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Wird man Opfer eines Einbruchs, gilt es in erster Linie Ruhe zu bewahren und nicht den Helden spielen zu wollen.
(pg) Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für die Betroffenen ein Schock. Aufgebrochene Türen und Fenster, durchwühlte Schränke, das Eindringen in die Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl machen den Menschen lange zu schaffen. Wird man Opfer eines Einbruchs, gelten folgende Verhaltensregeln:
Unabhängig davon, ob ein Einbruch bei der Rückkehr bemerkt wird, noch im Gange ist oder - im schlimmsten Fall - während der eigenen Anwesenheit stattfindet, gilt es, sich ruhig zu verhalten und wenn möglich in Sicherheit zu bringen. Die eigene Gesundheit geht vor und sollte nicht für Wert- oder Sachgegenstände aufs Spiel gesetzt werden.
Spielen Sie also nicht den Helden, wenn ein Einbruch in Ihrer Anwesenheit stattfindet oder Sie einen Einbrecher bei seinem Tun überraschen. Greifen Sie den Einbrecher auf keinen Fall an und versperren Sie ihm nicht den Fluchtweg. Der Einbrecher könnte in Panik geraten und unüberlegt handeln. Verstecken Sie sich, schliessen Sie sich ein oder verlassen Sie schnellstmöglich den Tatort und alarmieren Sie via Notruf 117 oder 112 die Polizei.
Geschädigte wollen sofort prüfen, welche Wertsachen oder Gegenstände beim Einbruch entwendet worden sind. Das erschwert vielfach die Arbeit der Polizei, da möglicherweise wichtige Spuren verwischt werden. Bewahren Sie Ruhe, alarmieren Sie zuerst die Polizei und lassen Sie diese Ihre Arbeit tun. Sie klärt ab, wie die Täter vorgegangen sind und ob sie Spuren hinterlassen haben.
Wer den Einbrecher am Tatort gesehen hat, kann die Polizei mit einer möglichst genauen Beschreibung des Täters oder eines allfälligen Fluchtfahrzeugs in ihrer Arbeit unterstützen.
Nach der Sicherung des Tatorts müssen die Geschädigten sowohl für die Polizei als auch für die Versicherung eine Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen. Je genauer und detaillierter die Beschreibung ausfällt, desto grösser ist die Chance, dass aufgefundenes oder sichergestelltes Diebesgut den rechtmässigen Eigentümern zurückgegeben werden kann.
Hat die Polizei ihre Arbeit abgeschlossen, müssen Sie schnellstmöglich die Versicherung über den Einbruch in Kenntnis setzen. Viele Gesellschaften betreiben eine Hotline, die während 24 Stunden betreut wird.
Die Hausratversicherung kommt für die Folgeschäden eines Einbruchs auf, wie zum Beispiel ein eingeschlagenes Fenster, ein kaputtes Türschloss, aber auch für gestohlene oder allenfalls beschädigte Gegenstände. Wird Schmuck oder Bargeld entwendet, sind diese meist nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gedeckt. Gestohlene Bank- oder Kreditkarten sollten Sie von Ihrer Bank sofort sperren lassen.
Der materielle und finanzielle Schaden eines Einbruchs hält sich für die Betroffenen mit einer entsprechenden Versicherungsdeckung meist in Grenzen. Viel mehr zu schaffen macht ihnen die Verletzung der Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl. Viele Opfer von Einbrüchen berichten über lang anhaltende Ängste, Verunsicherung und psychische Probleme.
Sie sollten sich nicht scheuen, über den Vorfall zu sprechen: Wer das Erlebnis eines Einbruchs und dessen Folgen nicht alleine bewältigt, sollte mit vertrauten Personen über das Geschehene sprechen oder sich bei einer fachlich qualifizierten Person oder Einrichtung Hilfe und Unterstützung suchen.
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