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In der Schweiz leben 1,6 Millionen Katzen, eine halbe Million Hunde und eine Viertelmillion Nagetiere. Kein Wunder gibt es immer wieder Diskussionen und manchmal Streit zwischen Mieter und Vermieter über die Haftung für Schäden durch Haustiere in Mietwohnungen.
(rh) Für geringfügige Schäden, die als normale Abnutzung durchgehen, haftet der Mieter nicht. Er haftet für Schäden, die er, seine Mitbewohner, Angestellten, Gäste und Haustiere anrichten und auf vertrags- beziehungsweise pflichtwidriges Verhalten zurückzuführen sind. Darunter fällt beispielsweise übermässige Abnutzung. Kann der Schaden repariert werden und stehen die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Sache, muss der Mieter die Reparaturkosten allein tragen. Muss die Sache ersetzt werden, haftet er für den Restwert, der vom Alter und der üblichen Lebensdauer abhängt. Wenn er nach sieben oder acht Jahren auszieht und seine Katze die Tapete zerfetzt hat, die gemäss Lebensdauertabelle 10 bis 15 Jahre hält, muss er mindestens die Hälfte der Kosten der neuen Tapete übernehmen.
Schäden durch Kleintiere wie Hunde, Katzen oder Nager, beispielsweise Meerschweinchen, Hamster und Mäuse, werden in der Regel von der privaten Haftpflichtversicherung gedeckt. Manche Versicherungen schliessen Hunde aus, weil sie statistisch betrachtet grössere Schäden anrichten. Hundehalter müssen darum prüfen, ob ihre Haftpflichtversicherung Schäden durch Hunde deckt. Falls nicht, müssten sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschliessen, wenn sie das finanzielle Risiko nicht selber tragen wollen. Ausserdem verlangen manche Gemeinden einen Versicherungsnachweis für Hunde bei der Anmeldung.
Gut zu wissen: Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden am Eigentum Dritter. Also die Tapete oder das Parkett, aber nicht Ihr neues Sofa.
Starke Gebrauchsspuren, die hätten vermieden werden können, Schäden durch Missgeschicke oder Schäden durch unsachgemässen Gebrauch gelten als übermässige Abnutzung. Das trifft unter anderem zu, wenn das Haustier nicht tiergerecht gehalten wird. Eine Hauskatze, die nicht raus darf, braucht beispielsweise genügend Auslauf in der Wohnung, einen Katzenbaum, Katzenspielzeug und ein sauberes Katzenkistchen. Falls sie die Tapeten zerfetzt oder sich überall versäubert, weil sie in einer reizarmen Wohnung leben muss und sich langweilt, werden die meisten Haftpflichtversicherungen die Kostenübernahme verweigern.
Wer ein fremdes Tier längere Zeit hütet, gilt rechtlich als Tierhalter, nicht sein Eigentümer. Wenn beispielsweise Ihr Nachbar eine Weltreise macht und Sie seine Katze aufnehmen, werden Sie zum Halter. Darum würde Ihre Haftpflichtversicherung nicht zahlen, falls die Katze auf Ihr neues Sofa uriniert, weil rechtlich keine Drittperson geschädigt worden ist. Und Ihr Nachbar könnte den Schaden nicht seiner Versicherung melden, weil er während der Weltreise nur Besitzer der Katze war, nicht ihr Halter. Das gilt übrigens auch, wenn Sie zum Beispiel regelmässig mit einem fremden Pferd ausreiten, aber nicht, wenn Sie einen fremden Hund eine Viertelstunde lang beaufsichtigen, während sein Eigentümer etwas erledigt.
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