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Die Preise für Photovoltaikanlagen sind in den letzten 10 Jahren um rund 80 Prozent zurückgegangen und dürften erwartungsgemäss weiter sinken. Wir sagen Ihnen, wann sich eine PV-Anlage für Sie lohnt.
Die erfreuliche Preisentwicklung im Bereich Photovoltaik ist laut Experten auf das rasante Marktwachstum, die Einführung von Fördersystemen, aber auch auf die kontinuierliche technologische Weiterentwicklung der Produkte zurückzuführen. Letzterer ist unter anderem eine Steigerung der Wirkungsgrade sowie ein Effizienzgewinn in der Fertigung durch die Massenproduktion von Modulen und Wechselrichtern zu verdanken. Trotzdem bleiben Förderbeiträge wichtig, um diese junge Energietechnologie konkurrenzfähig zu machen. Diese Meinung vertritt auch Christian Moll, Leiter Wissensmanagement bei Swissolar. Dies sei ursprünglich mit einer kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gelungen, die inzwischen von der Einmalvergütung (EIV) abgelöst wurde. Damit könne eine grössere Anzahl an PV-Anlagen gefördert werden. «Dank dem Verzicht auf Lastgangmessungen seit wenigen Jahren sind die Kosten weiter gesunken», bemerkt Moll.
Die KEV läuft Ende 2022 aus und die EIV wird noch bis 2030 ausgezahlt. «Es liegt nun an der Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit nach Auslaufen der Förderung weiterhin ein starker Zubau der erneuerbaren Energien möglich ist. Dies betrifft insbesondere die zukünftige Ausgestaltung des Strommarkts und den weiteren Ausbau der CO2-Abgabe», ist Moll überzeugt.
Genaue Preise für Photovoltaikanlagen sind schwer anzugeben. Generell sinkt der Preis pro Kilowatt Nennleistung, umso grösser eine PV-Anlage wird. Die Anlagenpreise liegen schätzungsweise zwischen 1500 und 3000 CHF pro Kilowatt Nennleistung (kWp).
Die Preisunterschiede sind dabei von folgenden Faktoren abhängig:
Detaillierte Angaben und Preisbeispiele für verschiedene PV-Gebäudeanlagen, aufgeschlüsselt nach Material- und Arbeitskosten, enthält die Website von EnergieSchweiz.
Im Durchschnitt zahlt sich eine Photovoltaikanlagen aus, bevor sie ihre Lebensdauer von mindestens 30 Jahren erreicht hat. «Die Amortisationszeiten liegen bei 10 bis 15 Jahren», sagt Moll. Das Schweizer Preisniveau sei etwas höher als jenes von Deutschland, wo zudem die Strombezugspreise vom Netz deutlich höher seien. «Dort ist die Amortisationszeit deshalb tiefer», fügt der Fachmann hinzu. «In südlichen Ländern wie Italien oder Spanien mit höherer Sonneneinstrahlung ist ebenfalls mit rascherer Amortisation zu rechnen», sagt Moll abschliessend.
Mit der Revision der Förderbedingungen haben sich für die Besitzer von Photovoltaikanlagen die Rahmenbedingungen für einen rentablen Betrieb ihrer Anlagen verändert. Der Wegfall der Einspeisevergütung zugunsten einer Einmalvergütung bedeutet, dass die Steigerung des Eigenverbrauchs neuerdings massgeblich zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage beiträgt. Dies trifft insbesondere in den Versorgungsgebieten zu, wo nur sehr geringe Rückliefertarife für den ins Netz gespeisten Solarstrom gezahlt werden.
Die Eigenverbrauchsquote lässt sich von 30 % auf über 60 % verdoppeln, wenn der selbst erzeugte Strom unter anderem für die Wärmepumpe und das Elektroauto genutzt wird sowie ein Batteriespeicher ergänzt wird.
Geschäftsmodelle wie Eigenverbrauchsgemeinschaften bzw. der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) eröffnen neue Möglichkeiten, die Attraktivität der Solarenergie zu steigern, insbesondere für die Eigentümerinnen und Mieter von Mehrfamilienhäusern. Die revidierte Energiegesetzgebung des Bundes hat die Situation wie folgt verändert: Neu dürfen sich nicht nur Wohnungen im selben Haus, sondern auch mehrere aneinandergrenzende Grundstücke zusammenschliessen, um den produzierten Solarstrom selbst zu nutzen. Die Liegenschaften werden zentral an das übergeordnete Verteilnetz angeschlossen. Die interne Stromverteilung zu den einzelnen Liegenschaften erfolgt über eigene Stromleitungen. Dazu nehmen die Eigenverbrauchsgemeinschaft ihre Messungen selbst vor und rechnen auch selbst ab.
In rechtlicher Hinsicht wird der Aufbau eines ZEV für Hauseigentümerschaften erleichtert, indem kein Zusatz zum Mietvertrag erforderlich ist. Bestehende Mieter können selbst über einen Beitritt zum ZEV entscheiden. Neumieter hingegen können dazu verpflichtet werden. Schutz vor Missbrauch bietet die Regelung, dass der auf dem eigenen Grundstück produzierte Solarstrom nicht teurer sein darf als der aus dem externen Netz bezogene Strom.
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