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Stockwerkeigentum selbst verwalten oder verwalten lassen?

Stockwerkeigentum erfreut sich in der Schweiz stark steigender Beliebtheit. Damit rückt auch die Frage nach der Verwaltung vermehrt ins Zentrum.

 Verwalterin bei der Arbeit - Verwaltung von Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum erfreut sich in der Schweiz stark steigender Beliebtheit. Damit rückt auch die Frage nach der Verwaltung vermehrt ins Zentrum.
(rh) Beim Stockwerkeigentum spielt die Verwaltung eine zentrale Rolle. Sie kümmert sich um alle Belange rund ums Haus und trägt massgeblich zu einer angenehmen Stimmung in der Stockwerkeigentümergemeinschaft bei. Aber was zeichnet eine gute Verwaltung aus und wieviel darf sie kosten? Massgebend für eine gute Verwaltung ist, dass sie sich genügend Zeit nimmt, für die Eigentumsparteien immer erreichbar ist und sich im besten Fall immer die gleiche Person um das Objekt kümmert. 

Kosten und Qualität der Verwaltung

Vor Vergabe des Verwaltungsauftrags sollte die Gemeinschaft verschiedene Offerten einholen und vergleichen. Oft achten die Eigentumsparteien eher auf den Preis statt der Qualität der Verwaltung. Längerfristig gesehen, verursacht eine schlechte Verwaltung aber mehr Kosten. Eine kompetente Verwaltung, die beispielsweise alle Unterhaltsarbeiten koordiniert und überwacht, kann viel Geld sparen. Rechnen Sie mit einem Basishonorar von 2'500 bis 3'000 Franken im Jahr plus 500 Franken pro Wohneinheit.

Was, wenn die Verwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt? Der Vertrag über die Verwaltung von Stockwerkeigentum ist ein einfacher Auftrag und gemäss Artikel 404 OR jederzeit kündbar. Für einen geordneten und reibungslosen Übergang von der alten zur neuen Verwaltung ist es sinnvoll, die alte Verwaltung frühzeitig und schriftlich zu informieren. Als ordentliche Frist gelten drei Monate vor dem Mandatsende.

Verwaltung durch Eigentumspartei ist heikel

Lohnt sich eine Stockwerkseigentumsverwaltung überhaupt? Bei kleineren Objekten mit bis zu sechs Wohneinheiten übernehmen häufig die Eigentumsparteien die Verwaltung selbst, allenfalls im Turnus. Bei Konflikten zwischen den Eigentumsparteien ist eine solche Verwaltung allerdings selten neutral. Es besteht die Gefahr von Eigeninteressen, allenfalls verbündet sich die Verwaltung mit einer Streitpartei gegen die andere Partei. So gesehen ist eine externe Verwaltung auf lange Sicht vielleicht nicht immer günstiger, aber bestimmt besser.

Häufige Fragen

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