Einkaufswagen Suchen
Finanzieren & Kaufen
Recht
Bauen & Renovieren
Sichern & Versichern
Wohnen
Garten & Balkon

Häufig gestellte Fragen zum Nachbarrecht

Jede und jeder hat Nachbarn. Das Nachbarrecht regelt das Verhältnis zwischen Nachbarn und gilt genauso für Mietwohnungen wie für Wohneigentum. Wir haben Fragen, die uns häufig gestellt werden, mit den Antworten darauf für Sie zusammengefasst. Am meisten streiten sich Nachbarn über den Garten.

Es  lohnt sich, mit dem Nachbarn zu reden, bevor Sie mit ihm streiten.
Reden Sie mit Ihrem Nachbarn, wenn Sie etwas stört. Viele Probleme lassen sich im Gespräch lösen – und einvernehmliche Lösungen sind das Fundament für eine gute Nachbarschaft.

Fazit: Probleme im Gespräch lösen

Reden Sie mit Ihren Nachbarn, wenn Sie etwas stört. Oft realisieren Menschen nicht, was sie bei anderen auslösen oder bewirken. Die meisten Probleme lassen sich im Gespräch lösen. Wenn nicht, bleibt nur der Anwalt oder der Gang vor Gericht. Das sollten Sie aber nur im Notfall in Betracht ziehen. Zum einen könnten Sie den Streitfall verlieren, zum anderen – und das ist viel gravierender – belastet ein Prozess das Verhältnis zu den Nachbarn für immer. Und als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer, besonders als Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer, können Sie nicht so einfach und schnell umziehen und neue Nachbarn finden wie als Mieterin oder Mieter.

Immissionen und Einwirkungen

Immissionen sind störende Einwirkungen wie Lärm, Gestank oder Rauch, meistens von einem Grundstück auf das andere. Das Recht unterscheidet materielle, ideelle und negative Immissionen:

  • Materielle Immissionen sind körperliche Einwirkungen, zum Beispiel laute Musik, Partylärm und Rauch vom Grillabend der Nachbarn oder ein Schweinestall in der Nähe. Solche Einwirkungen sind die häufigsten Gründe für Streit unter Nachbarn.
  • Ideelle Immissionen lösen ein psychisches Unwohlsein aus. Beispielsweise, wenn in der Nachbarschaft ein Bordell eröffnet wird.
  • Negative Immissionen nehmen jemandem etwas weg. Zum Beispiel die Aussicht oder Sonne, wenn die Nachbarn einen Baum pflanzen oder eine Mauer bauen. Solche Immissionen wirken weder körperlich noch psychisch, sind aber ein häufiger Grund für Streit.

Wenn Nachbarn streiten, fällt häufig der Begriff «übermässig». Artikel 684 ZGB verpflichtet jeden, auf alle übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu verzichten. Untersagt sind schädliche und nicht gerechtfertigte Immissionen. Was übermässig ist, ist nicht definiert. Das entscheidet das Gericht – und hat viel Ermessensspielraum. Das Gericht muss abklären, ob die Immissionen objektiv gesehen das normale Mass übersteigen und die Nachbarn unzumutbar belästigen oder ob sie die Immissionen dulden müssen.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto