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Gefahrenkarten der Kantone

Naturgefahren bergen zahlreiche Risiken für Hab und Gut. Zeitraubende Umtriebe belasten die Betroffenen. Parallel zur Siedlungsentwicklung sind die Gemeinden verpflichtet, Vorsichtsmassnahmen zu treffen.

Schweizer Karte
Die Kantone sind verpflichtet, flächendeckende und parzellenscharfe Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, rutschende Hänge sowie Steinschläge und Felsstürze zu erstellen.

Das Hochwasser von 2007 war bereits das vierte Jahrhunderthochwasser in der Schweiz seit 1999. Nach starken Regenfällen im Mittelland, der Romandie und der Nordwestschweiz traten am 8. und 9. August 2007 zahlreiche Bäche und Flüsse über die Ufer, überfluteten Ortschaften und unterbrachen Verkehrsverbindungen. Überschwemmungen, Rutschungen und Murgänge führten 2018 schweizweit zu Unwetterschäden von rund 200 Mio. Franken. Zahlreiche ereigneten sich im Januar infolge ergiebiger Niederschläge, während Gewitter zwischen Mai und August Überschwemmungen verursachten.

Die Kantone sind verpflichtet, flächendeckende und parzellenscharfe Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, rutschende Hänge sowie Steinschläge und Felsstürze zu erstellen. Das Bundesgesetz über den Wasserbau und den Wald bildet dazu die Grundlage. Ziel ist, Bauzonen und Siedlungsflächen wirksam zu schützen. Die Gefahrenkarten bilden die Basis, um Gefahrenzonen in der Nutzungsplanung festzulegen und Schutzmassnahmen vorzusehen. Gemeinden müssen die Karten bei Erstellung neuer Bauzonen und Baubewilligungen in Betracht ziehen, um eine Gefährdung von Menschen und Schäden am Eigentum zu verhindern. Hauseigentümer und potenzielle Bauherrschaften tun jeweils gut daran, sich über diese verbindlichen Grundlagen zu informieren. Aktueller Stand der Gefahrenkarten und deren Anwendung in der kommunalen Nutzungsplanung werden kantons- und gemeindeweise mit einer jährlichen Umfrage erhoben. Im Bereich Lawinen waren Ende 2018 schweizweit 98% der Flächen erfasst, bei Hochwasser 97%, bei Sturzprozessen und Rutschungen je 91%.

Einstufung von Schadensereignissen und Gefahren

Für das Erstellen der Gefahrenkarten werden vertiefte Abklärungen von Fachleuten, wie Geologen, Forstingenieuren oder Hydrologen benötigt. Oft geht es sogar darum, historische Quellen über damalige Ereignisse zu konsultieren. Insbesondere werden folgende Informationen gesammelt: Art der potentiellen Ereignisse, die Intensität sowie deren Eintretenswahrscheinlichkeit. Letztere wird durch Wiederkehrperioden von 30, 100 oder 300 Jahren definiert. In möglichen Überschwemmungsgebieten werden etwa die Abflusswege, die Fliessgeschwindigkeiten sowie die Wassertiefe – mit Hilfe von rechnerischen Prognosen – eruiert.

Die kartografische Übersetzung dieser Informationen erfolgt in einem einheitlichen Farbspektrum, womit die unterschiedlichen Gefahrenstufen gekennzeichnet sind. Rot meint eine erhebliche Gefährdung, wodurch ein Gebäude als Ganzes zerstört werden kann. Blau markiert die mittlere Gefährdung und gelb gering gefährdete Gebiete. In solchen Zonen werden Häuser fast immer beschädigt; Personen sind jedoch weitgehend geschützt.

Raumplanung und Gefahrenkarten

Die Gefahrenkarten dienen aber auch dazu, die erhobenen Konfliktstellen im Siedlungsgebiet auszuräumen und raumplanerische Konsequenzen daraus zu ziehen: Bei Rot werden nicht überbaute Zonen wieder ausgeschieden. Oder es kann sogar ein Bauverbot ausgesprochen werden. Bei Blau oder Gelb genügt es meistens, die geplanten oder bestehenden Häuser spezifisch zu schützen. Für Neubauten werden in der Baubewilligung deshalb Auflagen zum Objektschutz verfügt. Bei geringerer Gefährdung kann es sich dabei um Empfehlungen der Behörde handeln, deren Realisierung im Ermessen der Privateigentümer liegt.

Informationen einer Gefahrenkarte

Gefahrenstufe Gefährdung Charakteristik Konsequenzen
rot erheblich Personen sind in- und ausserhalb von Gebäuden gefährdet. Mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen Keine Ausscheidung neuer Bauzonen; keine Errichtung oder Erweiterung von Bauten.
blau mittel Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, ausserhalb liegt eine Gefährdung vor. Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen, jedoch sind plötzliche Gebäudezerstörungen in diesem Gebiet nicht zu erwarten, falls Auflagen bezüglich Bauweise betrachtet werden. Ausscheidung neuer Bauzonen nur nach Vornahme einer Interessenabwägung; Baubewilligungen nur mit Auflagen.
gelb gering Personen sind kaum gefährdet. Mit geringen Schäden an Gebäuden bzw. mit Behinderungen ist zu rechnen, jedoch können erhebliche Sachschäden in Gebäuden auftreten. Hinweis auf Gefahren; Empfehlungen für bestehende Bauten und Erwägung von Auflagen für Neubauten.
Gelb-Weiss Restgefahr Hinweisbereich über Restrisiko mit sehr geringer Eintretenswahrscheinlichkeit. Hinweis auf Gefahren; Auflagen bei sensiblen Nutzungen und grossem Schadenpotenzial
Weiss Keine oder vernachlässigbar  
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