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Die 10 wichtigsten Schwimm- und Baderegeln

Die Schweiz bietet viele Möglichkeiten, sich im Sommer zu erfrischen: Nebst Bädern mit Schwimmbecken sind Seen und Flüsse im Sommer beliebte, aber nicht ganz ungefährliche Aufenthaltsorte. Beachten Sie deshalb die Sicherheitsregeln.

Die 10 wichtigsten Schwimm- und Baderegeln
Jährlich ertrinken in der Schweiz im Schnitt 20 Menschen. Die meisten Unfälle liessen sich vermeiden.

(stö) Laut Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu verunfallen in der Schweiz jährlich rund 12’000 Personen beim Baden und durchschnittlich 20 Menschen ertrinken dabei jedes Jahr. Die meisten dieser Unfälle liessen sich aber vermeiden.

Die 10 wichtigsten Bade- und Schwimmregeln

Die 10 wichtigsten Baderegeln gelten nicht nur für heimische Bäder und Gewässer, sondern selbstverständlich auch am Meer:

  1. Kinder nur begleitet ans Wasser lassen
  2. Kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen!
  3. Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser!
  4. Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
  5. Nie überhitzt ins Wasser springen! – Der Körper braucht Anpassungszeit.
  6. Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! – Unbekanntes kann Gefahren bergen.
  7. In freie Gewässer (Flüsse, Weiher und Seen) wagen sich nur gute und geübte Schwimmer.
  8. Luftmatratzen und Schwimmhilfen gehören nicht ins tiefe Wasser! – Sie bieten keine Sicherheit.
  9. Unterkühlung kann zu Muskelkrampf führen. Je kälter das Wasser, umso kürzer der Aufenthalt im Wasser!
  10. Lange Strecken nie alleine schwimmen! – Auch der besttrainierte Körper kann eine Schwäche erleiden.

Junge Männer besonders häufig Ertrinkungsopfer

Es mag erstaunen – oder auch nicht: Es sind nicht Kinder die in Seen und Flüssen am häufigsten ertrinken, sondern junge Männer im Alter von 15 bis 24 Jahren. Gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil ist das Ertrinkungsrisiko bei ihnen lauf bfu mehr als doppelt so hoch wie beim Bevölkerungsdurchschnitt. Oft spielen dabei erhöhte Risikobereitschaft und Selbstüberschätzung eine Rolle. Der Konsum von Alkohol und Drogen steigert die Gefahr, zum Ertrinkungsopfer zu werden, zudem erheblich, wie das bfu dazu festhält.

Aufgepasst im Fluss

Schwimmen im Fluss oder befahren mit Gummibooten birgt Gefahren. Aus diesem Grund sollten sich nur geübte Schwimmerinnen und Schwimmer in oder auf einen Fluss begeben. Kinder (und ungeübte Erwachsene) müssen in Gummibooten Schwimmwesten tragen. Seit 2020 ist es überdies Pflicht, im Gummiboot pro Person eine Schwimmweste oder ein Rettungsring mitzuführen sowie das Gummiboot deutlich mit dem Namen und der Adresse des Halters zu beschriften.

Nebst den allgemeinen Baderegeln gelten für Flüsse besonders:

  • Meiden Sie den Aufenthalt in oder auf einem Fluss während oder nach Gewittern
  • Verzichten Sie auf das Schwimmen in einem Fluss bei trübem Wasser. Gegenstände wie Äste oder -Baumstämme können auch unterhalb der Wasseroberfläche treiben.
  • Wenn ein Fluss viel Wasser führt, kann dies den Ausstieg erschweren.
  • Boote niemals zusammenbinden! Einerseits werden so die Boote unmanövrierbar und andererseits besteht die Gefahr, dass ein Teil des «Gespanns» an einem Brückenpfeiler hängen bleibt – mit verheerenden Folgen.

Der Verein «Stadtwellen» bietet einen Kurs «Sicheres Aareschwimmen» an, bei dem von Profis alles Schöne und Gefährliche über die Aare vermittelt wird.

Besinn dich was du schaffen kannst – baderegeln.ch

Kinder nur begleitet ans Wasser lassen

Ertrinken ist bei Kindern die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache; nur der Strassenverkehr fordert noch mehr Leben. Laut bfu ertrinken in der Schweiz jährlich durchschnittlich drei Kinder im Alter von null bis neun Jahren. Hinzu kommen 270 nicht tödliche Unfälle, deren Folgen aber oft ebenfalls sehr schwer sind und lebenslange Schädigungen mit sich ziehen können.

Schwimmhilfen schützen nicht genügend

Es kommt daher nicht von ungefähr, dass die erste Baderegel lautet: Kinder nur begleitet ans Wasser lassen! Aufsicht ist gerade auch deswegen unabdingbar, weil die meisten Kinder nach einem Sturz ins Wasser ertrinken. Auch bieten Schwimmhilfen wie Flügel etc. keinen ausreichenden Schutz vor der Ertrinkungsgefahr – im Gegensatz zu Rettungswesten. Kleinkinder ertrinken zudem oft ohne zu schreien oder zu gestikulieren. Wenn Wasser in den Rachen dringt, kann sich der Kehlkopf reflexartig verschliessen. Die Kinder können dabei einen Schock erleiden und in eine Starre verfallen.

  • Artikel von:
  • hausinfo
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  • istockphoto