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Steuererklärung ausfüllen

Keiner tut's gerne. Und doch kommen wir nicht darum herum: die Steuererklärung ausfüllen. Wir verraten Ihnen die wichtigsten Tipps, wie Sie sie einfacher und schneller ausfüllen – und nebenbei noch einige Franken sparen.

Keiner tut's gerne: die Steuererklärung ausfüllen.
Keiner tut's gerne: Die Steuererklärung ausfüllen.

(rh) Vorbereitung ist das halbe Leben. Diese Redewendung trifft für das Ausfüllen der Steuererklärung besonders zu. Deshalb lautet unser erster – und vielleicht wichtigster – Tipp für Sie: Legen Sie jeden steuerrelevanten Beleg laufend ab, dann haben Sie ihn zur Hand, wenn Sie Ihre Steuererklärung ausfüllen.

Worauf Sie bei der Steuererklärung achten müssen

  • Lohnausweise: Geben Sie alle Einkommen an, auch Nebeneinkünfte wie Sitzungsgelder oder VR-Honorare. Die Arbeitgeber müssen dem Steueramt Kopien aller Lohnausweise schicken. Die Veranlagungsbehörde kann also kontrollieren, wie viel Sie verdienen.
  • Vermögensverzeichnis: Wenn Sie das Vermögensverzeichnis ausfüllen, finden Sie die Steuerwerte Ihrer Wertschriften in der Kursliste der Steuerverwaltung. Bequemer ist es, wenn Ihre Bank das Verzeichnis erstellt. Darin sind auch alle Gebühren und Spesen aufgelistet, die Sie in der Steuererklärung für das Verwalten Ihres Vermögens abziehen dürfen.
  • Liegenschaftenverzeichnis: Unterhaltskosten können Sie abziehen, wertvermehrende Investitionen aber nicht. Wenn die Unterhaltskosten höher sind als der Pauschalabzug, müssen Sie sie belegen. Allenfalls lohnt es sich, Sanierungsmassnahmen auf zwei oder mehr Jahre aufzuteilen oder kleinere Arbeiten in einem Jahr zusammenzufassen.
  • Schuldzinsen: Als Eigenheimbesitzer wissen Sie selbstverständlich, dass Sie Hypothekar- und Darlehenszinsen von Ihrem Einkommen abziehen dürfen. Das gilt für sämtliche Schuldzinsen, unter anderem auch für Verzugszinsen für verspätete Kreditkarten- oder Steuerzahlungen. Führen Sie alle Schulden inklusive Schuldzinsen im Schuldenverzeichnis auf.
  • Säule 3a: Die Säule 3a ist für Erwerbstätige eine der wenigen Möglichkeiten, Steuern zu sparen.
  • Gesundheitskosten: Alle Gesundheitskosten, die Sie selber übernommen haben, sind abzugsfähig. Bei der Bundessteuer können Sie allerdings nur Kosten geltend machen, die fünf Prozent Ihres Reineinkommens übersteigen. Die Kantone kennen meist auch einen solchen «Selbstbehalt». Legen Sie Ihrer Steuererklärung – wo dies verlangt wird – alle Belege und den kompletten Jahresauszug Ihrer Krankenkasse bei.
  • Spenden: Wenn Sie Geld an eine gemeinnützige Organisation spenden, können Sie den Betrag von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Bedingung ist, dass die Organisation steuerbefreit ist, was auf alle ZEWO-zertifizierten Organisationen zutrifft. Die Kantone regeln, wer steuerbefreit  ist, wie hoch der Pauschalabzug ist, wie viel Sie höchstens abziehen dürfen und wie hoch eine Spende mindestens sein muss.

So sparen Sie Steuern

  • Zahlen Sie Ihre Vorsorgebeiträge Anfang Jahr in die Säule 3a ein und profitieren Sie länger vom vergleichsweise hohen Zins, der ausserdem steuerbefreit ist.
  • Klären Sie mit Ihrer Pensionskasse ab, ob Sie sich (zusätzlich) einkaufen können. Die Einzahlung wäre vom Einkommen abzugsberechtigt.
  • Klären Sie ab, ob Sie Unterhalts- und Sanierungsmassnahmen an Ihrem Eigenheim besser auf mehrere Jahre aufteilen oder in einem Jahr zusammenfassen.
  • Amortisieren Sie Ihre 2. Hypothek für selbstbewohntes Wohneigentum indirekt über Ihre Säule 3a.
  • Begleichen Sie Ihre Steuerrechnung früh. Zum einen zahlt die Steuerverwaltung höhere Zinsen als Ihre Bank, zum anderen sind ihre Zinsen – je nach Kanton – steuerbefreit.

Brauchen Sie eine Steuerberatung?

Das sind nur einige allgemeine Tipps. Wenn Sie glauben, Sie hätten Ihre Steuersituation noch nicht ganz optimiert, oder wenn Ihre Steuersituation komplex ist, lohnt es sich auf alle Fälle, eine Steuerberatung zu fragen. Das Geld ist gut investiert.  

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