Wünschen Sie mehr Tipps rund um Hausbau und Renovierung?
Abonnieren Sie jetzt den Themen-Newsletter «Bauen & Renovieren».
Solaranlagen, die Wärme- oder Strom erzeugen, werden von vielen Kantonen und einigen Gemeinden finanziell gefördert. Bei Kollektoren und PV-Anlagen werden meistens Anteile der Investitionskosten vergütet.
Wer auf dem Dach oder an der Fassade eines Gebäudes selbst Solarstrom erzeugen will, kann eine Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen beantragen. Die beiden Kantone Waadt und Thurgau unterstützen auch den Einbau eines Batteriespeichers finanziell.
Der Bund unterstützt den Bau von Photovoltaikanlagen. Die Einmalvergütung wird damit zum Hauptfördersystem für PV-Anlagen:
Dass der Wechsel eines fossilen Wärmeerzeugers zu einer effizienteren Lösung mit Förderbeiträgen bedacht wird, erleichtert häufig den Entscheid für eine Photovoltaikanlage. So bilden eine Wärmepumpe kombiniert mit einer stromerzeugenden PV-Anlage ein nachhaltiges und emissionsarmes, lokales Heizsystem.
Mit Ausnahme der Kantone Zug und Zürich wird eine Eigenerzeugung von Solarwärme überall gefördert, ebenso durch eine Vielzahl an Gemeinden. Das harmonisierte Fördermodell (HFM) sieht einen Förderbeitrag vor, der sich abhängig von der installierten Nennleistung bemisst. Die Rücksprache bei den zuständigen Fachstellen und Bauämtern schafft frühzeitige Klarheit. Als Grundbedingung für Förderbeiträge wird ein Qualitätsnachweis der installierten Anlage verlangt. Die entsprechenden Kollektoren sind auf der Webseite www.kollektorliste.ch aufgeführt.
Darüber hinaus bietet das Infoportal energiefranken.ch für jede Gemeinde in der Schweiz, ob auch regionale Energiewerke den Einbau von thermischen Sonnenkollektoren fördern. Mehr unter www.energiefranken.ch.
Betreiber von solarthermischen und PV-Anlagen profitieren in fast allen Kantonen von steuerlichen Abzügen bei den Investitionskosten. EnergieSchweiz nennt hierfür eine Ersparnis von rund 20 Prozent der Investitionskosten bei den Steuern im selben Jahr der Anlageninstallation.
Kanton | Förderbedingungen |
---|---|
Bern | Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen. Förderbeitrag: 1200 Fr. + 500 Fr./kW Nennleistung |
Luzern | Förderberechtigt sind Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die thermische Nennleistung der Kollektoranlage. Förderbeitrag: 2000 Fr. + 500 Fr./kW Nennleistung |
Basel-Stadt | Der Kanton unterstützt Neuanlagen und Anlagenerweiterungen auf bestehenden Gebäuden mit einer Nennleistung von 2 kW, welche nicht zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht installiert werden. Grundbeitrag pro Neuanlage: 2‘500 Fr. Zusatzbeitrag für Röhrenkollektoren: 800 Fr. / kW |
Thurgau | Förderberechtigt sind thermische Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden, bei Neuinstallation und Ersatz. Förderbeitrag: 1500 Fr. + 600 Fr./kW Nennleistung Förderberechtigt sind stationäre Batteriespeicher für Solarstromanlagen. Förderbeitrag: 1500 Fr. + 150 Fr./kW Nennleistung |
Die Höhe der Vergütung für Photovoltaikanlagen richtet sich nach dem Datum der Inbetriebnahme, der Leistung sowie der Grösse. Aufgrund der zu erwartenden technologischen Fortschritte und zunehmender Marktreife der Photovoltaiktechnologie ist vom BFE eine regelmässige Anpassung der Vergütungsansätze vorgesehen.
Betreiber von PV-Kleinanlagen können auf www.pronovo.ch den Tarifrechner für die Einmalvergütung nutzen. Dieser verspricht aktuell einen Förderbeitrag von 400 Franken je Kilowatt plus Grundbeitrag.
Quelle:Pronovo
Abonnieren Sie jetzt den Themen-Newsletter «Bauen & Renovieren».