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Jede und jeder hat Nachbarn. Das Nachbarrecht regelt das Verhältnis zwischen Nachbarn und gilt genauso für Mietwohnungen wie für Wohneigentum. Wir haben Fragen, die uns häufig gestellt werden, mit den Antworten darauf für Sie zusammengefasst. Am meisten streiten sich Nachbarn über den Garten.
Reden Sie mit Ihren Nachbarn, wenn Sie etwas stört. Oft realisieren Menschen nicht, was sie bei anderen auslösen oder bewirken. Die meisten Probleme lassen sich im Gespräch lösen. Wenn nicht, bleibt nur der Anwalt oder der Gang vor Gericht. Das sollten Sie aber nur im Notfall in Betracht ziehen. Zum einen könnten Sie den Streitfall verlieren, zum anderen – und das ist viel gravierender – belastet ein Prozess das Verhältnis zu den Nachbarn für immer. Und als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer, besonders als Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer, können Sie nicht so einfach und schnell umziehen und neue Nachbarn finden wie als Mieterin oder Mieter.
Immissionen sind störende Einwirkungen wie Lärm, Gestank oder Rauch, meistens von einem Grundstück auf das andere. Das Recht unterscheidet materielle, ideelle und negative Immissionen:
Wenn Nachbarn streiten, fällt häufig der Begriff «übermässig». Artikel 684 ZGB verpflichtet jeden, auf alle übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu verzichten. Untersagt sind schädliche und nicht gerechtfertigte Immissionen. Was übermässig ist, ist nicht definiert. Das entscheidet das Gericht – und hat viel Ermessensspielraum. Das Gericht muss abklären, ob die Immissionen objektiv gesehen das normale Mass übersteigen und die Nachbarn unzumutbar belästigen oder ob sie die Immissionen dulden müssen.
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