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Putzpersonal: Worauf Sie bei der Anstellung einer Haushaltshilfe achten müssen

Sie haben keine Zeit oder auch einfach keine Lust auf Hausarbeit? Dann wird Putzpersonal zum Thema - und gleichzeitig auch dessen Entlöhnung und Versicherung. Und überhaupt, wo findet man geeignetes Personal? Wir klären auf.

Bei der Anstellung von Putzpersonal muss man auch eine Portion Vertrauen mitbringen
Wer keine Lust oder Zeit zum Putzen hat, dem nimmt eine Haushaltshilfe die Arbeit ab.

(pg) Gemäss einer Erhebung des Internet-Vergleichsdienstes comparis.ch beschäftigt jeder siebte Schweizer eine Reinigungskraft. Vielfach werden Haushaltshilfen von Bekannten empfohlen, gerade bei der Vermittlung in private Haushalte ist die Mund-zu-Mund-Werbung gang und gäbe. Aber auch über zahlreiche Onlineportale lässt sich Putzpersonal ohne grossen Aufwand finden und verschiedene Anbieter haben sich auch auf die Administration im Zusammenhang mit der Anstellung von Putzpersonal und Haushaltshilfen spezialisiert.

Arbeitgeber mit verschiedenen Pflichten

Wenn Sie eine Person gefunden haben, die Sie im Haushalt unterstützt, werden Sie damit automatisch zu deren Arbeitgeber. Dies bedeutet wiederum, dass Sie das Putzpersonal gerecht entlöhnen, gegen Unfälle versichern und bei der Sozialversicherung anmelden müssen.

Wie viel Putzpersonal verdienen sollte

Doch was heisst gerecht entlöhnen? Beim Stundenansatz muss man sich vor Augen führen, dass die Person nicht einfach «nur» putzt oder bügelt. Nein, sie muss auch zuverlässig, flexibel und vor allem vertrauenswürdig sein. Und das soll auch entlöhnt werden.

In der Schweiz gibt es einen Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft, kurz NAV Hauswirtschaft, der die Mindestlöhne nach verschiedenen Kategorien festlegt. Neben der Qualifikation unterscheiden sich die Gehälter auch je nach Region. Die Differenzen sind recht gross, aber mit einem Stundenlohn von 25 bis 30 Franken brutto sollten Sie rechnen.

Anmeldung der Haushaltshilfen bei der AHV ist Pflicht

Gemäss der Comparis-Umfrage bezahlt die Hälfte der Arbeitgeber den Lohn bar aus. Nach Gesetz sind Sie aber verpflichtet, die Haushaltshilfe bei der AHV anzumelden - und dies unabhängig davon, wie gering die Lohnsumme oder der Beschäftigungsgrad ist.

Das hört sich erstmal nach viel Aufwand an, ist aber eigentlich ganz einfach. Denn speziell für die Anstellung von Putzpersonal und Haushaltshilfen wurde als Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit das sogenannte «vereinfachte Verfahren» entwickelt.

Putzpersonal gegen Unfälle versichern

Von Gesetzes wegen müssen Sie für das Putzpersonal auch eine Unfallversicherung abschliessen. Die grössten Fallen lauern bekanntlich im Haushalt, und gegen diese muss das Putzpersonal abgesichert sein. Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG versichert Ihre Hausangestellten und schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls. Das finanzielle Engagement lohnt sich, denn Unfälle im Haushalt können grosse gesundheitliche und finanzielle Folgen haben. Wenn Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, und es passiert tatsächlich ein Unfall, müssen Sie nicht nur nicht bezahlte Prämien nachzahlen, es drohen ausserdem hohe Geldstrafen und Bussen.

Da kommt es wesentlich günstiger, nach Gesetz zu handeln: Eine Unfallversicherung für Hausangestellte kann bei den meisten grossen Versicherern für rund 100.- Franken im Jahr abgeschlossen werden, günstigere Varianten über Online-Anbieter sind möglich. Wenn Sie planen, Ihre Haushaltshilfe acht Stunden oder mehr pro Woche zu beschäftigen, sind Sie als Arbeitgeber ausserdem verpflichtet, das Putzpersonal auch gegen Nicht-Betriebsunfälle zu versichern.

All die Pflichten, die sich im Zusammenhang von Haushaltshilfen ergeben, mögen abschreckend wirken, sind aber nicht nur im Sinne des Personals, sondern auch in Ihrem eigenen Interesse.

  • Artikel von:
  • hausinfo
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