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Stockwerkeigentum: Aufgaben der Revisionsstelle

Wer Stockwerkeigentum besitzt, erhält im Frühling dicke Post: Die Einladung zur ordentlichen Versammlung mit allen Unterlagen. Alle Eigentumsparteien müssten die Unterlagen im eigenen Interesse prüfen. Doch vielen fehlt die Zeit oder das Knowhow. Deshalb ist es für Stockwerkeigentümergemeinschaften sinnvoll, eine unabhängige Revisionsstelle zu engagieren.

Es ist für Stockwerkeigentümergemeinschaften sinnvoll, einen unabhängigen Revisor zu engagieren.
Es ist für Stockwerkeigentümergemeinschaften sinnvoll, eine unabhängige Revisionsstelle zu engagieren.
(rh) Einmal im Jahr beruft die Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft die ordentliche Versammlung ein. Meistens im Frühling. Die Versammlung nimmt das Budget für das laufende Jahr, die Rechnung für das abgeschlossene Jahr und die Aufteilung der allgemeinen Kosten ab. Damit sich alle vorbereiten können, verschickt die Verwaltung mit der Einladung die Traktandenliste und alle wichtigen Dokumente, mindestens das Budget, die Jahresrechnung, die Kostenaufteilung und die Abrechnung der Akontozahlungen.

Prüfen Sie alle Unterlagen genau

Alle Eigentumsparteien sollten die Unterlagen vor der Versammlung kontrollieren. Das Gesetz schreibt zwar für Jahresrechnungen von Stockwerkeigentümergemeinschaften keine Revisionspflicht vor. Trotzdem ist es sinnvoll, eine von der Verwaltung unabhängige Revisionsstelle zu beauftragen, die Rechnungs- und Geschäftsführung zu prüfen. Die Verwaltung muss der Revisionsstelle alle Unterlagen vorlegen, die diese braucht, um zu kontrollieren, ob die Jahresrechnung inklusive Bilanz und Budget ordnungsgemäss und vollständig geführt wird. Dazu gehören Belege, Kontoauszüge, Stammdaten und Verträge.

Die Aufgaben der Revisionsstelle

Eine Revision ist aufwendig. Die Revisionsstelle prüft unter anderem, ob die Verwaltung

  • allfällige Nebenrechnungen am Ende des Jahres in die Hauptrechnung integriert hat.
  • alle Buchungen ohne Brutto- oder Nettoverrechnung gebucht hat.
  • mit einem klaren und übersichtlichen Kontenplan arbeitet.
  • die Ausgaben und Einnahmen der richtigen Kontengruppe zugeordnet hat.
  • die Ausgaben und Einnahmen korrekt verbucht hat.
  • sämtliche Ausgaben und Kosten rechtfertigen und belegen kann.
  • Skonti und Rabatte der Lieferanten oder Handwerker weiterverrechnet hat.
  • die richtigen Belege für die Jahresrechnung der Eigentümergemeinschaft vorgelegt hat.
  • die Abgrenzungen zeitlich korrekt gebucht hat.
  • im Rahmen ihrer finanziellen Kompetenzen gearbeitet hat.
  • alle buchhalterisch ausgewiesenen Mittel mit Auszügen belegen kann.
  • die Guthaben der Eigentümergemeinschaft in ihrem Namen angelegt hat.
  • die Kosten nach dem Verteilschlüssel zwischen den Eigentumsparteien aufgeteilt hat.

Abstimmung über die Jahresrechnung

Nach der Kontrolle informiert die Revisionsstelle die Verwaltung über Mängel und regt konkrete Verbesserungen an. Während der Stockwerkeigentümerversammlung berichtet sie über das Ergebnis ihrer Arbeit und beantragt, die Jahresrechnung zu genehmigen oder abzulehnen. Falls die Revisionsstelle nicht an der Versammlung teilnehmen kann, werden ihr schriftlicher Bericht und ihr Antrag verlesen. Dann stimmen die Eigentumsparteien über die Jahresrechnung ab und entlasten die Verwaltung (Décharge erteilen).

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto