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Stockwerkeigentum und gemeinschaftliche Nutzung: Die Ausdrücke schliessen sich nicht aus, sie gehören eng zusammen – und sind ein klarer Fall für klare Regeln.
In der Regel verursachen diese Punkte keine Probleme. Was aber, wenn Nachbar Müller 70 Jahre Anbauschlacht feiern möchte und den gemeinschaftlichen Ziergarten über Nacht in einen Kartoffelacker verwandelt? Die meisten Reglemente oder Hausordnungen sehen vor, dass für die Veränderung des gemeinschaftlichen Gartens alle Stockwerkeigentümer zustimmen müssen. In diesem Fall dürfte der Rückbau von Bintje zu Tulpen ohne grosse Diskussionen möglich sein. Fehlt aber eine solche Regelung im Reglement oder in der Hausordnung, kann die Anbauschlacht einen Konflikt auslösen.
Konflikte entstehen oft in gemeinsamen Waschküchen. Wenn sich Nachbar Meier beispielsweise auf den Standpunkt stellt, es genüge, wenn der Nächste den Fusselfilter im Wäschetrockner reinigt, stehen die anderen Miteigentümer ohne rechtliche Bestimmungen im Regen. Es mag pingelig klingen, aber wenn in der Hausordnung steht, dass jeder den Fusselfilter im Tumbler reinigen muss, kann die Stockwerkeigentümergemeinschaft den Miteigentümer Meier auffordern, den Filter zu reinigen. Sonst nicht.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass das Leben in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft Regeln braucht. Vor allem, wenn es um die gemeinschaftlichen Teile des Eigentums geht. Darum ist vor dem Kauf sinnvoll, das Stockwerkeigentumsreglement beziehungsweise die Hausordnung aufmerksam zu lesen. Klare Regeln sorgen für klare Verhältnisse, während Vereinbarungen, die ungenau definiert sind oder die Verantwortung beispielsweise an den Hauswart delegieren, früher oder später für Konflikte sorgen.
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