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Die Bauherrschaft kann mit folgenden drei Partnern ein Wohnhaus bauen: einem Architekten / Bauleiter, mit einem Generalunternehmer (GU) oder mit einem Totalunternehmer (TU). Wir geben Ihnen Tipps, auf was Sie bei der Wahl der richtigen Baupartner achten müssen.
Architekt / Bauleiter | Generalunternehmer | Totalunternehmer | |
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Merkmale | Der Architekt entwirft und plant das Gebäude nach Absprache mit der Bauherrschaft. | Der Architekt entwirft und plant das Gebäude nach Absprache mit der Bauherrschaft; der Generalunternehmer führt es aus. | Der Totalunternehmer entwirft und plant das Gebäude und führt es selbst aus. |
Kosten | Der Kostenvoranschlag bildet die Budgetbasis. Das Risiko von Mehrkosten bleibt in der Regel beim Bauherr. | Das Baubudget ist Teil des GU-Vertrags. Das Risiko von Kostenüberschreitungen trägt deshalb der GU, der dafür einen Risikozuschlag erheben darf. | Das Baubudget ist Teil des TU-Vertrags. Das Risiko von Kostenüberschreitungen trägt deshalb der TU, der dafür einen Risikozuschlag erheben darf. |
Entwurf / Planung | Der Bauherr wählt einen Architekten aus, der das Gebäude entwirft und die Ausführung plant. | Der Bauherr wählt einen Architekten aus, der das Gebäude entwirft. | Der Totalunternehmer plant das Gebäude selbst oder lässt es planen. |
Bauausführung | Für die Ausführung des Baus sind verschiedene Unternehmer verantwortlich. Der Bauherr ist in der Auswahl dieser Unternehmer frei. Die Bauleitung übernimmt in der Regel der Architekt. | Für die Bauausführung ist der GU verantwortlich. Die Bauherrschaft kann in der Regel nicht selbst bestimmen, welche Unternehmer vom GU beauftragt werden. | Der TU führt den Bau aus und bestimmt die Unternehmer selbst. |
Vertragspartner | Architekt und einzelne Unternehmer | Architekt und GU | TU |
Risiko | Weil das Gebäude individuell erstellt wird, kann es zu Baumängeln kommen. Die Unternehmer haften im Rahmen der Leistungsgarantie. | Das Risiko des Bauhandwerkerpfandrechts ist grösser als bei der direkten Zusammenarbeit mit einem Architekten und den einzelnen Unternehmern. | Das Risiko des Bauhandwerkerpfandrechts ist grösser als bei der direkten Zusammenarbeit mit einem Architekten und den einzelnen Unternehmern. |
Vorteil | Der Architekt kann am besten auf die individuellen Bedürfnisse des Bauherrn eingehen. | Das Risiko der Kostenüberschreitung trägt nicht der Bauherr. | Das Risiko der Kostenüberschreitung trägt nicht der Bauherr. Der Bauherr hat nur einen Ansprech- und Vertragspartner. |
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