Wünschen Sie mehr Tipps rund um Finanzierung und Hauskauf?
Immobilienmarkt, Steuern und Hausverkauf: Erhalten Sie mit unserem Newsletter die wichtigsten Tipps rund um die Finanzierung von Wohneigentum.
Schauen Sie ins Grundbuch, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Ein gründlicher Blick schafft Klarheit über die Eigentumsverhältnisse sowie Rechte, Lasten und Pflichten, die mit dem Kauf des Grundstücks verbunden sind.
Neben dem Hauptbuch liefern Tagebuch, Belege, Grundstückbeschreibung und Pläne, die auch den genauen Grenzverlauf festhalten, alle das Grundstück betreffenden Auskünfte. Anlässlich der Beurkundung des Kaufvertrags liest – zumindest im Kanton Bern – der Notar den Grundbucheintrag vor und macht grundsätzlich auf die rechtlichen Konsequenzen aufmerksam. «Ein späterer Einwand, den Grundbucheintrag nicht gekannt zu haben, wird so ausgeschlossen», erklärt Lukas Manuel Herren von Chèvre, Rutsch & Herren, Notariat und Verwaltungen, in Bern. Die Käufer seien aber gut beraten, die Grundbucheintragungen schon vor der Vertragsunterzeichnung genau zu studieren.
Im Grundbuch sind die Rechte am Grundstück festgehalten. Dienstbarkeiten oder Servitute, beispielsweise das Wegrecht, sind nur rechtskräftig, wenn sie im Grundbuch stehen. Das Zivilgesetzbuch definiert, was eine Grunddienstbarkeit ist: «Ein Grundstück kann zum Vorteil eines anderen Grundstücks in der Weise belastet werden, dass sein Eigentümer sich bestimmte Eingriffe des Eigentümers dieses anderen Grundstück gefallen lassen muss oder zu dessen Gunsten nach gewissen Richtungen sein Eigentumsrecht nicht ausüben darf.» Das sind wichtige Dienstbarkeiten, die Sie kennen sollten:
Kontrollieren Sie, was für Dienstbarkeiten auf dem Grundstück lasten, für das Sie sich interessieren, und lassen Sie sich alle genau erklären. Und prüfen Sie gleichzeitig, ob Sie allenfalls Rechte an benachbarten Grundstücken erwerben würden. Sinnvoll ist es, alte Dienstbarkeiten zu bereinigen und die Servitute den neuen Verhältnissen anzupassen. Die Eintragungen im Grundbuch sind unterschiedlich komplex. Während ein Wegrecht auch für Laien relativ einfach zu verstehen sei, werde es beim Baurecht oder bei Regelungen rund um das Stockwerkeigentum schon wesentlich komplizierter, meint Lukas Manuel Herren. In diesen Fällen ist für Laien der Rat eines Experten unter Umständen sinnvoll; auch der beurkundende Notar kann als neutrale Person Auskunft erteilen.
Bevor Ihnen eine Bank einen Baukredit oder eine Hypothek gewährt, will sie sicher sein, dass sie wieder zu ihrem Geld kommt, falls Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Deshalb wird die Schuld auf Ihre Kosten im Grundbuch eingetragen. Damit ist die Schuld grundpfandgesichert, in der Regel im ersten Rang, und die Bank erhält ihr Geld vor allen anderen Gläubigern, falls Sie Konkurs anmelden müssen. Grundpfandverschreibungen kosten Notariatsgebühren. Schauen Sie deshalb im Grundbuch nach, ob Pfandrechte existieren, die Sie umschreiben können. Das ist günstiger, als alte Pfandrechte zu löschen und neue Pfandrechte zu errichten. Lassen Sie Schuldbriefe bestehen, selbst wenn Sie Ihre Schulden abbezahlt haben. Sie können sie wieder brauchen, falls Sie Ihre Hypothek aufstocken oder Ihre Liegenschaft verkaufen wollen.
Immobilienmarkt, Steuern und Hausverkauf: Erhalten Sie mit unserem Newsletter die wichtigsten Tipps rund um die Finanzierung von Wohneigentum.