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Auch beim Heizungsersatz bestimmt das Gesamtsystem die notwendigen Sanierungsmassnahmen. Lesen Sie, wie Sie Ihre neue Heizung Schritt für Schritt richtig angehen.
(mb) Bei einer Heizungssanierung reicht häufig nicht der Ersatz des Wärmeerzeugers. Der energetische Zustand des Gebäudes muss betrachtet werden. Denn bei ungenügenden Wärmedämmungen und Fenstern bleibt der Energiebedarf trotz neuer Heizung weiterhin hoch. Im Umkehrschluss ist bei Sanierung der Gebäudehülle das bestehende Heizsystem oftmals überdimensioniert und ökologisch sowie ökonomisch kaum tragbar.
Die Wahl des Energieträgers bestimmt über den Wärmeerzeuger. Soll der Energieträger des bestehenden Heizsystems gewechselt werden, stehen unter anderem folgende Alternativen zur Auswahl:
Durch Installation einer Solaranlage werden auch erneuerbare Energien im Gebäude genutzt. Eine Photovoltaikanlage ist beispielsweise in Kombination mit einer Wärmepumpe besonders effizient, wenn diese auch Warmwasser aufbereitet.
Gemäss den MuKEn 2014 ist bei einem Heizungsersatz in bestehenden Wohngebäuden ein Höchstanteil von 90 Prozent an nicht erneuerbaren Energien massgebend. Hauseigentümer können hier wählen zwischen:
Verpflichtend werden die Vorgaben erst, sobald die MuKEn 2014 ins kantonale Energiegesetz eingeflossen sind. Vereinzelte Kantone wie Luzern oder Basel-Stadt haben bereits einer Aufnahme zugestimmt, während sich Solothurn dagegen entschieden hat.
Trotz individueller Anforderungen an ein Gebäude folgt der Heizungsersatz einem einheitlichen Schema. Die Konferenz Kantonaler Energiefachstellen (EnFK) empfiehlt für den Heizungsersatz deshalb folgende Vorgehensweise:
Kantone und Gemeinden bieten regelmässig Energieberatungen mit dem Fokus auf Heizungsersatz an. Das Erstgespräch ist in der Regel kostenfrei. Häufig wird auch mithilfe des GEAK der Zustand des Gebäudes geprüft und eine Sanierungsstrategie festgelegt. Mögliche Fördermassnahmen beim Heizungsersatz können in diesen Gesprächen ebenfalls geprüft werden.
Im Vorfeld können sich Hauseigentümer bereits selbstständig über Förderbeiträge informieren. Das Portal www.energiefranken.ch listet jene am Wohnort verfügbaren Förderbeiträge. Viele Banken gewähren ausserdem für energetische Sanierungen Hypotheken oder Kredite zu attraktiven Konditionen.
Standardlösung | Bedingungen |
---|---|
SL 1: Sonnenkollektoren |
Thermische Sonnenkollektoren für die Wassererwärmung, Solaranlage mit einer Mindestfläche von 2 % der Energiebezugsfläche (EBF) |
SL 2: Holzfeuerung |
Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung und ein Anteil an erneuerbarer Energie für Warmwasser |
SL 3: Elektro-Wärmepumpe |
Wärmepumpe mit Erdsonde, Wasser- oder Aussenluft: elektrisch angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ganzjährig |
SL 4: Erdgas-Wärmepumpe |
Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ganzjährig |
SL 5: Fernwärmeanschluss |
Fernwärmeanschluss: Anschluss an ein Netz mit Wärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien |
SL 6: Wärmekraftkopplung |
Wärmekraftkopplung: elektrischer Wirkungsgrad mindestens 25 % und für min. 60 % des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser |
SL 7: Wärmepumpenboiler mit PV |
Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaikanlage: Wärmepumpenboiler und Photovoltaikanlage mit min. 5 Wp/m2 EBF |
SL 8: Neue Fenster |
Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle: U-Wert best. Fenster ≥ 2,0 W/m2K und U-Wert Glas neue Fenster ≤ 0,7 W/m2K |
SL 9: Wärmedämmung |
Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach: U-Wert bestehende Fassade/Dach/Estrichboden ≥ 0,6 W/m2K und U-Wert neue Fassade/Dach/Estrichboden ≤ 0,20 W/m2K, Fläche mind. 0,5 m2 pro m2 EBF |
SL 10: Bivalente Wärmeerzeugung |
Mit erneuerbaren Energien automatisch betriebener Grundlast-Wärmeerzeuger (Holzschnitzel, Pellets, Erdwärme, Grundwasser oder Aussenluft) mit einer Wärmeleistung von min. 25 % der im Auslegungsfall notwendigen Wärmeleistung ergänzt mit fossilem Brennstoff bivalent betriebener Spitzenlast-Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser ganzjährig |
SL 11: Mechanische Wohnungslüftung |
Neu-Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und einem WRG-Wirkungsgrad von min. 70 % |
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