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Dienstbarkeiten wie das Leitungsrecht und das Durchleitungsrecht können Ihr Bauvorhaben beeinflussen. Zum einen bautechnisch, weil Sie möglicherweise eine Strom-, Wasser- oder Gasleitung verlegen müssen. Zum anderen finanziell, wenn das Leitungsrecht freiwillig eingeräumt worden ist.
Mit dem Leitungsrecht räumt die Eigentumspartei eines Grundstücks der Eigentumspartei eines anderen Grundstücks das Recht ein, eine Leitung durch ihr Grundstück zu führen. Beispielsweise für Strom, Wasser oder Gas. Das Leitungsrecht ist, wie alle Dienstbarkeiten, in der Regel im Grundbuch eingetragen. Falls es eingetragen ist, muss es im Kaufvertrag stehen. Dienstbarkeiten wie das Leitungsrecht beinhalten Pflichten. Darum lohnt es sich, den Vertrag gründlich zu lesen, wenn Sie ein Grundstück kaufen, und sich alle Dienstbarkeiten und möglichen Konsequenzen von einer Fachperson erklären zu lassen.
Nehmen wir an, Sie haben ein Grundstück gekauft und wollen darauf ein Einfamilienhaus bauen. Die vorbesitzende Person hat der nebenan wohnenden Partei das Leitungsrecht eingeräumt und diese hat eine Wasserleitung vom öffentlichen Netz durch Ihr Land zu ihrem Haus gezogen. Jetzt wollen Sie bauen und merken, dass diese Leitung im Weg ist. Was nun? Sie dürfen die Wasserleitung verlegen lassen, allerdings müssen die betroffenen Parteien als Nutzniessende der Dienstbarkeit einverstanden sein. Wenn es sein muss, können Sie die Verlegung einklagen. Etwas, das Sie mit Blick auf eine gute Nachbarschaft möglichst vermeiden sollten.
Sie haben sich mit Ihrer Nachbarschaft friedlich darauf geeinigt, ihre Wasserleitung verlegen zu lassen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wer für die Kosten (Bauarbeiten, Landschaden, Gartenarbeiten usw.) aufkommen muss. Das hängt davon ab, ob die Dienstbarkeit freiwillig eingeräumt worden ist (gewöhnliches Durchleitungsrecht) oder die Folge eines Notleitungsrechts ist:
Das Leitungsrecht und Durchleitungsrecht sind Dienstbarkeiten und (in den meisten Fällen) im Grundbuch eingetragen und im Kaufvertrag aufgeführt. Lesen Sie darum Grundbuch und Vertrag gründlich und lassen Sie sich alle Dienstbarkeiten erklären. Reden Sie mit Ihrer Nachbarschaft und finden Sie eine sinnvolle Lösung. Vielleicht gibt es eine Alternative und die Leitung muss nicht verlegt werden.
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