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Immer wieder gibt es unter Mietern oder Stockwerkeigentümern Streitereien über die Nutzung der Tiefgarage. Wir geben Ihnen einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht.
(rh) Die Brandschutzvorschriften erlauben grundsätzlich die Lagerung von Pneus in nicht öffentlichen Autoeinstellhallen oder -räumen über 600 m2. Die Verwaltung kann aber eigene Regeln aufstellen. Das ist erlaubt:
Autoeinstellräume und -hallen dürfen nicht zweckentfremdet und als Lager oder Werkstatt benutzt werden. Das verbieten die Brandschutzvorschriften:
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