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Für Bauherren ist der Erwerb eines Grundstücks der erste konkrete Schritt. Davor aber lohnt es sich aber, die Beschaffenheit des Baugrunds genauer abzuklären.
Die wenigsten Bauherren wissen über die genaue Beschaffenheit des Untergrunds Bescheid. Mit geologischen Voruntersuchungen lässt sich hingegen frühzeitig vieles klären. Insbesondere wird dadurch das Risiko minimiert, beim Aushub der Baugrube auf negative Überraschungen zu stossen. Eine profunde Analyse durch Fachleute kostet im Verhältnis zu den Baukosten wenig – Schäden, die durch einen ungeeigneten Baugrund verursacht werden, können jedoch ganz schön ins Geld gehen. Schliesslich übernimmt der Eigentümer mit dem Grundstückerwerb sämtliche Risiken bei einem Eingriff in den Baugrund.
Wichtige Erstinformationen lassen sich jedoch problemlos vom Laien beschaffen: Insbesondere die Naturgefahrenkarten geben für jede Gemeinde an, wo mit Überschwemmungen oder Rutschgefahren zu rechnen ist. Ausserdem ist es ratsam, die kantonalen Fachstellen zu kontaktieren. Nutzungsbeschränkungen und schwerwiegende Gefahren sind in den meisten Kantonen bereits parzellenscharf ausgewiesen.
Aber auch vermeintlich harmlose Eingriffe können unerwünschte Folgen haben: Eine Baugrube im steilen Gelände erhöht automatisch die Rutschgefahr in der unmittelbaren Umgebung. Gleichzeitig muss sie selbst oft auch an Böschungen gesichert werden. Das Hangwasser ableiten oder den Aushub in Etappen auszuführen sind keine aufwendigen, aber durchaus wirkungsvolle Massnahmen. Ziehen Sie deshalb fachlichen Rat bei, bevor Sie den Bagger auffahren lassen. Sind die Eigenschaften des Untergrundes bekannt, kann das geplante Bauwerk entsprechend darauf ausgelegt werden.
Ungemütlich kann die Situationen für einen Bauherrn werden, wenn der instabile Untergrund ein Nachbargrundstück bedroht. Vor Inangriffnahme der Bauarbeiten wird daher als zusätzliche Haftungsmassnahme empfohlen, ein Rissprotokoll für die Nachbargebäude aufzunehmen. Zwingend ist dieses Protokoll zwar nicht, der Nutzen kann für den Bauherrn aber erheblich sein, zumal es vor ungerechtfertigten Beanstandungen im Schadenfall schützen kann.
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