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Bäume – so wertvoll und schön sie sind - geben leider auch immer wieder Anlass zu Nachbarschafts-Streitigkeiten, weil die Äste überragen oder Wurzeln in fremden Gärten oder an Gebäuden Schäden verursachen. Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.
(pg) Millionen von Bäumen wachsen in Gärten, in Städten und öffentlichen Anlagen. Wie erfreuen wir uns am schönen Grün im Frühling und an der Farbenpracht im Herbst! Dabei geht aber gerne vergessen, dass Bäume und ihr Wurzelwerk gerade in bewohntem Gebiet auch Probleme bereiten. Denn je nach Standortbedingungen und Baumart verursachen Baumwurzeln auf ihrer Suche nach Feuchtigkeit und Sauerstoff immer wieder Schäden.
Um sich unnötigen Ärger mit den Nachbarn oder den Gemeinden zu ersparen, ist es wichtig, für jeden Standort die richtige Baumart auszuwählen. Vor dem Kauf drängt sich der Rat des Fachmanns auf, sei es hinsichtlich der künftigen Grösse, Breite, Höhe des Baumes, sei es bezüglich der Wahl des Standorts, der notwendigen Bodenbeschaffenheit - oder eben auch, bezüglich des prognostizierbaren Wurzelverlaufs.
Vor allem ist darauf zu achten, genügend Abstand zum Nachbargrundstück oder zu öffentlichem Raum einzuhalten - genügend Abstand heute, genügend Abstand aber auch in 20 Jahren. Ist dies nicht der Fall, kann das ausufernde Wurzelwerk Schäden verursachen. Die häufigsten sind:
Das alles ist sehr ärgerlich auf dem eigenen Grundstück, noch viel mehr aber, wenn der Schaden beim Nachbarn entsteht. Denn die Rechtslage ist grundsätzlich klar: Der Eigentümer des Baumes haftet.
Der Geschädigte seinerseits hat das Kapprecht (ZGB Art. 687 I). Dieses besagt, dass er Wurzeln und Äste kappen und für sich behalten kann, die sich auf seinem Grund befinden. Aber: Ein Schaden muss entstanden sein und der Nachbar hat die Wurzeln oder Äste nicht innert einer zuvor gesetzten Frist beseitigt.
Generell wird empfohlen, nicht einfach zu Säge, Schaufel und anderem Werkzeug zu greifen. Denn ob der Schaden sicher durch die Wurzeln des Nachbar-Baumes entstanden sind, sollte ein Fachmann feststellen. Und auch ob eine «erhebliche Beeinträchtigung» vorliegt. Überdies muss die Wurzel fachgerecht gekappt werden, damit der Baum nicht unnötig beschädigt wird.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft ist auf jeden Fall zuerst das Gespräch zu suchen und eine angemessene Frist zu setzen. Ist dieser Weg nicht von Erfolg gekrönt, empfiehlt sich vor dem teuren Rechtsweg immer auch eine Mediation.
Für Hausbesitzer lohnt sich nicht nur bei ausser Kontrolle geratenen Baumwurzeln der Abschluss einer Privathaftplichtversicherung. Man sichert sich damit nicht nur gegen Sachschäden an Fremdeigentum ab, sondern schützt sich im umgekehrten Fall auch bei der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
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