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Der Abschluss einer Hausratversicherung lohnt sich immer. Diese sorgt dafür, dass Haushaltsgegenstände im Schadenfall gleichwertig neu ersetzt werden. Die Voraussetzung: Die Versicherungssumme muss dem effektiven heutigen Neuwert des gesamten Hausrates entsprechen.
(stö) Der Hausrat umfasst die Gegenstände, die sich im Haus, in der Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten befinden und die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Einrichtungen, die vom Mieter oder von der Mieterin installiert worden sind, z.B. Waschmaschine oder Tumbler, gehören ebenfalls zum Hausrat. In den Versicherungsschutz eingebunden sind auch entliehene, geleaste oder gemietete Gegenstände von Drittpersonen, welche sich in der Wohnung, im Keller oder im Estrich des Versicherungsnehmers befinden.
Je nach Vereinbarung deckt die Hausratversicherung Feuer-, Wasser- und Elementarschäden, Diebstahl von Gegenständen sowie Beschädigungen durch Dritte. Bestimmte Risiken können über den Standardrahmen hinaus versichert werden: Dazu gehören unter anderem Glasbruch, Wasseraustritt bei Aquarien und Wasserbetten oder Kurzschlussschäden an elektrischen Geräten.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. So muss er gestohlene Kreditkarten oder Sparbücher sofort sperren lassen. Die beschädigten Gegenstände müssen bis zur Besichtigung aufgehoben werden. Wer Schäden vorsätzlich herbeiführt, erhält keine Versicherungsleistung. Auch bei grober Fahrlässigkeit kann die Entschädigung je nach Grad des Eigenverschuldens gekürzt werden.
Im Schadenfall entspricht die in der Police aufgeführte Versicherungssumme dem maximalen Betrag der Entschädigung. Um einer Unterversicherung vorzubeugen, sollte die Versicherungssumme daher periodisch überprüft werden. Bei Neuanschaffungen im Haushalt empfiehlt es sich, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen. Eine Unterversicherung kann nämlich teuer zu stehen kommen. Einerseits wird bei einem Totalverlust höchstens die vereinbarte Versicherungssumme entschädigt, andererseits ist auch ein Teilschaden nur in dem Verhältnis gedeckt, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht. Eine gute Gelegenheit zur generellen Überprüfung der Versicherung bietet zum Beispiel ein Umzug, wobei das Inventar am besten pro Zimmer erfasst und schriftlich festgehalten wird.
Wichtig ist die Vereinbarung der Versicherungssumme zum Neuwert, das heisst zum heutigen Neuanschaffungspreis. Die Gegenstände im Haushalt sollten daher zum Wiederbeschaffungspreis bewertet werden. Es ist auch darauf zu achten, dass die Versicherung eine automatische Teuerungsanpassung enthält, bei der die Versicherungssumme an den Hausratsindex oder an den Index der Konsumentenpreise angepasst wird. Nur mit diesen Massnahmen lässt sich sicherstellen, dass im Schadenfall die volle Entschädigung ausgerichtet wird.
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