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Die Hausordnung ist mindestens so wichtig wie das Reglement für das Zusammenleben in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft. Wer sich überlegt, eine Eigentumswohnung zu kaufen, sollte die Hausordnung lesen und verstehen, worauf er sich einlässt.
(rh) Stockwerkeigentümergemeinschaften müssen keine Hausordnung erlassen. Je grösser aber die Gemeinschaft ist, desto sinnvoller ist eine Ordnung, die das nachbarschaftliche Zusammenleben regelt. In der Hausordnung finden sich in der Regel Vorschriften über die Benutzung der gemeinschaftlichen Teile der Liegenschaft. Zum Beispiel die Aussengestaltung von Balkonen, die Schliesszeiten und Ruhezeiten, das Grillieren im Garten oder auf dem Balkon, das Halten von Tieren und vieles mehr.
Die Hausordnung wird von der Stockwerkeigentümergemeinschaft erarbeitet. Sie kann aber auch einen Verwalter oder Ausschuss damit beauftragen. Damit die Hausordnung für alle Stockwerkeigentümer verbindlich ist, muss sie von der Stockwerkeigentümerversammlung mit einer absoluten Mehrheit angenommen werden. Auch für Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung braucht es das absolute Mehr.
Eine Hausordnung regelt beispielsweise diese Punkte:
Die Hausordnung ist ein Teil des Nutzungs- und Verwaltungsreglements und darum für jeden Rechtsnachfolger und nutzungsberechtigten Mieter, Nutzniesser oder Wohnberechtigten verbindlich. Im Grundbuch kann sie allerdings nicht vermerkt werden.
Stockwerkeigentümer Sven O. regt sich über den Lärm der spielenden Kinder auf. Darum verlangt er von seiner Nachbarin Claudia M., dass ihre drei Kinder über Mittag und abends nicht mehr draussen spielen und lärmen. In der Hausordnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft sind Ruhezeiten von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr sowie eine Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr vorgeschrieben. Darum entscheidet die Stockwerkeigentümerversammlung zu Gunsten von Sven und verbietet den Kindern, während der Ruhezeiten draussen zu spielen. Die Hausordnung ist höher zu gewichten als die Gemeinde- und Polizeiverordnungen, die meistens eine kürzere Ruhezeit über Mittag vorschreiben.
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