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Meist relativ abgelegen und die meiste Zeit leer stehend: Ferienhäuser scheinen Einbrecher geradezu einzuladen. Überraschenderweise sind sie für ungebetene Gäste aber nicht attraktiver als dauernd bewohnte Liegenschaften. Nichtsdestotrotz können Sie das Risiko eines Einbruchs minimieren.
(pg) Einbrecher machen Liegenschaften vor allem dann als lohnenswerte Zielobjekte aus, wenn die Bewohner häufig abwesend sind. Ist das Objekt zudem abgelegen, wie dies bei Ferienimmobilien oft der Fall ist, können sich Einbrecher unbemerkt längere Zeit am Haus zu schaffen machen. Wir empfehlen Ihnen folgende vorbeugenden Massnahmen für den Einbruchschutz.
Eine wichtige Schutzmassnahme ist die Nachbarschaftshilfe. Nachbarn, die regelmässige Kontrollen in den Ferienhäusern durchführen, signalisieren damit Anwesenheit. Sind die Nachbarn zu weit weg, sollten Sie im Ferienhaus Zeitschaltuhren installieren, die unregelmässig das Licht, das Radio oder den Fernseher einschalten und damit die Anwesenheit der Hausbewohner simulieren.
Natürlich können Sie auch private Sicherheitsdienste mit der Überwachung des Ferienhauses beauftragen. Diese kontrollieren in regelmässigen Abständen, ob alles in Ordnung ist.
Was für die Wohnung oder das Einfamilienhaus gilt, gilt auch für das Ferienhaus: Ein guter mechanischer Schutz mit Einbruch hemmenden Türen und Fenstern erschwert das Eindringen. Sie können Einbrechern mit Sicherheitsschlössern, Sicherheitsbeschlägen, Fensteraufhebelsperren, Fenstergittern oder Sicherheitsrollläden ihr Handwerk so schwer wie möglich machen.
Eine Alarmanlage macht bei abgelegenen Ferienhäusern nur dann Sinn, wenn der Alarm auf eine rund um die Uhr besetzte Alarmzentrale geleitet wird. Eine Aussensirene kann montiert werden, wenn sich in unmittelbarer Nähe bewohntes Gebiet befindet. Der Einsatz einer Aussensirene muss vorgängig mit der Gemeinde abgeklärt werden, da sie teils bewilligungspflichtig sind. Gut sichtbare Aussensirenen wie auch Bewegungsmelder haben zusätzlich eine abschreckende Wirkung auf Einbrecher.
Fernüberwachung mit Bewegungsmeldern und Kameras bieten viele Vorteile. Sobald die Anlage eine Bewegung wahrnimmt, wird der Besitzer darüber in Kenntnis gesetzt. Über das Smartphone, das die Anlage auch steuert, kann das Geschehen vor Ort «live» mitverfolgt werden. Sollten Einbrecher am Werk sein, kann die Polizei alarmiert werden (Tel. 112 / 117).
Unabhängig davon, welchen Einbruchschutz Sie wählen: Machen Sie zuvor eine Schaden-Nutzen-Rechnung. Interessanterweise verzeichnet die Kantonspolizei Bern keine Häufung der Einbrüche in Ferienhäuser. Ein Grund dafür mag sein, dass die Eigentümer in ihrer Abwesenheit meist keine Wertsachen zurücklassen.
Achten Sie beim Einbruchschutz ausserdem darauf, sich beim Bau oder dem Umbau einer Immobilie oder einer Wohnungs-Renovation frühzeitig mit den Architekten oder mit den Spezialisten der Polizei abzusprechen.
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