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Hand aufs Herz: Wie viele Wochen im Jahr bewohnen Sie Ihr Ferienhaus? Wahrscheinlich steht es häufig leer. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, das Haus zu vermieten? Zum einen ist das besser für das Haus, weil es öfters bewohnt ist, zum anderen können Sie einen Teil der Kosten mit den Mieteinnahmen decken.
Ein gut eingerichtetes Ferienhaus an guter Lage sollte 15 bis 20 Wochen im Jahr vermietet werden können. Je nach Region, Lage und Haus mehr. Je nach Region gibt es Wochen, die sehr beliebt sind. In Skigebieten sind das Weihnachten, Neujahr und die Sportferien im Februar, im Tessin die Sommerferien im Juli und August. Für diese Wochen können Sie mehr Miete verlangen. Überlegen Sie sich deshalb gut, ob Sie Ihr Ferienhaus in dieser Zeit selbst belegen wollen. Vor allem, wenn Sie nicht auf die Schulferien Rücksicht nehmen müssen. Mit dem Geld, das Sie extra verdienen, können Sie woanders Ferien machen. Und dafür in den ruhigeren Zeiten Ferien in den eigenen vier Wänden geniessen.
Wer sein Ferienhaus vermieten will, muss das Objekt vermarkten, Anfragen beantworten, Rechnungen schreiben, Zahlungseingänge kontrollieren, Gäste begrüssen, Schlüssel übergeben, Gäste verabschieden, das Haus putzen, kleinere Reparaturen sofort erledigen und grössere Renovationen organisieren. Das ist vielen zu viel Arbeit, ausserdem wohnen ja nur die wenigsten in der Nähe ihres Ferienhauses oder ihrer Ferienwohnung. Denkbar sind zwei Alternativen: Sie übernehmen die Administration von zuhause aus und beauftragen eine Ansprechperson für die Mietenden vor Ort. Oder Sie übergeben die Vermietung von A bis Z einer spezialisierten Fachperson.
Wenn Sie Wohneigentum besitzen, müssen Sie den Eigenmietwert versteuern. Unabhängig davon, ob Sie im Haus oder in der Wohnung ständig leben oder dort nur Ihre Ferien verbringen. Der Eigenmietwert richtet sich nach dem möglichen Mietzins und wird in dem Kanton besteuert, in dem die Immobilie steht. Wenn Sie Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung vermieten, müssen Sie ausserdem die Mieteinnahmen als Einkommen versteuern. Dafür zahlen Sie für die Zeit, in der Sie das Haus oder die Wohnung vermietet haben, keine Steuern auf dem Eigenmietwert. So oder so dürfen Sie die Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten (effektiv oder pauschal) vom Einkommen abziehen.
Immer mehr Kantone führen Vermietungsbeschränkungen ein. «Schuld» daran sind die vielen Wohnungen und Häuser, die über Plattformen wie Airbnb vermietet werden. Der Kanton Tessin beispielsweise hat Ende November 2022 eine Verordnung im kantonalen Baugesetz erlassen, die sogenannte Lex Airbnb: Wer ein Haus oder eine Wohnung mit weniger als vier Betten während insgesamt mehr als 90 Tagen pro Kalenderjahr online vermietet, gilt als gewerbliche Vermietungund benötigt eine Bewilligung. Für die Bewilligung müssen Vermietende bei der Standortgemeinde ein Umnutzungsgesuch einreichen. Die Folge: Wertvolle Zweitwohnungen werden neu als weniger wertvolle Erstwohnungen ausgewiesen. Deshalb sollten Sie unbedingt mit der Gemeinde reden, bevor Sie Ihr Ferienhaus oder Ihre Ferienwohnung vermieten.
Die Vorteile sind vor allem finanziell: Ihre Immobilie ist besser im Schuss, weil sie öfters bewohnt ist als nur ein paar Wochen im Jahr, und Sie decken mit den Mieteinnahmen die Kosten für Finanzierung, Unterhalt und Renovationen zumindest teilweise. Die Nachteile sind weniger konkret. Wenn Sie eine dieser fünf Fragen mit «Ja» beantworten, überlegen Sie sich gut, ob Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung wirklich vermieten wollen:
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