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Im Sommer verbringen wir viel Zeit im Garten. Dabei verursacht nicht nur das Rasenmähen Lärm, sondern auch die spielenden Kinder und das Grillfest. Wir sagen Ihnen, was im Garten erlaubt ist, damit es mit den Nachbarn klappt.
Das Gesetz untersagt zwar übermässige Lärm-, Rauch- oder Licht-Immissionen. Was übermässig ist und was nicht, ist jedoch häufig Ermessenssache. So lässt es sich kaum vermeiden, dass die Nachbarn riechen können, wenn grilliert wird. Steigt ab und zu eine Party, ist eine gewisse Lärmbelastung unvermeidlich. Spielen Kinder, so tun sie das meistens lautstark.
Gegen all diese verschiedenen Arten des Verweilens im Garten ist nichts einzuwenden, solange man sich dabei an das gängige Lärmverbot hält, welches Ruhezeiten von ca. 22.00 - 07.00 Uhr morgens vorsieht. Auch an Sonn- und Feiertagen ist Rücksicht zu nehmen.
Wenn die Grillparty bis nach 22.00 Uhr dauert, ist es ratsam, dies vorgängig mit den Nachbarn abzumachen, denn spätestens nach 22.00 Uhr müsste man eigentlich auf Zimmerlautstärke zurückgehen oder die Gesellschaft in das Wohnungsinnere verlegen. Nach Eintritt der Nachtruhezeit um 22.00 Uhr ist aber auch hier die Zimmerlautstärke zu beachten. D.h., Gespräche dürfen in anderen Wohnungen nicht gehört werden.
Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen sowie während der Ruhezeiten ist nicht erlaubt.
Eine grössere Grillparty bei den Nachbarn anzukündigen, ist oftmals ein guter Weg, unangenehme Situationen mit genervten Nachbarn zu umgehen.
Im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens ist aber auch beim Grillieren eine gewisse Zurückhaltung, sowohl im Garten als auch auf dem Balkon, ratsam. Wenn alle Beteiligten den gesunden Menschenverstand walten lassen und mit Masshaltung jedes Einzelnen lassen sich so manche Nachbarschaftskonflikte vermeiden. Unser Tipp zum Schluss: Damit sich Ihre Nachbarn von Ihrem Grillfest nicht gestört fühlen, laden Sie sie doch gleich mit ein!
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