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Dieser Inhalt entstand in Kooperation mit den Fachpersonen der Gebäudeversicherung Bern

Der Brandschutznachweis als Teil des Baugesuchs

Wer ein Bauvorhaben von den Behörden genehmigen lassen muss, hat meistens auch einen Brandschutznachweis einzureichen. Dieser dokumentiert die Brandschutzmassnahmen in Text und Plan. Mittlerweile erhält man beim Erstellen über das Internet gute Hilfe.

Brandschutznachweis als Teil des Baugesuchs
Der Brandschutzplan als Bestandteil des Brandschutznachweises, dokumentiert die Lage der getroffenen Brandschutzmassnahmen und gibt Auskunft über ihre Eigenschaften.

Prüfung des Brandschutznachweises

(MP) Mit dem Brandschutznachweis dokumentieren die verantwortlichen Planenden, wie sie den Brandschutz am Bauvorhaben umsetzen möchten. Er hat zudem nachzuweisen, dass die geplanten Massnahmen den im ganzen Land verbindlichen Schweizerischen Brandschutzvorschriften (BSV 2015) der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) entsprechen.

Im Brandschutznachweis sind ergänzende Konkretisierungen zum Baugesuch enthalten, welche Erschliessung, Lage, Dimension und Erscheinungsbild eines Bauvorhabens nicht verändern. Nach der Einreichung prüfen die Brandschutzbehörden, ob das dokumentierte Vorhaben den Brandschutzvorschriften entspricht. Weist ein Brandschutznachweis wesentliche Mängel auf, kann er zur Verbesserung oder Ergänzung zurückgewiesen werden. Bei kleinen Mängeln kann der Brandschutznachweis von der Brandschutzbehörde mit allfälligen Ergänzungen oder Auflagen genehmigt werden.

Online Formulare helfen beim Erstellen des Brandschutznachweises

Der Brandschutz ist in der Bauplanung eine stark systematisierte Angelegenheit. Alle relevanten Eigenschaften, wie etwa Feuerwiderstände von festen und beweglichen Bauteilen und dessen Dauer oder die Eigenschaften der angewendeten Materialien sind streng klassifiziert und bei bestimmten Bauprodukten, wie etwa Türen, auch zertifiziert. So besteht eine strenge Ordnung, welche das Erstellen eines Brandschutznachweises erleichtert.

Die genauen Modalitäten und Inhalte werden beim Brandschutznachweis kantonal geregelt. Einige Kantone haben Websites ins Leben gerufen, die einen «überkantonalen» Einblick in die Materie erlaubt. 

Inhalte des Brandschutznachweises

Ein Brandschutznachweis ist eine vollständige, nachvollziehbare und plausible Bestätigung der geplanten baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen. Seine Erstellung setzt voraus, dass das Projekt in Bezug auf die Brandsicherheit von kompetenter Seite überprüft wird und die nach den Brandschutzvorschriften notwendigen Brandschutzmassnahmen mit den Anforderungen und Wünschen der Bauherrschaft abgestimmt sind. 

Ist ein Brandschutznachweis erforderlich, gehören, neben einer schriftlichen Erläuterung und Qualifizierung der relevanten Elemente nach den erwähnten Klassifizierungsregeln, auch Brandschutzpläne dazu. In der Regel haben sie denselben Massstab wie die Baueingabepläne. Sie visualisieren aber explizit die baulichen und technischen Brandschutzmassnahmen (z. B. Flucht- und Rettungswege, Brandabschnittsbildung, Schutzumfang von technischen Brandschutzmassnahmen) mit den entsprechenden systematisierten Eigenschaften. Der Textteil des Brandschutznachweises und die Brandschutzpläne müssen sich ergänzen. 

Detaillierungsgrade des Brandschutznachweises

Entsprechend der Nutzung und Materialisierung (Beton/Mauerwerk oder Holz) sind die Brandschutznachweise einfacher oder detaillierter zu erstellen. Eine wichtige Rolle spielen bei der Materialisierung die Brandverhaltensgruppen (RF), welche den so genannten Brandbeitrag (Entzündbarkeit, Brandgeschwindigkeit oder Qualmbildung) klassifizieren. Massgebend für den Detaillierungsgrad der Brandschutznachweise sind weiter die Qualitätssicherungsstufen (QSS 1-3) der Brandschutzrichtlinie Qualitätssicherung im Brandschutz (BSR 11-15).

Bei Einfamilienhäusern, Nebenbauten, landwirtschaftlichen Bauten und Bauten mit geringen Abmessungen müssen Brandschutzpläne in der Regel nur auf Verlangen der Brandschutzbehörde erstellt werden. Es ist also empfehlenswert, sich frühzeitig bei der Behörde zu erkundigen. Bei Umbauvorhaben sind vorhandene Mängel gegenüber den geltenden Brandschutzvorschriften aufzuzeigen, der Umfang der Anpassung an die geltenden Brandschutzvorschriften müssen anschliessend mit der zuständigen Brandschutzbehörde abgesprochen werden. Bei Nutzungsänderungen ist das Gebäude dem aktuellen Sicherheitsstandard der neuen Nutzung anzupassen.

Häufige Fragen

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