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Die Entwässerung von überbauten Grundstücken ist weitgehend bestimmt. In den meisten Fällen sind Versickerungslösungen anzustreben. Die Behörde verlangt vom Eigentümer auf jeden Fall einen Nachweis über die Grundstücksentwässerung.
(stö) «Versickern lassen oder ableiten?» lautet die wichtigste Frage für das Wassermanagement auf einer Bauparzelle. Die Antwort darauf heisst meistens «versickern», weil unverschmutztes Meteorwasser – sprich Dach- und Regenwasser – nicht in die Kanalisation eingeleitet werden soll. Die Entwässerung einer Liegenschaft und des betreffenden Wohnhauses ist so anzugehen, dass das Abwasserbehandlungssystem möglichst nicht unnötig beansprucht wird. Dachwasser gilt in der Regel als nicht verschmutzt, weshalb es fast immer vor Ort versickern darf.
Grundsätzlich sind jedoch die kommunalen Auflagen zu beachten, weil die Liegenschaftsentwässerung wenig Handlungsspielraum offenlässt. Bauherrschaften haben der Gemeindebehörde jeweils einen Nachweis zu unterbreiten, wie die Bestimmungen im konkreten Fall eingehalten werden. Häufig sind individuelle Lösungen gefragt. Vermehrt verlangen die Gemeinden im Generellen Entwässerungsplan (GEP) aber einen Anschluss an quartierbezogene Ableitungs- und Versickerungssysteme.
Trotz aller kommunalen Auflagen: Vor allem über die Ausgestaltung des Hausdachs und des Aussenraums der jeweiligen Parzelle wird der Weg des Regenwassers bestimmt. Der Dachaufbau trägt einerseits zum Verschmutzungsgrad des abgeleiteten Wassers bei. Abdeckungen mit Kupfer und Zink können problematisch sein, weshalb die Schwermetalle bei hohen Konzentrationen vor dem Versickern aus dem Dachwasser möglichst zurückzuhalten sind. Andererseits kann ein begrüntes Flachdach für die vorübergehende Retention genutzt werden, was die Abflussspitzen mindert.
Bei Einfamilienhäusern mit verhältnismässig grossem Umschwung sind die Voraussetzungen für die Versickerung von Regen- und Dachwasser meist gegeben. Dennoch ist es ratsam, Freiflächen und den Parkplatz nicht zu versiegeln, sondern mit einer durchlässigen Schicht zu versehen. Bioaktive Schichten wie Rasenflächen reinigen zudem das abfliessende Meteorwasser und tragen damit wesentlich zum Schutz des Grundwassers bei.
Eignet sich der gewachsene Boden auf der Parzelle nur bedingt zum Versickern des Regenabflusses, kann mit einem Biotop nachgebessert werden. Biotope oder Weiher stauen zugeleitetes Meteorwasser und lassen das Wasser verzögert versickern. Ist die Umgebung komplett versiegelt oder der Boden beispielsweise lehmig und undurchlässig, kann eine unterirdische Versickerungsgalerie beziehungsweise ein Versickerungsschacht geprüft werden. Allerdings fehlt bei diesen Varianten der sogenannte Humusfilter, weshalb möglichst sauberes Meteorwasser abgeleitet werden sollte. Solche Anlagen sind zwingend mit der kommunalen Bewilligungsbehörde abzusprechen. Und ausserdem lohnt sich der Beizug eines Hydrogeologen.
Gewerbeliegenschaften werden aufgrund des Verschmutzungspotenzials häufig über die Kanalisation entwässert. Bei Wohnliegenschaften steht dagegen das Versickern im Vordergrund. Hausbesitzer, die regelmässig ihr Auto waschen wollen, haben sich aber darauf gefasst zu machen, den Vorplatz über eine Schmutzwasserleitung zu entwässern. Nur so ist gewährleistet, dass das Grundwasser ungefährdet bleibt und der Hauseigentümer nicht belangt werden kann. Denn die Haftung für ein funktionierendes Entwässerungssystem ist per Gesetz dem Besitzer übertragen.
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