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Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?

Wer zahlt Schäden durch ein Erdbeben?

Das Risiko, in der Schweiz von einem starken Erdbeben betroffen zu sein, wird von vielen unterschätzt. Ein starkes Beben ist eine Frage der Zeit – und dann genügt die aktuelle Versicherungsdeckung in den meisten Fällen nicht. Mit dem Abschluss einer zusätzlichen Erdbebenversicherung können Schäden am Gebäude oder Fahrhabe gedeckt werden.

 Versicherungen für Erdbebenschäden
Erdbebenschäden sind durch die obligatorische Gebäudeversicherung meistens ungenügend oder gar nicht gedeckt.

Was viele nicht wissen: Erdbebenschäden am Gebäude sind nicht umfassend in der obligatorischen Gebäudeversicherung gedeckt. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten oft selbst getragen werden müssen.

Wer zahlt im Schadenfall?

In der Schweiz gibt es einen Pool sowie im Kanton Zürich einen Fonds, die bei einem Schaden durch Erdbeben einspringen würden:
Der «Schweizerische Pool für Erdbebendeckung» stellt in 18 Kantonen mit obligatorischen Gebäudeversicherungen (ohne Kanton Bern) bis zu zwei Milliarden Franken bereit. Für ein zweites Erdbeben im gleichen Jahr stehen weitere zwei Milliarden Franken zur Verfügung. Der Wert aller Gebäude liegt bei rund 1'300 Milliarden Franken.

Im Kanton Zürich hat der «Erdbebenfonds der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich»  eine Milliarde Franken zurückgestellt.

  • Allfällige Zahlungen aus den Fonds erfolgen erst bei starken Beben ab einer Intensität von VII auf der MSK-Skala, d.h. bei mittelstarken Beben erfolgt keine Zahlung. Der Selbstbehalt pro Gebäude beträgt 10 % der Versicherungssumme, mindestens CHF 50'000, welche der Hauseigentümer selbst tragen muss.
  • Übersteigt der Gesamtschaden eines Erdbebens die vom Pool bereitgestellte Summe, werden die Leistungen anteilsmässig gekürzt.
  • Sowohl beim Pool wie auch beim Fonds  handelt es sich um freiwillige Leistungen und nicht um eine echte Versicherungslösung. Ein Leistungsanspruch im Schadenfall besteht nicht.
  • Beide Lösungen decken nur Gebäudeschäden. Kostspielige Aufräumungs- und Expertenkosten sind nicht versichert.
  • Die Kantone Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden verfügen über keine kantonale Gebäudeversicherung und sind somit auch nicht Teil dieser Erdbebenpool-Lösung. Ebenfalls ausgeschlossen von dieser Pool-Lösung sind Gebäude im Kanton Bern.

Strassenbefragung: Wer zahlt bei Erdbebenschäden?

Absicherung durch private Erdbebenversicherung

In der Schweiz bieten verschiedene Privatversicherer Erdbebenversicherungen an. Ob Schäden als Folge eines Erdbebens etwa an Hausrat oder Eigenheim gedeckt sind, muss bei der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.

  • Bei der Hausrat- resp. Haushaltversicherung ist eine Deckung von Erdbebenschäden erst nach Abschluss einer Zusatzversicherung garantiert.
  • Bei Gebäuden verhält es sich ähnlich. Egal, ob Hauseigentümer ihr Haus bei einer kantonalen oder privaten Gebäudeversicherung versichert haben, können sie in den meisten Fällen davon ausgehen, dass Erdbebenschäden erst nach Abschluss einer Zusatzversicherung gedeckt sind.
  • Im Kanton Bern bietet die GVB Privatversicherungen AG, eine Tochtergesellschaft der GVB Gebäudeversicherung Bern, eine umfassende Absicherung gegen Erdbebenschäden an. Neben einem vollwertigen Versicherungsschutz zum versicherten Gebäudewert werden zusätzlich bis zu  CHF 200.000.- anfallende Kosten entschädigt, wie beispielsweise die Übernahme von Aufräumungs- und Erdbewegungskosten, zusätzliche Lebenshaltungskosten, Expertenkosten und Kosten für Notreparaturen, provisorische Sofortmassnahmen, Mietertragsausfall oder weitere anfallende Sach-Folgekosten. Dieser freiwillige Versicherungsschutz steht nicht nur Gebäudeeigentümern im Kanton Bern zur Verfügung, sondern auf Anfrage auch Hauseigentümern in anderen Kantonen. Damit lässt sich der unzureichende Versicherungsschutz aus dem Erdbebenpool umfassend abdecken.

GVB Terra – Unerschütterlich bei Erdbeben

Häufige Fragen

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