Brandschutz rund ums Haus
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Brandschutzmassnahmen bei Einfamilienhäusern

Bei Einfamilienhäusern sind die Anforderungen an den Brandschutz nicht sehr hoch. Auf freiwilliger Basis kann der Bauherr die Brandschutzmassnahmen jedoch erheblich erhöhen.

 Bei jedem zweiten Brandfall ist ein Wohnhaus betroffen.
Bei jedem zweiten Brandfall ist ein Wohnhaus betroffen.

(stö) Rund 50 Mal am Tag wird irgendwo in der Schweiz Alarm geschlagen und die Feuerwehr zur Bekämpfung von Hausbränden aufgeboten. Etwa 20'000 Brandeinsätze finden jährlich Eingang in die Statistik der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Die Schäden an Hab und Gut belaufen sich jedes Jahr auf hunderte Millionen Franken, allfällige Verletzungen von Bewohnern nicht mitgerechnet. 

Brandschutz in Gesetzgebung von hohem Stellenwert

Tatsächlich ist bei jedem zweiten Brandfall ein Wohnhaus betroffen und zudem sind die Gefahrenherde weitgehend bekannt: Mehrheitlich werden Blitzschläge, mangelhafte Elektroinstallationen, brennende Kerzen oder Feuerungsanlagen als Brandursache aufgedeckt. Der Brandschutz hat in den kantonalen Baugesetzen einen hohen Stellenwert; spezifische Anforderungen für den Brandschutz wie Gebäudeabstände, Fluchtwege, Brandabschnitte oder auch die Verwendung widerstandsfähiger Baumaterialien sind zusätzlich in schweizerischen Brandschutznormen geregelt. 

Baustoffe sind relevant

Die Art und die Qualität der Baustoffe sind besonders wichtig. Anhand von normierten Testverfahren werden Baumaterialien nach ihrer Brennbarkeit in Klassen von 1- leicht entzündbar bis 6 – nichtbrennbar (schweizerisches System), bzw. von A – nicht brennbar bis F (europäisches System) e eingeteilt. Weitere Kriterien für die Materialien sind die Korrosivität, die Rauchentwicklung und das brennende Abtropfen. Materialien der Klassen 1 und 2, bzw. F dürfen nicht als Baumaterial verwendet werden.

Widerstandsdauer im Brandfall

Ganze Bauteile (z.B. Stützen, Wände, Türen) werden ebenfalls getestet und in verschiedene Kategorien eingeteilt. Mit R wird die Feuerwiderstandsdauer bezeichnet und mit einer Zeitangabe in Minuten ergänzt. Mit R60 wird also beispielsweise eine Säule bezeichnet, die im Brandfall mindestens 60 Minuten ihre Tragfähigkeit behält. In der gleichen Art bezeichnet der Buchstabe E die Dichtigkeit gegen Rauch und der Buchstabe I die Isolationsfähigkeit eines Bauteils – beide auch mit einer Zeitangabe versehen. Bauteile, die eingesetzt werden dürfen, wenn Anforderungen an den Brandschutz gestellt werden, sind in einem Register zusammengefasst. Diese kann von jedermann unter www.praever.ch eingesehen werden. Auf dieser Internetseite finden sich übrigens auch die kompletten schweizerischen Brandschutzvorschriften.

Brandschutzmittel können Raumluft belasten

Grundsätzlich ist zu beachten: Brennbare Baustoffe sind grundsätzlich zugelassen. Doch bei der konkreten Materialwahl sollte sich die Bauherrschaft nicht scheuen, die detaillierten bauphysikalischen Eigenschaften der verwendeten Baustoffe und Konstruktionselemente zu erfragen. Ausserdem ist darauf zu achten, dass beispielsweise kunststoff- und zellulosehaltige Dämmstoffe mit synthetischen Brandschutzmitteln behandelt sind, so dass eine Belastung der Raumluft häufig nicht ausgeschlossen werden kann.

Einfamilienhaus als ein Brandabschnitt

Bei Einfamilienhäusern sind die Anforderungen an den Brandschutz nicht sehr hoch. Hier sind vor allem Anforderungen bei Heizungen und Kaminanlagen zu beachten. Fast das ganze Haus bildet einen einzigen Brandabschnitt. Mit Ausnahme des Heizraumes gibt es keine Anforderungen an Wände und Türen. Allerdings sind dadurch offenen Bereiche, wie die kombinierten Wohn- und Esszimmer oder auch eine zweistöckige Galerie, eher schlecht geschützt. 

Erst wenn ein bestehendes Einfamilienhaus erweitert wird, sind zusätzliche, abtrennbare Brandabschnitte zu bilden. Als neuer Abschnitt ist beispielsweise die Einliegerwohnung im Untergeschoss oder der ausgebaute Dachstock, insofern er als separate Wohnung genutzt wird, zu definieren. Ebenso brandsicher und separat ist der Heizungsraum zu schützen. Für alle abgrenzbaren Räume gilt: Wer erhöhte Schutzmassnahmen treffen will, wählt für alle trennenden Bauteile – Türen, Wände und Decken – Baustoffe mit erhöhtem Feuerwiderstand, damit sich das Feuer beim Brandfall nicht ausbreiten kann. 

Gefahrenherde: Backöfen, Kochherde, Strahler und Cheminées

Wo spezifisch Wärme in der Wohnung verwendet wird, ist ebenfalls besonderer Schutz angebracht. Im Wohnraum sind es Cheminées oder Speicheröfen, die als Feuerstellen genutzt, gefährlich werden können. Bei offenen oder öffenbaren Cheminées oder Schwedenöfen muss der Boden davor mit nicht-brennbarem Material abgedeckt werden. Bei bestimmten Ofenarten werden dicke Stein- oder Betonplatten empfohlen, um das gemütliche Feuer so brandsicher wie möglich geniessen zu können. 

In der Küche geht die grösste Brandgefahr von Kochherd und Backofen aus. Obwohl bei Küchen keine besonderen Brandschutzanforderungen bestehen, ist es ratsam, umliegende Wände und Installationen auf einen erhöhten Feuerwiderstand auszulegen Auch im Badezimmer droht Gefahr; immer häufiger sind sie mit Lufterhitzern oder Strahlern ausgestattet. Feste und mobile brennbare Gegenstände und Möbel sind davon in gebührendem Abstand zu halten – damit die Feuerwehr nicht noch häufiger als bisher alarmiert werden muss.

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