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Hausbau: Tipps für die Wahl der Baupartner

Die Bauherrschaft kann mit folgenden drei Partnern ein Wohnhaus bauen: einem Architekten / Bauleiter, mit einem Generalunternehmer (GU) oder mit einem Totalunternehmer (TU). Wir geben Ihnen Tipps, auf was Sie bei der Wahl der richtigen Baupartner achten müssen.

Baupartner wie Architekten oder Bauunternehmer gleichen untereinander den Bauplan ab
Man kann mit folgenden drei Partnern ein Wohnhaus bauen: einem Architekten / Bauleiter, mit einem Generalunternehmer (GU) oder mit einem Totalunternehmer (TU).

Die verschiedenen Baupartner im Vergleich

  Architekt / Bauleiter Generalunternehmer Totalunternehmer
Merkmale Der Architekt entwirft und plant das Gebäude nach Absprache mit der Bauherrschaft. Der Architekt entwirft und plant das Gebäude nach Absprache mit der Bauherrschaft; der Generalunternehmer führt es aus. Der Totalunternehmer entwirft und plant das Gebäude und führt es selbst aus.
Kosten  Der Kostenvoranschlag bildet die Budgetbasis. Das Risiko von Mehrkosten bleibt in der Regel beim Bauherr. Das Baubudget ist Teil des GU-Vertrags. Das Risiko von Kostenüberschreitungen trägt deshalb der GU, der dafür einen Risikozuschlag erheben darf. Das Baubudget ist Teil des TU-Vertrags. Das Risiko von Kostenüberschreitungen trägt deshalb der TU, der dafür einen Risikozuschlag erheben darf.
Entwurf / Planung  Der Bauherr wählt einen Architekten aus, der das Gebäude entwirft und die Ausführung plant. Der Bauherr wählt einen Architekten aus, der das Gebäude entwirft. Der Totalunternehmer plant das Gebäude selbst oder lässt es planen.
Bauausführung  Für die Ausführung des Baus sind verschiedene Unternehmer verantwortlich. Der Bauherr ist in der Auswahl dieser Unternehmer frei. Die Bauleitung übernimmt in der Regel der Architekt. Für die Bauausführung ist der GU verantwortlich. Die Bauherrschaft kann in der Regel nicht selbst bestimmen, welche Unternehmer vom GU beauftragt werden. Der TU führt den Bau aus und bestimmt die Unternehmer selbst.
Vertragspartner Architekt und einzelne Unternehmer Architekt und GU TU
Risiko  Weil das Gebäude individuell erstellt wird, kann es zu Baumängeln kommen. Die Unternehmer haften im Rahmen der Leistungsgarantie. Das Risiko des Bauhandwerkerpfandrechts ist grösser als bei der direkten Zusammenarbeit mit einem Architekten und den einzelnen Unternehmern. Das Risiko des Bauhandwerkerpfandrechts ist grösser als bei der direkten Zusammenarbeit mit einem Architekten und den einzelnen Unternehmern.
Vorteil  Der Architekt kann am besten auf die individuellen Bedürfnisse des Bauherrn eingehen. Das Risiko der Kostenüberschreitung trägt nicht der Bauherr. Das Risiko der Kostenüberschreitung trägt nicht der Bauherr. Der Bauherr hat nur einen Ansprech- und Vertragspartner.
  • Artikel von:
  • SVIT und hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto

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