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Regenwasser für den Garten sammeln

Trinkwasser ist zu schade, um im Garten vergossen zu werden. Regenwasser ist nicht nur für die Pflanzen besser, sondern auch kostenlos. Verschiedene Möglichkeiten stehen für das Auffangen des Regens zur Verfügung.

 Regenwasser für den Garten sammeln
Regenwasser im Garten einzusetzen ist nicht nur Ressourcen schonender, sondern auch besser für die Pflanzen.

(stö) Regenwasser im Garten einzusetzen ist nicht nur Ressourcen schonender, sondern auch besser für die Pflanzen. Leitungswasser enthält nämlich je nach Region oft sehr viel Kalk und wird deshalb von einigen Gartenpflanzen nicht gut vertragen. Auch Zusätze wie Chlor, Fluor oder Ozon ist für die Pflanzen nicht besonders gut. Wenn Sie einen Garten besitzen, der über ein kleines Blumenbeet hinausreicht, kann es auch für Sie Sinn machen, das sozusagen gratis angelieferte Wasser zu speichern.

Vom Dach in die Tonne

Regenwasser wird zumeist als Dachwasser aufgefangen. Bei kleinen Dachflächen wie Gartenlauben oder Treibhäusern reicht es, die Dachrinne entsprechend auszurichten, damit das Wasser in eine offene Regentonne läuft. Sobald die Dachfläche oder der Wasserbedarf jedoch grösser sind, sollte der Auffangbehälter an ein Fallrohr angeschlossen werden. Geschlossene Behälter sind dabei besser geeignet als offene, da ansonsten das Wasser z.B. durch Laub verunreinigt werden kann und sich obendrein Brutstätten für Mücken bilden.

Auffangbehälter richtig platzieren

Als Auffangbehälter eignen sich klassische Regentonnen oder grössere Wassertanks. Je nach Bedarf verfügen diese über ein Fassungsvermögen von 200 bis 1'000 Liter. Auf jeden Fall sollte der Auffangbehälter so platziert werden, dass Sie diesen möglichst einfach erreichen können. Auch sollte das Gefäss nicht permanenter Sonnenbestrahlung ausgesetzt sein, weil sich sonst das Wasser erwärmt und so schneller verdunstet. Zudem fördert die Wärmeentwicklung die Algen- und Keimbildung.

Schmutz- und Überlaufschutz von Vorteil

Der Auffangbehälter lässt sich verhältnismässig einfach an das Fallrohr von der Dachrinne anschliessen. Im Handel sind Fallrohr-Einsätze erhältlich, welche von aussen auf das Rohr montiert und mit dem Auffangbehälter verbunden werden können. Solche Regenabscheider haben den Vorteil, dass einerseits das Regenwasser von Schmutz wie Laub etc. gefiltert werden kann, und andererseits ein Überlaufen des Gefässes mittels einer automatischen Klappe verhindert wird. Ist der Wassertank voll, läuft das Regenwasser einfach in die Kanalisation.

Zur Wasserentnahme wird im unteren Bereich des Behälters ein Wasserhahn angebracht, an dem sich entweder eine Giesskanne füllen oder – bei grösseren Tanks mit entsprechend hohem Wasserdruck – ein Schlauch anschliessen lässt. Vergessen Sie nicht, den Tank im Winter zu entleeren, damit er nicht durch vereistes Wasser aufgesprengt wird.

Unterirdische Wassertanks für den Grossbedarf

Für grosse Gärten und bei entsprechend vorhandener grosser Dachfläche kann der Einbau eines unterirdischen Wasserspeichers in Betracht gezogen werden. Diese Zysternen oder Flachtanks verfügen über ein Fassungsvermögen von 3'000 bis 10'000 Liter. Der Anschluss erfolgt wiederum über das Fallrohr vom Dachkännel, und das überschüssige Regenwasser wird ebenfalls wieder in die Kanalisation geleitet. Mittels einer elektrischen Pumpe wird das zu verwendende Wasser an die Oberfläche befördert.

Erkundigen Sie sich nach den örtlichen Bauvorschriften, bevor Sie im Garten zu graben beginnen. Insbesondere, wenn Sie das gesammelte Wasser auch im Haus verwenden möchten (z.B. für die Toiletten-Spülung), ist eine unterirdische Anlage bewilligungspflichtig.

Regenwasser ist kostenlos – oder doch nicht?

Wenn Sie Regenwasser vom Dach einsammeln und dieses anschliessend im Garten als Giesswasser nutzen, entstehen Ihnen in der Regel dafür keine behördlichen Kosten. Sobald Sie aber Wasser zurückhalten, das früher oder später in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird, erheben die meisten Gemeinden dafür Gebühren. Grundlage dafür ist das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991, welches in Artikel 3 besagt: «Jedermann ist verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden. Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.» Inwieweit dies auch für Sickerwasser bzw. Ableitung in offene Gewässer gilt, hängt von den kantonalen Gesetzgebungen ab.

  • Artikel von:
  • hausinfo
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