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Heizen mit Fernwärme

Beim Heizen ist die Lösung Fernwärme das wortwörtliche Outsourcing. Die Wärme wird von aussen ins Haus geliefert, ein Vertragspartner kümmert sich um die Versorgungssicherheit. Die springende Frage beim Entscheid für die Fernwärme ist die Zugänglichkeit zu einem Fernwärmenetz.

Heizen mit Fernwärme
Beim Heizen ist die Lösung Fernwärme das wortwörtliche Outsourcing. Die Wärme wird von aussen ins Haus geliefert.

Was ist Fernwärme?

(MP) Fernwärme wird professionell erzeugt und geliefert. Sie entsteht in einer grossen Zentrale und wird in der Regel in der Form von heissem Wasser über ein Fernwärmenetz an die Kundschaft geliefert. Fernwärme dient Heizzwecken, gelegentlich wird auch Warmwasser für den Gebrauch geliefert. Fernwärme kann grundsätzlich auf beliebige Art erzeugt werden, zum Beispiel mit

  • Kehricht
  • Abwärme aus thermischen oder nuklearen Kraftwerken oder industriellen Prozessen
  • Holzschnitzel
  • Klärschlamm
  • Erd- oder Umweltwärme.

Wie funktioniert der Fernwärmebezug?

Im Haus tritt an die Stelle der Zentralheizung eine platzsparende Fernwärmeübergabestation. Dort wärmt das Wasser aus dem Fernwärmekreislauf jenes des Heizkreislaufs in der Liegenschaft auf. Fernwärme kann in einem begrenzten Umfeld, etwa innerhalb eines eng umgrenzten Areals, abgegeben werden oder über ein Netz, das primär im öffentlichen Raum verläuft. Die maximale sinnvolle Distanz zwischen Wärmeerzeugung und -verbrauch beträgt rund 20 Kilometer. Fernwärme kann einen wesentlichen Anteil an die Reduktion der CO2-Emissionen leisten, wenn die Wärme aus erneuerbaren Energiequellen stammt. In der Schweiz gibt es derzeit rund 1000 solche thermischen Netze, die in Betrieb oder im Bau sind. Swisstopo hat sie in einer Landeskarte zusammen mit der jeweiligen Wärmequelle dokumentiert.

Welches sind die Voraussetzungen für Fernwärme?

Fernwärme bedingt eine Netzanschlussmöglichkeit. Fernwärmenetze sind eine hochpolitische Angelegenheit, denn ihre Verläufe müssen unter verschiedenen Parteien ausgehandelt werden. Sie hängen ab von

  • der technischen Machbarkeit
  • der möglichen Ausdehnung des Netzes
  • dem Verhältnis des Netzes zu einer möglichen «Konkurrenzwärme»
  • der Umweltverträglichkeit der jeweiligen Wärmeerzeugung

Die Frage, wer an welches Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, wird in der Regel auf kommunaler Ebene von Behörden, häufig auch an der Abstimmungsurne entschieden. Es gibt Gemeinden, die für neue Liegenschaften oder bei einem Heizungsersatz im Einzugsgebiet mit einem Anschlusszwang ans Fernwärmenetz liebäugeln. Andere ersetzen mit dem Fernwärmenetz das ältere Gasnetz und schaffen mit dessen Stilllegung «Anreize». Der Entscheid für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz ist somit von zahlreichen Bedingungen abhängig, auf die der Bezüger wenig direkten Einfluss nehmen kann.

Wie beschafft man sich eine Versorgung mit Fernwärme?

Ist die Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses gegeben, kann für eine Liegenschaft als Wärmebezügerin ein Anschluss- und Wärmeliefervertrag mit der Wärmelieferantin abgeschlossen werden. Die Konditionen bestimmt der jeweilige Anbieter. So wird beispielsweise die Fernwärmeübergabestation teilweise vom Vertragspartner geliefert und bleibt in dessen Eigentum.

Wie funktioniert ein Fernwärme-Liefervertrag?

Häufig basiert der Wärmeliefervertrag in der Schweiz auf einem dreiteiligen Tarifmodell:

  • Ein einmaliger Anschlusskostenbeitrag an den Betreiber oder Eigner des Wärmenetzes deckt (teilweise) die einmaligen Kosten des Fernwärmeanschlusses.
  • Ein Jahresgrundpreis richtet sich in der Regel nach der abonnierten Anschlussleistung und ist unabhängig von der bezogenen Wärmemenge. Er wird jährlich gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise oder anderen Basiswerten angepasst und deckt die fixen Kosten des Fernwärmeversorgers, sofern diese nicht schon im Anschlusskostenbeitrag entschädigt sind.
  • Und schliesslich werden die Energiekosten in Rechnung gestellt. Sie ergeben sich aus dem gemessen Wärmebezug, multipliziert mit dem Energietarif.

Der Energietarif wird bei diesem Tarifmodell jährlich anhand der zugrunde liegenden Energieträger, z. B. Holzschnitzelpreis, Heizölpreis oder Stromtarif, angepasst.

Was sind die Risiken bei der Fernwärme?

Wie bei Strom- oder Gasnetzen entsteht mit einem Anschluss an ein Fernwärmenetz eine enge Bindung an den Netzbetreiber, der in den meisten Fällen auch der Wärmelieferant ist. Im Grunde genommen ist man als «kleine» Bezugspartei auf Gedeih und Verderben von den Handlungen des «grossen» Vertragspartners abhängig. Bevor man dieses Vertrauensverhältnis eingeht, sollte man sich Gewissheit verschaffen, ob die Wärmeproduktion auf einem zuverlässigen, nachhaltigen Fundament ruht. Anschluss- und Wärmelieferverträge sind nicht einfach kündbar. Oft ist eine reguläre Kündigung ohne spezielle Notlage erst zehn bis 15 Jahren nach Vertragsabschluss möglich, teilweise können dann noch Kosten für Anschlussleistungen eingefordert werden.

  • Artikel von:
  • hausinfo
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