Richtig handeln während und nach einem Einbruch

Wenn Sie Opfer eines Einbruchs werden, gilt es in erster Linie Ruhe zu bewahren und nicht den:die Held:in spielen zu wollen.

 Spielen Sie nicht den Helden, wenn ein Einbruch in Ihrer Anwesenheit stattfindet.
Wenn Sie Einbrechende bei ihrem Tun überraschen gilt es, sich ruhig zu verhalten und wenn möglich in Sicherheit zu bringen.

(pg) Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für die Betroffenen ein Schock. Aufgebrochene Türen und Fenster, durchwühlte Schränke, das Eindringen in die Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl machen den Menschen lange zu schaffen. Wird man Opfer eines Einbruchs, gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Hüten Sie sich vor unüberlegten Handlungen.
  • Spielen Sie nicht den:die Held:in. Die eigene Gesundheit geht immer vor.
  • Berühren sie nichts, betreten Sie die Wohnung oder das Haus nicht und
  • informieren Sie unverzüglich die Polizei via Notruf 117 oder 112.

Ruhe bewahren

Unabhängig davon, ob ein Einbruch bei der Rückkehr bemerkt wird, noch im Gange ist oder - im schlimmsten Fall - während der eigenen Anwesenheit stattfindet, gilt es, sich ruhig zu verhalten und wenn möglich in Sicherheit zu bringen. Die eigene Gesundheit geht vor und sollte nicht für Wert- oder Sachgegenstände aufs Spiel gesetzt werden.

Spielen Sie also nicht den:die Held:in, wenn ein Einbruch in Ihrer Anwesenheit stattfindet oder Sie Einbrechende bei ihrem Tun überraschen. Greifen Sie Einbrechende auf keinen Fall an und versperren Sie ihnen nicht den Fluchtweg. Einbrechende könnten in Panik geraten und unüberlegt handeln. Verstecken Sie sich, schliessen Sie sich ein oder verlassen Sie schnellstmöglich den Tatort und alarmieren Sie via Notruf 117 oder 112 die Polizei.

Tatort nicht betreten

Geschädigte wollen sofort prüfen, welche Wertsachen oder Gegenstände beim Einbruch entwendet worden sind. Das ist zwar verständlich, erschwert aber vielfach die Arbeit der Polizei, da möglicherweise wichtige Spuren verwischt werden. Bewahren Sie Ruhe, alarmieren Sie zuerst die Polizei und lassen Sie diese Ihre Arbeit tun. Sie klärt ab, wie die Täter vorgegangen sind und ob sie Spuren hinterlassen haben.

Wer den Einbrechende am Tatort gesehen hat, kann die Polizei mit einer möglichst genauen Beschreibung des:der Täter:in oder eines allfälligen Fluchtfahrzeugs in ihrer Arbeit unterstützen.

Versicherung informieren

Nach der Sicherung des Tatorts müssen die Geschädigten sowohl für die Polizei als auch für die Versicherung eine Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen. Je genauer und detaillierter die Beschreibung ausfällt, desto grösser ist die Chance, dass aufgefundenes oder sichergestelltes Diebesgut den rechtmässigen Besitzenden des Eigentms zurückgegeben werden kann.

Hat die Polizei ihre Arbeit abgeschlossen, müssen Sie schnellstmöglich die Versicherung über den Einbruch in Kenntnis setzen. Viele Gesellschaften betreiben eine Hotline, die während 24 Stunden betreut wird.

Die Hausratversicherung kommt für die Folgeschäden eines Einbruchs auf, wie zum Beispiel ein eingeschlagenes Fenster oder ein kaputtes Türschloss, aber auch für gestohlene oder allenfalls beschädigte Gegenstände. Wird Schmuck oder Bargeld entwendet, sind diese meist nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gedeckt. Gestohlene Bank- oder Kreditkarten sollten Sie von Ihrer Bank sofort sperren lassen.

Die verletzte Privatsphäre

Der materielle und finanzielle Schaden eines Einbruchs hält sich für die Betroffenen mit einer entsprechenden Versicherungsdeckung meist in Grenzen. Viel mehr zu schaffen macht ihnen die Verletzung der Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl. Viele Opfer von Einbrüchen berichten über langanhaltende Ängste, Verunsicherung und psychische Probleme.

Sie sollten sich nicht scheuen, über den Vorfall zu sprechen: Wer das Erlebnis eines Einbruchs und dessen Folgen nicht allein bewältigt, sollte mit vertrauten Personen über das Geschehene sprechen oder sich bei einer fachlich qualifizierten Person oder Einrichtung Hilfe und Unterstützung suchen.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto