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Brandschutz im Einfamilienhaus

Bei Einfamilienhäusern sind die Anforderungen an den Brandschutz nicht sehr hoch. Auf freiwilliger Basis kann die Bauherrschaft die Brandschutzmassnahmen jedoch erheblich erhöhen.

 Bei jedem zweiten Brandfall ist ein Wohnhaus betroffen.
Bei jedem zweiten Brandfall ist ein Wohnhaus betroffen.

(stö) Rund 9000 Feuerschäden an Gebäuden registrieren die 19 Kantone mit öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherungen jedes Jahr. Die Schäden an Hab und Gut belaufen sich auf Hunderte Millionen Franken, allfällige Verletzungen von Bewohnenden nicht mitgerechnet. 

Brandschutz in Gesetzgebung von hohem Stellenwert

Tatsächlich ist bei jedem zweiten Brandfall ein Wohnhaus betroffen und zudem sind die Gefahrenherde weitgehend bekannt: Mehrheitlich werden Blitzschläge, mangelhafte Elektroinstallationen, brennende Kerzen oder Feuerungsanlagen als Brandursache aufgedeckt. Der Brandschutz hat in den kantonalen Baugesetzen einen hohen Stellenwert; spezifische Anforderungen für den Brandschutz wie Gebäudeabstände, Fluchtwege, Brandabschnitte oder auch die Verwendung widerstandsfähiger Baumaterialien sind zusätzlich in schweizerischen Brandschutznormen geregelt. 

Baustoffe sind relevant

Baustoffe werden in vier Brandverhaltensgruppen RF1 bis RF4 eingeteilt. Massgebend sind Faktoren wie Entzündbarkeit, Brandgeschwindigkeit und Qualmbildung.

RF1 = kein Brandbeitrag (z. B. Glas, Beton, Gips)
RF2 = geringer Brandbeitrag (z. B. Eichenholz, brandschutzbehandelte Stoffe)
RF3 = zulässiger Brandbeitrag (z. B. die meisten Holzarten)
RF4 = unzulässiger Brandbeitrag (z. B. Holzspäne, Karton)

Widerstandsdauer im Brandfall

Ganze Bauteile (z.B. Stützen, Wände, Türen) werden ebenfalls getestet und in verschiedene Kategorien eingeteilt. Mit R wird die Feuerwiderstandsdauer bezeichnet und mit einer Zeitangabe in Minuten ergänzt. Mit R60 wird also beispielsweise eine Säule bezeichnet, die im Brandfall mindestens 60 Minuten ihre Tragfähigkeit behält. In der gleichen Art bezeichnet der Buchstabe E den Raumabschluss gegen Rauch und der Buchstabe I die Isolationsfähigkeit eines Bauteils – beide auch mit einer Zeitangabe versehen. Bauteile, die eingesetzt werden dürfen, wenn Anforderungen an den Brandschutz gestellt werden, sind in einem Register zusammengefasst. Diese kann unter vkg.ch eingesehen werden. Auf dieser Internetseite finden sich übrigens auch die kompletten schweizerischen Brandschutzvorschriften.

Brandschutzmittel können Raumluft belasten

Es ist zu beachten: Brennbare Baustoffe sind grundsätzlich zugelassen. Doch bei der konkreten Materialwahl sollte sich die Bauherrschaft nicht scheuen, die detaillierten bauphysikalischen Eigenschaften der verwendeten Baustoffe und Konstruktionselemente zu erfragen. Ausserdem ist darauf zu achten, dass beispielsweise kunststoff- und zellulosehaltige Dämmstoffe mit synthetischen Brandschutzmitteln behandelt sind, so dass eine Belastung der Raumluft häufig nicht ausgeschlossen werden kann.

Einfamilienhaus als ein Brandabschnitt

Bei Einfamilienhäusern sind die Anforderungen an den Brandschutz nicht sehr hoch. Hier sind vor allem Anforderungen bei Heizungen und Kaminanlagen zu beachten. Fast das ganze Haus bildet einen einzigen Brandabschnitt. Es gibt keine Anforderungen an Wände und Türen. Allerdings sind dadurch offenen Bereiche, wie die kombinierten Wohn- und Esszimmer oder auch eine zweistöckige Galerie, eher schlecht geschützt. 

Erst wenn ein bestehendes Einfamilienhaus erweitert wird, sind zusätzliche, abtrennbare Brandabschnitte zu bilden. Als neuer Abschnitt ist beispielsweise die Einliegerwohnung im Untergeschoss oder der ausgebaute Dachstock, insofern er als separate Wohnung genutzt wird, zu definieren. Für alle abgrenzbaren Räume gilt: Wer erhöhte Schutzmassnahmen treffen will, wählt für alle trennenden Bauteile – Türen, Wände und Decken – Baustoffe mit erhöhtem Feuerwiderstand, damit sich das Feuer beim Brandfall nicht ausbreiten kann. 

Gefahrenherde: Backöfen, Kochherde, Strahler und Cheminées

Wo spezifisch Wärme in der Wohnung verwendet wird, ist ebenfalls besonderer Schutz angebracht. Im Wohnraum sind es Cheminées oder Speicheröfen, die als Feuerstellen genutzt, gefährlich werden können. Bei offenen oder öffenbaren Cheminées oder Schwedenöfen muss der Boden davor mit nicht-brennbarem Material abgedeckt werden. Bei bestimmten Ofenarten werden dicke Stein- oder Betonplatten empfohlen, um das gemütliche Feuer so brandsicher wie möglich geniessen zu können. 

In der Küche geht die grösste Brandgefahr von Kochherd und Backofen aus. Obwohl bei Küchen keine besonderen Brandschutzanforderungen bestehen, ist es ratsam, umliegende Wände und Installationen auf einen erhöhten Feuerwiderstand auszulegen Auch im Badezimmer droht Gefahr; immer häufiger sind sie mit Lufterhitzern oder Strahlern ausgestattet. Feste und mobile brennbare Gegenstände und Möbel sind davon in gebührendem Abstand zu halten – damit die Feuerwehr nicht noch häufiger als bisher alarmiert werden muss.

Häufige Fragen

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