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Gebäudeschäden nach Vibrationen durch Bauarbeiten

Durch Vibrationen in stärkerer Ausprägung können Gebäude beschädigt werden. Gerade in der Nähe von Baustellen kommen Risse und Schäden an benachbarten Gebäuden immer wieder vor. So lassen sie sich vermeiden.

 Schäden an Immobilien durch Vibrationen von Bauarbeiten
Gerade in der Nähe von Baustellen kommen Risse und Schäden an benachbarten Gebäuden immer wieder vor.

(pg) Gebäudeschäden durch Vibrationen sind häufig in der Nähe von Strassen festzustellen, die vom Schwerverkehr genutzt werden. Das Gleiche gilt für Gebäude entlang von Bahnlinien. Eine häufige Ursache sind aber auch Erschütterungen, die durch Neu- oder Umbauten in unmittelbarer Nähe hervorgerufen werden. Denn die Bautätigkeit in der Schweiz ist weiterhin sehr hoch und gerade in Anbetracht der Bestrebungen, vermehrt verdichtet zu bauen, nähern sich die Baustellen bestehenden Gebäuden immer mehr an. 

Auch wenn Immobilien in der Schweiz generell solide gebaut und gegenüber Erschütterungen relativ unempfindlich sind, kann es insbesondere durch nachfolgende  Bauarbeiten zu Schäden wie Rissen im Verputz oder in Bodenplatten oder zu Senkungen und Hebungen von Gebäudeteilen kommen:  

  • Verdichtungsarbeiten
  • Rammarbeiten
  • Abbrucharbeiten
  • Sprengungen

Grundsätzlich ist die Prognose möglicher Beeinträchtigungen durch die Erschütterungen eine hochkomplexe Angelegenheit. Denn die Ausbreitung von Vibrationen ist von vielen Faktoren abhängig, wie der Beschaffenheit des Bodens und des Untergrunds, vom Grundwasser etc.

Erschütterungsmessungen vornehmen

Um Schäden vorzubeugen, können an den die Baustelle umgebenden Gebäuden Erschütterungsmessungen vorgenommen werden. Eine automatische akustische oder optische Alarmierung kann auf die Überschreitung der Grenzwerte aufmerksam machen. Diese beruhen auf der Schweizer Norm SN 640 312a. Man geht davon aus, dass wenn diese Grenzwerte nicht überschritten werden, Schäden, die eine Wertminderung des Gebäudes bedeuten, unwahrscheinlich sind. Weitere Messungen berücksichtigen die Normen DIN 4150-2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden) und DIN 4150-3 (Einwirkung auf bauliche Anlagen).

Rissprotokoll vor Baubeginn 

Sowohl für den Bauherrn wie auch die Nachbarn muss es von grossem Interesse sein, allfällige Schäden durch Erschütterungen feststellen zu können. Darum ist es unerlässlich, vor Aufnahme der Bauarbeiten ein sogenanntes Rissprotokoll aufzunehmen. In diesem werden alle Risse und Schäden in, an und um die benachbarten Gebäude dokumentiert, detailliert beschrieben und allenfalls auch bildlich festgehalten. Vollständig ausgefüllt muss das Dokument anschliessend von allen beteiligten Parteien unterschrieben werden, nur dann ist es rechtsgültig.  

Bauherrenhaftpflichtversicherung 

Sind die Bauarbeiten beendet, kann bei einer Schlusskontrolle festgestellt werden, ob und in welchem Ausmass Schäden entstanden sind. Die Haftungsfrage ist dabei klar, der Besitzer des bebauten Grundstücks ist dafür verantwortlich, dass benachbarte Gebäude unversehrt bleiben. Der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ist deshalb dringend zu empfehlen. Sie übernimmt im Schadensfall umfassende Kosten.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto