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Katzenbesitzer in Mietwohnungen können ihren Lieblingen den benötigten Freigang gewähren, beim Einbau von Katzenklappen und der Anbringung von Katzenleitern oder auch Katzennetzen müssen sie aber zuerst Rücksprache mit dem Vermieter und den Nachbarn nehmen.
(pg) Katzen sind freiheitsliebende Tiere. Bei einer artgerechten Tierhaltung können sie ihrem Naturell entsprechend auf die Pirsch gehen, jagen und sich draussen austoben. Katzenklappen und Katzenleitern ermöglichen ihnen dabei ein unabhängiges Kommen und Gehen und bewahren die Katzenbesitzer davor, den Portier für den Stubentiger spielen zu müssen. Ein Ein- und Aufbau von Katzenklappen oder Katzenleitern ist an sich keine grosse Sache, spricht man sich aber zuvor nicht mit dem Vermieter und den Nachbarn ab, kann es schnell zu Unstimmigkeiten und Streitereien kommen.
Deshalb ist es ratsam, vor dem Einbau einer Katzenklappe in ein Fenster oder in die Balkontüre den Vermieter um Erlaubnis zu fragen und sich diese am besten schriftlich geben zu lassen. Eine entsprechende Genehmigung beinhaltet in den meisten Fällen die Bedingung, dass bei einem Auszug das Fenster wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden muss. Deshalb empfiehlt es sich, das Original-Fensterglas auszubauen, bruchsicher verpackt zu lagern und beim späteren Auszug aus der Wohnung wieder einzubauen.
Bei Wohnungen im Erdgeschoss ist dem Freiheitsdrang der Katze mit dem Einbau einer Katzenklappe Genüge getan. Wohnt man jedoch in oberen Stockwerken, wird zusätzlich eine Katzenleiter benötigt. Ohne die Zustimmung des Vermieters sollte jedoch keine Katzenleiter montiert werden, denn grundsätzlich dürfen Mieterinnen und Mieter die Fassade ausserhalb des eigenen Balkons nicht nutzen. Jede Veränderung an der Fassade muss also vom Vermieter genehmigt werden. Wer ohne Rücksprache eine Katzenleiter anbringt, muss gewärtigen, dass der Vermieter diese wieder entfernen lässt.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft ist es angebracht, auch bei Vorlage einer Genehmigung für das Anbringen einer Katzentreppe mit den Nachbarn Rücksprache zu nehmen, sie über das Vorhaben zu informieren und um Zustimmung zu bitten.
Die Erlaubnis des Vermieters für den Einbau einer Katzenklappe und die Montage einer Katzenleiter hängt oftmals auch davon ab, ob dadurch nicht Einbrechern ihr Tun erleichtert wird. Deshalb ist darauf zu achten, dass die Katzenklappe so platziert wird, dass Fenster- und Türgriffe nicht von aussen erreicht werden können. Und Katzenleitern müssen zwar für eine Katze stabil sein, dürfen gleichzeitig aber nicht zur Einstiegshilfe für Einbrecher werden.
Werden dem Kommen und Gehen der Katze durch Vermieter oder Nachbarn Grenzen gesetzt, so bleibt immer noch der Balkon als Freiraum für den Stubentiger. Diesen möchten die Katzenbesitzer häufig mit einem Katzennetz sichern. Die Anbringung eines solchen Netzes ist grundsätzlich erlaubt, selbst wenn in der Hausordnung oder im Mietvertrag etwas anderes stehen sollte. Das Veto des Vermieters steht meistens im Zusammenhang mit der Beeinträchtigung des Gesamteindrucks einer Liegenschaft. Vor Gericht hält diese Argumentation allerdings nur bei denkmalgeschützten Gebäuden Stand.
Der Weg durch die Mühlen der Justiz sollte aber nur beschritten werden, wenn sich wirklich keine Lösung finden lässt. Katzenliebhaber können sich bei Vermieter und Nachbarn für ihre Lieblinge einsetzen. Stösst die Tierliebe aber auf keinerlei Verständnis, sollte man vielleicht einen Wohnungswechsel in Betracht ziehen.
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