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Altersgerecht wohnen: Umbau und Kosten

In der zweiten Lebenshälfte muss man sich Gedanken zum altersgerechten Wohnen machen. In diesem Zusammenhang stellen sich wichtige Grundsatzfragen: Soll ich mein Heim altersgerecht umbauen? Soll ich einen Hausteil vermieten? Oder ist ein Verkauf die beste Lösung?

Altersgerechtes Wohnen ist barrierefreies Wohnen. Planen Sie die Zukunft und wägen Sie die Kosten und die Optionen ab!
Altersgerechtes Wohnen ist barrierefreies Wohnen. Planen Sie die Zukunft und wägen Sie die Kosten und die Optionen ab.

(mei) Der Weg zum altersgerechten Wohnen beginnt mit der Vergegenwärtigung der finanziellen Konsequenzen der möglichen Optionen. Nicht alle alternden Eigentümer:innen einer Liegenschaft oder einer Eigentumswohnung verfügen über das notwendige Geld für einen altersgerechten, barrierefreien Umbau.

Ist beim altergerechten Umbau eine Einliegerwohnung sinnvoll?

Besonders teuer, aber langfristig finanziell interessant wird ein Umbau, wenn neben der Sicherstellung des altersgerechten Wohnens ein Hausteil vermietbar werden soll. Dies würde heissen: zwei Eingänge, zwei Küchen, mindestens zwei Bäder etc. Als Grundregel für die finanzielle Tragbarkeit eines Umbaus gilt bei dieser Variante: Der Hypothekarzins, die Amortisation sowie die Nebenkosten abzüglich allfällige Mieterträge aus der Einliegerwohnung sollten nicht mehr als einen Drittel des Einkommens ausmachen.

Neues, altersgerechtes Wohneigentum kann zweite Hypothek bedeuten

Weil ein Umbau in der Regel bedingt, dass die Bewohnenden vorübergehend ausziehen müssen, entscheiden die meisten, die sich mit dem altersgerechten Wohnen auseinandersetzen, ihr Haus zu verkaufen und in eine Wohnung zu ziehen, die altersgerecht ist. Soll sie im Stockwerkeigentum erworben werden, empfiehlt es sich die Bank frühzeitig in das Projekt miteinzubeziehen. Lässt sich die alte Liegenschaft nämlich nicht sofort verkaufen, kommt es zu einer vorübergehenden Doppelbelastung: Plötzlich sind zwei Hypotheken zu bedienen. Daher empfiehlt sich, als Vorsichtsmassnahme, für das alte Haus einen realistischen Mietzins zu ermitteln und damit ein weiteres Szenario durchzurechnen. Sein Ziel: Im Notfall ein bis zwei Jahre finanziell über die Runden kommen, bis das Haus verkauft ist.

Wichtige Überlegungen zum künftigen altersgerechten Wohnen

Ungeachtet der Emotionen und Erinnerungen, die Besitzer:innen mit ihrem Haus verbinden, sollte neben dem Inneren auch dessen Lage kritisch auf seine Altersgerechtigkeit hin überprüft werden: Entspricht das soziale Netz am alten Wohnort dem neuen Lebensabschnitt? Ist die Umgebung sicher? Können Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten sowie Ärzte und Spitäler mit dem öffentlichen Verkehr gut erreicht werden? Nur wer diese Fragen bejahen kann, wird sich auch weiterhin am vertrauten Ort wohl fühlen.

Altersgerechtes Wohnen heisst: Barrierefreiheit im ganzen Haus

Wer sich dazu entscheidet, sein Heim altersgerecht umzurüsten, muss für einen schwellenlosen Zugang zum Gebäude wie auch eine schwellenlose Fortbewegung im Gebäude selbst sorgen. Dafür eignen sich je nach Höhendifferenz eine Rampe, ein Treppenlift oder -stuhl, eine Hebebühne oder ein einfacher Vertikallift. Auch die Zirkulation im Gebäudeinnern muss gewährleistet sein, was gelegentlich nur mit einer Verbreiterung von Türen und Durchgängen möglich ist. Laut der Fachstelle Hindernisfreies Bauen des Kanton Bern ist beim altergerechten Wohnen besonders wichtig: der Sanitärbereich. Die Dusche muss so umgebaut werden, dass sich eine Person mithilfe von Klappsessel und Haltegriffen selbst waschen kann oder genügend Platz für eine Pflegekraft besteht. Beim WC muss der Platz ausreichen für das Manövrieren des Rollstuhls, hier braucht es ebenfalls Haltegriffe. Anpassungen müssen auch in der Küche vorgenommen werden. Als Alternative zu teuren, höhenverstellbaren Einbauten empfiehlt sich ein höhenverstellbarer Rollstuhl. Das ist günstiger. Gerne vergessen, aber für das altersgerechte Wohnen ebenso wichtig: ein vergrösserter und vor allem geschützter Parkplatz. Eine Person im Rollstuhl will schliesslich auch bei Schnee und Regen problemlos und möglichst trocken vom Wagen ins Haus gelangen.

Realistische Kostenschätzungen sind wichtig

Der Preis für den Verbleib im altersgerecht umgebauten Wohneigentum kann recht hoch ausfallen. Die Baukosten müssen allerdings in Bezug auf die hohen Aufenthaltskosten in einem Alters- oder Pflegeheim gesetzt werden. Eine Rampe ist ab ca. 8‘000 Franken zu haben, ein Treppenstuhl und -lift kommen bei einer geraden Treppe auf ca. 20'000 Franken, und ein einfacher Vertikallift für ein Geschoss kostet 40'000 bis 50'000 Franken inkl. bauliche Massnahmen. Ein neues Badezimmer ohne Änderung des Grundrisses liegt bei 40'000 bis 60'000 Franken. Aufgrund dieser doch beträchtlichen Kosten ist es ratsam, beim Umbau auf eine Erhöhung des Marktwertes zu achten und unbedingt Fachpersonen beizuziehen, die eine seriöse Planung ausführen, die Kosten berechnen und die Bauausführung mit den Handwerksfirmen begleiten.

Häufige Fragen

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