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Reinigungskraft beschäftigen: Wie Sie Ihre Putzfrau richtig anmelden

Keine Zeit oder Lust auf Hausarbeit? Dann kann eine Reinigungskraft Sie erheblich entlasten. Doch was viele nicht wissen: Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, wird automatisch zum Arbeitgeber und übernimmt die damit verbundenen Pflichten. Erfahren Sie hier, welche das sind und wie Sie Ihre Putzfrau in der Schweiz korrekt anmelden.

Bei der Anstellung von Putzpersonal muss man auch eine Portion Vertrauen mitbringen
Wer keine Zeit oder Lust zum Putzen hat, kann eine Haushaltshilfe anstellen.

(era) Eine Reinigungskraft zu finden, ist einfach: Auf verschiedenen Online-Portalen oder durch Empfehlungen wird man schnell fündig. Schwieriger ist es hingegen, die Putzfrau auch korrekt anzumelden - ein administrativer Aufwand, den viele scheuen. Das ist verständlich, will man doch in der neugewonnenen Zeit etwas anderes tun, als sich mit Bürokratie herumzuschlagen.

Allerdings gilt: Sobald eine Haushaltshilfe für Sie arbeitet, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, AHV-Beiträge für sie zu bezahlen und eine Unfallversicherung abzuschliessen. Wer dies unterlässt, beschäftigt seine Putzfrau in Schwarzarbeit und handelt damit illegal.

Ihre Pflichten: Wo Sie Ihre Reinigungskraft anmelden müssen und wie Sie dabei vorgehen

1. Unfallversicherung: Melden Sie Ihre Reinigungskraft bei einem zugelassenen Unfallversicherer an und versichern Sie sie gegen Berufsunfälle. Dies kostet Sie ca. 100 Franken pro Jahr. Ab einem Arbeitspensum von acht Stunden pro Woche müssen Sie Ihre Putzfrau in der Schweiz auch gegen Nichtberufsunfälle versichern. Diese Prämie wird vom ausbezahlten Gehalt der Haushaltshilfe abgezogen. 

2. AHV: Melden Sie Ihre Reinigungskraft bei der AHV an. Besorgen Sie sich hierfür bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse das Anmeldeformular für das vereinfachte Abrechnungsverfahren. Dieses wurde speziell für Putzfrauen und Haushaltshilfen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Schweiz entwickelt und kann bei einem Lohn von bis zu 21'510 Franken pro Jahr genutzt werden. Die Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV betragen für Arbeitgebende und Arbeitnehmende je 6,4 % des Bruttolohns.

Schwarzarbeit und ihre Folgen

Es mag verlockend erscheinen, den bürokratischen Aufwand zu umgehen und die Putzfrau schwarz zu beschäftigen. Schliesslich muss man so auch keine Versicherungskosten tragen. Allerdings kann dieses Vorgehen gravierende Folgen haben. Abgesehen davon, dass man so der Putzfrau ihr Anrecht auf Sozialleistungen entzieht, trägt man auch als Arbeitgeber erhebliche Risiken.

Im Falle einer Aufdeckung der Schwarzarbeit müssen in der Schweiz alle Sozialversicherungsbeiträge inklusive Verzugszins rückwirkend bezahlt werden. Zudem drohen hohe Bussen, und in schwerwiegenden Fällen sind sogar Freiheitsstrafen möglich.

Sollte es ausserdem zu dem nicht unwahrscheinlichen Fall kommen, dass die Putzfrau bei der Arbeit einen Unfall erleidet - im Haushalt lauern bekanntlich viele Gefahren - dann muss der Arbeitgeber dafür aus eigener Tasche aufkommen.

Es ist also im Interesse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ein korrektes Arbeitsverhältnis zu pflegen.

Falls Ihnen Zeit oder Motivation fehlen, sich um die bürokratischen Belange zu kümmern, steht Ihnen die Option offen, einen Servicedienstleister zu beauftragen. Dieser übernimmt zuverlässig sämtliche administrativen Aufgaben und stellt sicher, dass alles rechtskonform abläuft.

Häufige Fragen

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