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Versierte Heimwerker können durchaus Leuchten oder Schalter auswechseln, ohne gleich den Elektriker rufen zu müssen. Im Umgang mit Elektrizität ist aber Vorsicht geboten.
Bei allen Arbeiten an elektrischen Anlagen ist die ausführende Person für die Einhaltung der gültigen Bestimmungen verantwortlich. Ziehen Sie eine Fachperson bei, wenn Sie sich über die korrekte Ausführung nicht sicher sind. Im Zweifel Hände weg von Elektroinstallationen!
Welche Elektroinstallationsarbeiten Laien ausführen dürfen, ist in der Niederspannungs- Installationsverordnung NIV vom 7. November 2001 festgelegt:
Arbeiten an Installationen dürften nur in selbstbewohnten Wohn- und zugehörigen Nebenräumen vorgenommen werden. Die Nennspannung darf 230 Volt nicht überschreiten.
Nach einem Verbraucher-Überstromunterbrecher (Sicherung oder Leitungsschutzschalter) und zusätzlich geschützt mit einem Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) von maximal 30 mA Nennauslösestrom: Installationen an einphasigen Lampen- und Steckdosen-Stromkreisen
Erstellte Installationen müssen danach von einer fachkundigen Person (dipl. Elektroinstallateur) oder einem Kontrollberechtigten (Elektro-Kontrolleur) kontrolliert und von diesem dem kontrollpflichtigen EW mittels speziellen Formularen gemeldet werden. Die Aufwendungen für Schlusskontrolle und Meldung ans EW sind vom Ersteller zu bezahlen.
Nach einem Verbraucher-Überstromunterbrecher (Sicherung oder Leistungsschutzschalter ohne zusätzlichen Fehlerstromschutzschalter / FI-Schalter): Montieren und demontieren von Beleuchtungskörpern und zugehörigen Schaltern.
Für Installationen im Freien, Garagen, Nassräumen und Bauernhöfen gelten spezielle Vorschriften. Diese Installationen dürfen nur von einer Fachperson ausgeführt werden.
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