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Sie möchten einen samtpfotigen Mitbewohner bei sich aufnehmen? Wir geben Ihnen Tipps zur tiergerechten Haltung von Katzen.
(mei) Eine wichtige Entscheidung, die Katzenhalterinnen und -halter treffen müssen, ist die des Freilaufs. Die ungehinderte Freilaufhaltung mit Katzenklappe ist unbestritten tiergerechter. Liegt die Wohnung aber in der Nähe von vielbefahrenen Strassen oder auf einer hohen Etage, kann eine Wohnungshaltung besser sein. Damit sie tiergerecht ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
Ebenso wichtig ist es, den Lebensraum zum Wohl der Samtpfoten zu gestalten: Pro Katze braucht es mindestens ein stets zugängliches Zimmer. Darüber hinaus muss der Schlafplatz mit Bedacht gewählt werden, was Katzen meist selbst erledigen. Warme, weiche, dunkle Ruheplätze – frei von Zugluft und Störungen – wie beispielsweise die Schublade eines Kleiderkastens sind bevorzugte Nachtlager. Erforderlich sind weiter erhöhte Liegeplätze und die Möglichkeit, die Räume dreidimensional zu nutzen. Sprich, erhöhte «Aussichtsplattformen» wie Bücherregale sollten zugänglich sein. Auch der Blick von einem abgesicherten Balkon oder Fenster lässt Katzen-Herzen höherschlagen.
Wohnungskatzen mit Zugang zu einem Balkon oder einer Terrasse leben mitunter gefährlich: Vögel fliegen nicht nur vorbei, sondern machen es sich auf der Brüstung gemütlich, Bienen statten Blüten einen Besuch ab, und auch auf der Strasse kann es einiges zu sehen geben. Bei so viel Ablenkung ist es schnell passiert, dass eine Katze für einen Moment unachtsam ist und ihr Gleichgewicht verliert. Tut sie dies auf einem nicht abgesicherten Balkon oder einer ebensolchen Terrasse, kann dies schlimme Folgen haben: Je nach Höhe des Falls kommt die Mieze nicht bloss mit Prellungen davon. Eine Einzäunung des Balkons oder der Terrasse beugt dieser Gefahr vor.
Die gute Nachricht: Für jeden Balkon und jede Terrasse gibt es das passende Netz. Je grösser die einzuzäunende Fläche jedoch ist, desto teurer wird das Unterfangen. Da Katzen gewiefte Kletterkünstler sind, empfiehlt sich eine durchgehende Einzäunung, so dass alle Seiten gesichert sind. Ansonsten klettert die Katze am Netz hoch und hangelt sich dann auf die Aussenseite – womit die Schutzfunktion des Netzes hinfällig wird.
Der Grundsatz, der für die Haltung von Hunden und Katzen gilt, kommt auch bei baulichen Veränderungen wie dem Anbringen eines Katzennetzes oder eine Katzenklappe zur Anwendung: Der Vermieter muss im Vorfeld seine Zustimmung erteilen. Doch auch bei einem positiven Entscheid ist es damit in der Regel nicht einfach gemacht: Die Zustimmung des Vermieters erfolgt oft mit der Auflage, dass der Mieter oder die Mieterin beim Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen lässt – für die damit verbundenen Kosten muss er oder sie selbst aufkommen. Zumindest im Falle von Katzennetzen sind diese glücklicherweise gering.
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