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Nachbarrecht und Tierhaltung: Das sollten Sie beachten

In der Schweiz lebt in jedem dritten Haushalt ein Haustier. Sie erfreuen ihre Besitzer und Besitzerinnen, stellen aber manchmal das Verhältnis zu den Nachbarn auf die Probe. In diesem Fall gilt es, kühlen Kopf zu bewahren und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Katzen streifen durch die Nachbarschaft, jagen, markieren, raufen sich lautstark mit anderen Katzen.
Katzen streifen durch die Nachbarschaft, jagen, markieren, raufen sich lautstark mit anderen Katzen.

(pg) Katzen (rund 1, 6 Millionen) und Hunde (rund 500'000) sind die mit Abstand beliebtesten Haustiere in der Schweiz. Sie sind ein treuer Begleiter, trösten einsame oder kranke Menschen und ersetzen dem einen oder der anderen sogar den Lebenspartner oder die Kinder. Doch nicht alle sind glücklich über die vielen Haustiere: Zahlreich sind die Klagen über Hundekot im Garten, Katzenurin auf der Terrasse oder krächzende Papageien.

Rücksichtnahme und Toleranz sind besser …

Wer sich durch Lärm oder Gestank gestört fühlt, sollte erst das Gespräch mit den Tierbesitzern suchen. Diesen ist das Problem oft gar nicht bekannt oder bewusst. Verrichtet ein Hund seine Notdurft bei den Nachbarn im Garten, räumt der Hundebesitzer oder die Hundebesitzerin den Kot weg. Kräht der Papagei den ganzen Tag, hält der Vogelbesitzer oder die Vogelbesitzerin die Fenster geschlossen. Selbstverständlich darf von einem Haustierbesitzer oder Haustierbesitzerin Rücksichtnahme erwartet werden, genauso wie Toleranz von seinen Nachbarn. Wenn anzunehmen ist, dass ein Haustier den Schaden verursacht hat, sollte der Tierhalter dafür aufkommen. Die meisten Privathaftpflichtversicherungen kommen für solche Schäden auf.

… als der Gang zum Richter

Wenn Tierbesitzer und Nachbarn keine Lösung finden, bleibt nur der Weg zum Richter. Dieser muss feststellen, ob die nachbarschaftliche Rücksichtnahmepflicht (Artikel 684 ZGB) verletzt worden ist. Das Nachbarrecht verpflichtet jeden, übermässige Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu vermeiden, dazu zählen auch übler Geruch oder Lärm. Es gibt klare Fälle, die nicht hingenommen werden müssen. Der Hahn, der im Sommer um 5 Uhr früh laut kräht, zum Beispiel. Je nach Wohnlage kann durchaus verlangt werden, dass der Hahn in der Nacht nicht im Freien sein darf. Selten ist die Ausgangslage so klar. Dann stellt sich die Frage, wann eine Einwirkung noch zu dulden und wann sie übermässig ist. Viele Menschen fühlen sich durch Hundegebell gestört, andere sind toleranter. Besonders schwierig ist es mit Katzen. 

Katzen sind anders als Hunde

Katzen streifen durch die Nachbarschaft, jagen, markieren, raufen sich lautstark mit anderen Katzen. Nicht selten führt dieses für sie völlig natürliche Verhalten zu Streit zwischen Nachbarn. Beispielsweise, wenn die Katze ihr Geschäft im Garten des Nachbarn verrichtet, eine tote Maus auf der Terrasse hinterlässt oder durch ein offenes Fenster ins Haus schleicht und dort einen Schaden anrichtet. Da stellt sich die Frage, ob der Katzenbesitzer oder die Katzenbesitzerin für den Schaden haftbar gemacht werden kann.

Die Antwort lautet in den meisten Fällen nein. Das Nachbarrecht besagt zwar, dass jeder sein Eigentum so nutzen darf, dass daraus keine übermässigen Einwirkungen für die Nachbarn entstehen. Trotzdem ist die Situation mit Katzen anders als mit Hunden, weil sie weder beaufsichtigt noch domestiziert werden können. Verrichtet ein Hund seine Notdurft in Nachbars Garten, muss sein Besitzer oder seine Besitzerin den Kot wegräumen. Nicht mit Katzen. Ausserdem ist es in Quartieren mit vielen Katzen unmöglich, Verunreinigungen einer bestimmten Katze zuzuordnen. Immerhin wohnt in jedem fünften Haushalt eine Katze.

Wie können Sie sich schützen?

Wenn Sie nicht wollen, dass Katzen Sie regelmässig besuchen, dürfen Sie sie nicht füttern. Katzen erinnern sich gut und tauchen immer wieder auf, in der Hoffnung gefüttert zu werden. Den Garten oder die Terrasse können Sie mit verschiedenen Massnahmen vor unerwünschtem Besuch schützen. Beispielsweise Gitter oder Kaffeesatz im Gartenbeet, sogenannte Verpiss-dich-Pflanzen aus der Harfensträucher-Familie, die Katzen im wahrsten Sinn des Wortes nicht riechen können, oder Ultraschallgeräte, die für empfindliche Katzenohren unangenehm sind. Verzichten Sie unbedingt auf unsichtbare Zäune oder Elektrozäune, die Katzen verletzen können. Sonst ist der nächste Streit mit dem Nachbarn nur eine Frage der Zeit.

  • Artikel von:
  • hausinfo
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