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Als oberstes Organ der Stockwerkeigentümergemeinschaft entscheidet die Stockwerkeigentümerversammlung über alle wichtigen Handlungen und Massnahmen. Ihre Befugnisse und die notwendigen Quoren im Überblick.
(rh) Die Stockwerkeigentümerversammlung entscheidet über Verwaltungshandlungen und bauliche Massnahmen. Je nach Geschäft braucht sie für ihre Entscheidungen das absolute Mehr, das qualifizierte Mehr oder Einstimmigkeit. Artikel 647 ZGB regelt, welches Mehr für welches Geschäft notwendig ist. Doch die eine oder andere Formulierung im Gesetz ist vage, beispielsweise «wichtigere Verwaltungshandlungen», «nützliche bauliche Massnahmen» oder «notwendige bauliche Massnahmen».
Alle Arbeiten, die über einfache Reparaturen hinausgehen, gelten als bauliche Massnahmen. Je nach Art und Umfang dieser Renovationen, Umbauten oder Neubauten sind für die Beschlussfassung unterschiedliche Quoren notwendig.
Die Abgrenzung ist manchmal schwierig. Eine Renovation ist nützlich, wenn sie die Wirtschaftlichkeit verbessert, aber luxuriös, wenn sie nur der Bequemlichkeit oder Ästhetik dient. Die Geister scheiden sich besonders bei energieeffizienzsteigernden Massnahmen. Für umweltbewusste Stockwerkeigentümer sind sie notwendig, für andere nicht. Das Problem dürfte sich in den nächsten Jahren verschärfen, weil für viele ältere Eigentumswohnungen bald eine Gesamterneuerung ansteht. Das Stockwerkeigentum ist in der Schweiz Mitte der 1960er-Jahre eingeführt worden, vor mehr als 50 Jahre.
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