Finanzieren & Kaufen
Recht
Bauen & Renovieren
Sichern & Versichern
Wohnen
Garten & Balkon

Mietrecht: Wer haftet für Schäden durch Haustiere?

In der Schweiz leben 1,853 Millionen Katzen, 544'000 Hunde und knapp eine Viertelmillion Nagetiere. Kein Wunder gibt es immer wieder Diskussionen und manchmal Streit zwischen Mietenden und Vermietenden über die Haftung für Schäden durch Haustiere in Mietwohnungen.

Haftung bei Schäden durch Haustiere
Wer haftet und wer bezahlt, falls ein Haustier einen Schaden in einer Mietwohnung anrichtet?

(rh) Für geringfügige Schäden, die als normale Abnutzung durchgehen, haften Mietende nicht. Sie haften für Schäden, die sie, ihre Mitbewohnenden, Angestellten, Gäste oder Haustiere anrichten und auf vertrags- beziehungsweise pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen sind. Darunter fällt beispielsweise übermässige Abnutzung. Kann der Schaden repariert werden und stehen die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Sache, müssen die Mietenden die Reparaturkosten allein tragen. Muss die Sache ersetzt werden, haften sie für den Restwert, der vom Alter und der üblichen Lebensdauer abhängt. Wenn sie nach sieben oder acht Jahren ausziehen und ihre Katze die Tapete zerfetzt hat, die gemäss Lebensdauertabelle 10 bis 15 Jahre hält, müssen sie etwa die Hälfte der Kosten der neuen Tapete übernehmen.

Haftpflichtversicherung zahlt

Schäden durch Kleintiere wie Hunde, Katzen oder Nager, beispielsweise Meerschweinchen, Hamster oder Mäuse, werden in der Regel von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Manche Versicherungen schliessen Hunde aus, weil sie statistisch betrachtet grössere Schäden anrichten. Hundehaltende sollten darum prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung Schäden durch Hunde deckt. Falls nicht, müssten sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschliessen, wenn sie das finanzielle Risiko nicht selbst tragen wollen. Ausserdem verlangen manche Gemeinden einen Versicherungsnachweis für Hunde bei der Anmeldung.

Gut zu wissen: Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden am Eigentum Dritter. Also die Tapete oder das Parkett, aber nicht Ihr neues Sofa.

Übermässige Abnutzung durch nicht tiergerechte Haltung

Starke Gebrauchsspuren, die hätten vermieden werden können, Schäden durch Missgeschicke oder Schäden durch unsachgemässen Gebrauch gelten als übermässige Abnutzung. Das trifft unter anderem zu, wenn das Haustier nicht tiergerecht gehalten wird. Eine Hauskatze, die nicht raus darf, braucht beispielsweise genügend Auslauf in der Wohnung, einen Katzenbaum, Katzenspielzeug und ein sauberes Katzenkistchen. Falls sie die Tapeten zerfetzt oder sich überall versäubert, weil sie in einer reizarmen Wohnung leben muss und sich langweilt, werden die meisten Haftpflichtversicherungen die Kostenübernahme verweigern.

Aufgepasst, wenn Sie ein Tier hüten

Personen, die ein fremdes Tier längere Zeit hüten, gelten rechtlich als Tierhaltende. Wenn beispielsweise Ihre Nachbarn eine Weltreise machen und Sie ihre Katze aufnehmen, werden Sie zum Tierhaltenden. Darum würde Ihre Haftpflichtversicherung nicht zahlen, falls die Katze auf Ihr neues Sofa uriniert, weil rechtlich keine Drittperson geschädigt worden ist. Und Ihre Nachbarn könnten den Schaden nicht ihrer Versicherung melden, weil sie während der Weltreise nur Besitzende der Katze waren, nicht die Haltenden. Das gilt auch, wenn Sie zum Beispiel regelmässig mit einem fremden Pferd ausreiten, aber nicht, wenn Sie einen fremden Hund eine Viertelstunde lang beaufsichtigen.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • Getty Images