Wie viel Lärm ist im Garten erlaubt?

Im Sommer verbringen wir viel Zeit im Garten. Dabei verursacht nicht nur das Rasenmähen Lärm, sondern auch die spielenden Kinder und das Grillfest. Wir sagen Ihnen, was im Garten erlaubt ist, damit es mit den Nachbarn klappt.

Eine grössere Grillparty bei den Nachbarn anzukündigen, ist oftmals ein guter Weg, unangenehme Situationen mit genervten Nachbarn zu umgehen.
Eine grössere Grillparty bei den Nachbarn anzukündigen, ist oftmals ein guter Weg, unangenehme Situationen mit genervten Nachbarn zu umgehen.
(pg/ted) Des einen Freud, des andern Leid. Dass eine gemütliche Grillparty im Garten oder auf dem Balkon nicht nur Freude verbreitet, davon zeugen zahlreiche Nachbarschaftsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang. Grillieren kann Rauch und unangenehme Gerüche verursachen, Kohle- und HOlzpartikel schwirren durch die Gegend und die vielen Stimmen, unterlegt von Musik, erzeugen eine ordentliche Geräuschkulisse. All das kann, wenn es übermässig vorkommt, die Nachbarn belästigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich als Eigentümer auf dem eigenen Grundstück oder als Mieter auf dem Balkon, einem Gartenanteil oder einer anderen Aussenfläche aufhält, die ausschliesslich den Bewohnden einer bestimmten Wohnung zur Verfügung steht. Auch diese Bereiche sind Privatsphäre und können grundsätzlich nach Belieben genutzt werden. 

Das gilt für die Grillparty

Das Zivilgesetzbuch und das Obligationenrecht halten fest, dass jede Person verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten und dass alle schädlichen und nicht gerechtfertigten Einwirkungen – wozu auch Lärm gehört - verboten sind. Generell muss auf Hausbewohnende und Nachbarn Rücksicht genommen werden. Das Gesetz untersagt also übermässige Lärm-, Rauch- oder Licht-Immissionen. Was übermässig ist und was nicht, ist jedoch häufig Ermessenssache. So lässt es sich kaum vermeiden, dass die Nachbarn riechen können, wenn grilliert wird. Wenn Kinder spielen, tun sie das halt meistens lautstark. Und steigt ab und zu eine Party, ist eine gewisse Lärmbelastung unvermeidlich.

Anzeige

GVB Lex - Schluss mit Nachbarsstreit

Streitigkeiten rund um Immobilien können schnell zu hohen Kosten führen. Bei juristischen Problemen rund um Ihre Liegenschaft trägt GVB Lex das finanzielle Risiko für Sie.

PVAG Lex Nachbarschaft

Ruhezeiten beachten

Gegen all diese verschiedenen Arten des Verweilens im Garten ist nichts einzuwenden, solange man sich dabei an das gängige Lärmverbot hält, welches Ruhezeiten von ca. 22.00  bis 06.00 oder 07.00 Uhr morgens vorsieht. Auch an Sonn- und Feiertagen ist Rücksicht zu nehmen. 

Wenn die Grillparty bis nach 22.00 Uhr dauert, ist es ratsam, dies vorgängig mit den Nachbarn abzumachen, denn spätestens nach 22.00 Uhr müsste man eigentlich auf Zimmerlautstärke zurückgehen oder die Gesellschaft in das Wohnungsinnere verlegen. Nach Eintritt der Nachtruhezeit ist aber auch hier die Zimmerlautstärke zu beachten. D.h., Gespräche dürfen in anderen Wohnungen nicht gehört werden. 

Nachbarn informieren und Mass halten

Eine grössere Grillparty bei den Nachbarn anzukündigen, ist oftmals ein guter Weg, unangenehme Situationen mit genervten Nachbarn zu umgehen. 

Im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens ist aber auch beim Grillieren eine gewisse Zurückhaltung angesagt, sowohl im Garten als auch auf dem Balkon. Wenn alle Beteiligten den gesunden Menschenverstand walten lassen und jede Person Mass hält, lassen sich so manche Nachbarschaftskonflikte vermeiden. Unser Tipp: Damit sich Ihre Nachbarn von Ihrem Grillfest nicht gestört fühlen, laden Sie sie doch gleich mit ein!

Rasenmähen: Sicher nicht am Sonntag!

Verfügt man nicht gerade über ein elektrisches Modell, verursacht auch das Rasenmähen viel Lärm. Deshalb gelten für lärmige Arbeiten am Haus oder im Garten ergänzende Ruhezeiten. Auch wenn der Rasen einen Schnitt benötigt, müssen Sie also Rücksicht nehmen. Montag bis Freitag von 12.00 - 13.00 Uhr und von 19.00 - 07.00 Uhr, am Samstag von 12.00 - 13.00 Uhr und ab 17.00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist das Rasenmähen generell verboten. Übrigens: Gleiches gilt auch für Laubbläser…!

Anzeige

Gärtner-Offerten aus Ihrer Region erhalten

Gärtner gesucht? Finden Sie geprüfte Betriebe aus Ihrer Region mit Houzy und erhalten Sie kostenlose Offerten.

Houzy Gärtner

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto
Chat Icon

«gvbrAIn» unterstützt mit KI Ihre Suchanfragen und liefert schnelle Ergebnisse mit Links auf die Inhalte von hausinfo.ch. Die generierten Antworten können aber auch unvollständig oder unrichtig sein und sind rechtlich unverbindlich. «gvbrAIn» bezieht sich nur auf Informationen, Produkte und Dienstleistungen der GVB Services AG und hausinfo.ch. Um Ihre Privatsphäre zu schützen, vermeiden Sie bitte die Eingabe von personenbezogenen Daten. Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: Datenschutzerklärung