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Was darf in der Tiefgarage gelagert werden?

Immer wieder gibt es unter Mietern oder Stockwerkeigentümern Streitereien über die Nutzung der Tiefgarage. Wir geben Ihnen einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht.

Was darf in der Tiefgarage gelagert werden?
Autoeinstellräume und -hallen dürfen nicht zweckentfremdet und als Lager oder Werkstatt benutzt werden.

(rh) Die Brandschutzvorschriften erlauben grundsätzlich die Lagerung von Pneus in nicht öffentlichen Autoeinstellhallen oder -räumen über 600 m2. Die Verwaltung kann aber eigene Regeln aufstellen. Das ist erlaubt:

  • Ein Schrank mit maximal 0,5 m3 Inhalt aus brennbarem Material wie Holz oder mit maximal 1,0 m3 Inhalt aus nicht brennbarem Material wie Blech für das Material für Betrieb und Pflege des Autos
  • Ein Satz Pneus oder Winter- beziehungsweise Sommerreifen
  • Zum Fahrzeug gehörendes Material wie ein Dachträger oder eine Dachbox
  • Sperrige und häufig transportierte Gegenstände wie Skis, Schlitten, Surfbretter oder Leitern

Was ist in der Tiefgarage verboten?

Autoeinstellräume und -hallen dürfen nicht zweckentfremdet und als Lager oder Werkstatt benutzt werden. Das verbieten die Brandschutzvorschriften:

  • Reparaturarbeiten
  • Treibstoff aus Kanistern nachfüllen
  • Brennbare Materialien wie Altpapier, Cheminéeholz, Harassen, Karton oder Sperrgut lagern
  • Kehrichtcontainer und Kehrichtsäcke
  • Treibstoffe wie Benzin, Heizöl oder Dieselöl
  • Volle und leere Flüssiggasflaschen
  • Reparatur- und Bastelmaterial
  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto