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Unsichtbar, geruchslos und gefährlich: Radon ist in der Schweiz die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Auf Anfang 2018 hat der Bund den Grenzwert für Wohn- und Aufenthaltsräume von 1000 Bq/m3 auf 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) herabgesetzt. Wie kann man sich vor zu hoher Radonbelastung in Gebäuden schützen?
(stö) Das Edelgas Radon entsteht aus dem natürlichen Zerfall von Uran, das überall im Boden enthalten ist. Durch undichte Stellen kann Radon ins Gebäudeinnere dringen und bei hoher Konzentration Lungenkrebs verursachen. Jährlich sterben in der Schweiz zwischen 200 und 300 Menschen an durch Radon verursachten Lungenkrebs
Die Hauptursache für das Eindringen von Radon in Gebäude ist der sogenannte «Kamineffekt»: Steigt im Haus warme Luft nach oben, so entsteht in den unteren Geschossen ein leichter Unterdruck. Dieser wiederum zieht eine Sogwirkung nach aussen mit sich. Cheminées oder Ventilatoren verstärkten den Effekt zusätzlich. In der Folge gelangt Radon durch Risse und Fugen, Kabel- und Rohröffnungen oder Kiesböden ins Innere.
Auf 01.01.2018 hat der Bund neue Grenzwerte zu Radonbelastung in Kraft gesetzt. Für Räume, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten (bspw. Wohnräume, Schulzimmer, Kindergärten oder Arbeitsplätze), wurde der Grenzwert für die über ein Jahr gemittelte Radongaskonzentration von 1000 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) auf 300 Bq/m3 herabgesetzt. Wird der Referenzwert überschritten, muss der Gebäudeeigentümer die notwendigen Sanierungsmassnahmen auf eigene Kosten treffen. Allerdings erfolgen keine obligatorischen Messungen der Werte. Vielmehr werden die Gebäudeeigentümer im Rahmen der Strahlenschutzverordnung behördlich darauf aufmerksam gemacht, wenn dies sinnvoll erscheint.
Weitere Information bietet die Wegleitung zur Beurteilung der Dringlichkeit einer Radonsanierung des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Die Radonbelastung ist in der Schweiz unterschiedlich gross. Zwar weist das Mittelland geringere Werte auf als etwa die Alpen oder der Jura, wo aufgrund der Geologie besonders hohe Radonkonzentrationen vorkommen. Grenzüberschreitungen werden jedoch je nach Standort und Gebäude überall in der Schweiz gemessen. Auskünfte über die Radongefährdung an Ihrem Wohnort erteilt die zuständige kantonale Stelle oder das BAG.
Mit einfachen Schutzmassnahmen kann ein Gebäude vor einer zu hohen Radonbelastung geschützt werden. Je dichter ein Gebäude nach aussen abgedichtet ist, desto weniger kann Radon eindringen. Folgende Massnahmen helfen, die Radonbelastung in Neubauten möglichst tief zu halten:
Auch ältere Gebäude können vor Radon geschützt werden. Wichtig ist, nach einer Sanierung eine Kontrollmessung vorzunehmen. Mögliche Massnahmen sind:
Die Radonkonzentration wird mittels Dosimetern gemessen. Kontaktieren Sie eine der Messstellen auf der Liste der anerkannten Radonmessstelle des BAG, um einen Radondosimeter zu bestellen oder eine anerkannte Radonmessung durchzuführen.
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