Wünschen Sie Tipps rund um Hausbau und Renovierung?
Bauland finden, Haus bauen und sanieren: Erhalten Sie mit unserem Newsletter die wichtigsten Tipps rund um Bauen und Renovieren 🔨
Beim Heizen ist die Lösung Fernwärme das wortwörtliche Outsourcing. Die Wärme wird von aussen ins Haus geliefert, ein Vertragspartner kümmert sich um die Versorgungssicherheit. Die springende Frage beim Entscheid für die Fernwärme ist die Zugänglichkeit zu einem Fernwärmenetz.
(MP) Fernwärme wird professionell erzeugt und geliefert. Sie entsteht in einer grossen Zentrale und wird in der Regel in der Form von heissem Wasser über ein Fernwärmenetz an die Kundschaft geliefert. Fernwärme dient Heizzwecken, gelegentlich wird auch Warmwasser für den Gebrauch geliefert. Fernwärme kann grundsätzlich auf beliebige Art erzeugt werden, zum Beispiel mit
Im Haus tritt an die Stelle der Zentralheizung eine platzsparende Fernwärmeübergabestation. Dort wärmt das Wasser aus dem Fernwärmekreislauf jenes des Heizkreislaufs in der Liegenschaft auf. Fernwärme kann in einem begrenzten Umfeld, etwa innerhalb eines eng umgrenzten Areals, abgegeben werden oder über ein Netz, das primär im öffentlichen Raum verläuft. Die maximale sinnvolle Distanz zwischen Wärmeerzeugung und -verbrauch beträgt rund 20 Kilometer. Fernwärme kann einen wesentlichen Anteil an die Reduktion der CO2-Emissionen leisten, wenn die Wärme aus erneuerbaren Energiequellen stammt. In der Schweiz gibt es derzeit rund 1000 solche thermischen Netze, die in Betrieb oder im Bau sind. Swisstopo hat sie in einer Landeskarte zusammen mit der jeweiligen Wärmequelle dokumentiert.
Fernwärme bedingt eine Netzanschlussmöglichkeit. Fernwärmenetze sind eine hochpolitische Angelegenheit, denn ihre Verläufe müssen unter verschiedenen Parteien ausgehandelt werden. Sie hängen ab von
Die Frage, wer an welches Fernwärmenetz angeschlossen werden kann, wird in der Regel auf kommunaler Ebene von Behörden, häufig auch an der Abstimmungsurne entschieden. Es gibt Gemeinden, die für neue Liegenschaften oder bei einem Heizungsersatz im Einzugsgebiet mit einem Anschlusszwang ans Fernwärmenetz liebäugeln. Andere ersetzen mit dem Fernwärmenetz das ältere Gasnetz und schaffen mit dessen Stilllegung «Anreize». Der Entscheid für einen Anschluss an ein Fernwärmenetz ist somit von zahlreichen Bedingungen abhängig, auf die der Bezüger wenig direkten Einfluss nehmen kann.
Ist die Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses gegeben, kann für eine Liegenschaft als Wärmebezügerin ein Anschluss- und Wärmeliefervertrag mit der Wärmelieferantin abgeschlossen werden. Die Konditionen bestimmt der jeweilige Anbieter. So wird beispielsweise die Fernwärmeübergabestation teilweise vom Vertragspartner geliefert und bleibt in dessen Eigentum.
Häufig basiert der Wärmeliefervertrag in der Schweiz auf einem dreiteiligen Tarifmodell:
Der Energietarif wird bei diesem Tarifmodell jährlich anhand der zugrunde liegenden Energieträger, z. B. Holzschnitzelpreis, Heizölpreis oder Stromtarif, angepasst.
Wie bei Strom- oder Gasnetzen entsteht mit einem Anschluss an ein Fernwärmenetz eine enge Bindung an den Netzbetreiber, der in den meisten Fällen auch der Wärmelieferant ist. Im Grunde genommen ist man als «kleine» Bezugspartei auf Gedeih und Verderben von den Handlungen des «grossen» Vertragspartners abhängig. Bevor man dieses Vertrauensverhältnis eingeht, sollte man sich Gewissheit verschaffen, ob die Wärmeproduktion auf einem zuverlässigen, nachhaltigen Fundament ruht. Anschluss- und Wärmelieferverträge sind nicht einfach kündbar. Oft ist eine reguläre Kündigung ohne spezielle Notlage erst zehn bis 15 Jahren nach Vertragsabschluss möglich, teilweise können dann noch Kosten für Anschlussleistungen eingefordert werden.
Bauland finden, Haus bauen und sanieren: Erhalten Sie mit unserem Newsletter die wichtigsten Tipps rund um Bauen und Renovieren 🔨