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Wer haftet für die Sicherheit von Biotop und Pool?

Ein Biotop, Schwimmteich oder Swimmingpool sieht harmlos aus. Aber es braucht wenig Wasser, um zu ertrinken. Jedes Jahr sterben in der Schweiz einige Kleinkinder und auch ältere Menschen in einem sogenannten Kleingewässer. Wer ist für die Sicherheit verantwortlich und haftet für den Schaden?

 Einige Zentimeter Wasser reichen, um zu ertrinken. Sichern Sie darum Ihr Biotop, Ihren Schwimmteich oder Ihren Swimmingpool.
Einige Zentimeter Wasser reichen, um zu ertrinken. Sichern Sie darum Ihr Biotop, Ihren Schwimmteich oder Ihren Swimmingpool.

(rh) Artikel 58 Absatz 1 des Obligationenrechts regelt die sogenannte Werkeigentümerhaftung und beantwortet die Haftungsfrage eindeutig. Der Werkeigentümer, beispielsweise der Eigentümer eines Einfamilienhauses, haftet, falls das Werk, beispielsweise ein Biotop, fehlerhaft erstellt oder mangelhaft unterhalten worden ist. Ein Werkmangel liegt zum Beispiel vor, wenn das Biotop nicht ausreichend für die geplante Bestimmung gesichert ist. Allerdings darf der Eigentümer davon ausgehen, dass sein Biotop bestimmungsgemäss benützt wird und die Benützer ein Mindestmass an Vorsicht walten lassen.

Die Rechtslage

Ein zweckwidriger Gebrauch ist aber voraussehbar, weil Kinder alles ausprobieren und im Biotop baden werden. Es ist auch absehbar, dass ein Kind ins Biotop fällt, falls dieses ungenügend gesichert ist. Wer ein Biotop plant, sollte besondere Sicherheitsmassnahmen vorsehen, zum Beispiel einen Zaum. Solche Massnahmen sind zumutbar. Darum würde ein Eigentümer haften, wenn er auf einen Zaun verzichtet und ein Kind in seinem Biotop ertrinkt. Im Schadenfall wird beurteilt, ob es technisch möglich war, den Mangel zu beseitigen oder das Biotop sinnvoll zu sichern – und ob die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Schutzinteresse der Benützer und zum Zweck des Biotops stehen. Eine Warntafel, die eine Haftung im Voraus vollumfänglich ablehnt, schliesst die Werkeigentümerhaftung nicht aus.

Der Eigentümer haftet kausal, also auch, wenn er zum Beispiel sein Haus vermietet hat. Ausser, er kann nachweisen, dass Dritte oder der Geschädigte den Schaden verursacht haben. Oder wenn im Mietvertrag vereinbart worden ist, dass der Mieter für die Installation der Sicherheitsmassnahmen verantwortlich ist.

Ein Swimmingpool oder ein Schwimmteich gelten wie das Biotop als Werke. Darum gilt für sie, was im Absatz «Die Rechtslage» steht, auch.

Die Rechtssprechung

Wenn Sie Ihr Biotop, Ihren Schwimmteich oder Ihren Swimmingpool richtig sichern, wird Sie kein Gericht zur Verantwortung ziehen. Ein Beispiel dafür ist der Fall eines 19 Monate alten Kleinkindes, das in das Biotop eines Nachbarn fiel und einen Hirnschaden erlitt, weil es minutenlang mit dem Gesicht nach unten im Wasser lag. Die Familie klagte gegen den Nachbarn. Das Kantonsgericht verneinte seine Haftung, weil das Biotop mit einer 80 Zentimeter hohen Steinmauer und einem Gartentor mit Kindersicherung gesichert und nicht ohne Weiteres zugänglich ist. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil. Der Eigentümer ist zwar frei von Schuld, muss aber damit leben, dass in seinem Biotop ein Kind fast ertrunken ist und für den Rest seines Lebens unter den Folgen leiden wird.

So sichern Sie Kleingewässer

Um solche traurigen Unfälle zu verhindern, sollten Sie Kleingewässer sinnvoll sichern:

  • Am wirksamsten schützt ein Zaun oder eine Mauer (mindestens 75 Zentimeter hoch) mit einem Tor mit Kindersicherung.
  • Kleingewässer im Spielbereich dürfen nicht tiefer als 20 Zentimeter sein.
  • Planen Sie am Rand von Biotopen und Schwimmteichen eine mindestens einen Meter breite Flachwasserzone (nicht tiefer als 20 Zentimeter) ein.
  • Entfernen Sie bei einem mobilen Pool die Einstiegsleiter, wenn sie nicht baden, und lassen Sie das Wasser ablaufen, wenn Sie länger abwesend sind.
  • Installieren Sie eine solide und gut abgestützte Abdeckung für Ihren Swimmingpool.
  • Achten Sie bei Brunnen darauf, dass das Wasser nicht tiefer als 20 Zentimeter ist und der Brunnenrand mindestens 75 Zentimeter (ab Boden oder begehbarer Fläche) hoch ist. Ein Gitter bis 10 Zentimeter unter Wasserspiegel schützt zusätzlich.
  • Sichern Sie Wasserfässer mit abschliessbaren Deckeln.

Das Thema ist zu ernst, um nur aufgrund von ästhetischen Überlegungen zu entscheiden. Planen Sie das Biotop, den Schwimmteich oder den Swimmingpool darum mit einem Fachmann und sprechen Sie ihn auf das Thema Sicherheit an.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • iStockphoto