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Gefahr vor Dachlawinen und Eiszapfen vermeiden

Grosse Schneemengen auf Dächern können schnell zu einer Gefahr werden. Gerät der Schnee nämlich ins Rutschen oder es bilden sich Eiszapfen, sind Verletzungen bei Menschen oder Schäden möglich. Erfahren Sie, was bei Dachlawinen und Eiszapfen zu tun ist, wer haftbar gemacht werden kann und wer für allfällige Schäden aufkommt.

Eiszapfen
Gerät der Schnee ins Rutschen oder es bilden sich Eiszapfen, sind Verletzungen bei Menschen oder Schäden an Autos möglich.

(pg) Fällt viel Schnee freuen sich meist Gross und Klein darüber. Die weisse Pracht kann aber zum Problem werden. Einerseits auf den Strassen, andererseits auf Steildächern, auf denen die Schneemengen gerne ins Rutschen geraten und als Dachlawine zu Boden donnern. 

Eigentümer ist für die Sicherheit verantwortlich

Zwar gibt es keine generelle Regelung zur Haftung bei Dachlawinen, jedoch müssen Gebäudeeigentümer grundsätzlich dafür sorgen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr ausgeht (Werkeigentumshaftung). Das gilt auch für Gebäude, die vermietet werden. Tun die Eigentümer dies nicht, können sie haftbar gemacht werden.

Schneestopper und Schneeauffanggitter zum Schutz vor Dachlawinen

Zu den Schutzmassnahmen gehört in erster Linie die Anbringung von Schneestoppern oder Schneeauffanggittern auf den Gebäudedächern. Bei grosser Gefahr sollte der Eigentümer ausserdem die Räumung des Daches veranlassen und den Bereich darunter vorsorglich absperren. Die Regeln zur Arbeitssicherheit müssen unbedingt eingehalten werden.

Schutz vor Dachlawinen bei Photovoltaikanlagen

Eine zusätzliche Herausforderung bei der Vermeidung von Dachlawinen sind Photovoltaikanlagen, denn die einzelnen Module bieten dem Schnee wenig halt. Speziell entwickelte Schneestopper verhindern nicht nur den Abgang von Dachlawinen, sondern sorgen gleichzeitig für ein sicheres und gleichmässiges Abtauen und verhindern so eine punktuelle Überlastung auf Solardächern. 

Vorsicht bei der Entfernung von Eiszapfen

Bei schwankenden Temperaturen und mangelhafter Gebäudeisolation bilden sich an Dächern gerne gefährliche Eiszapfen. Verstopfte Regenrinnen begünstigen dieses Phänomen. Wenn möglich, sollten Sie diese nicht selber, sondern von einer Fachperson entfernen lassen. 

Wer zahlt bei einem Schaden?

Um ein Unglück zu vermeiden, sind aber auch Fussgänger und Autofahrer gefordert. Stellt also ein Autofahrer fest, dass der Schnee bereits weit über das Hausdach herausragt oder grosse Eiszapfen an der Regenrinne hängen, sollte er sein Auto nicht an dieser Stelle parkieren. Gleiches gilt für Fussgänger, die einen Umweg in Kauf nehmen sollten. Im schlimmsten Fall könnte sich sonst der Schadensanspruch vermindern.

Trifft dennoch eine Dachlawine ein parkiertes Auto, übernimmt in der Regel die Voll- oder Teilkasko-Versicherung des Fahrzeughalters den Schaden. Ist kein entsprechender Versicherungsschutz vorhanden, bleibt der Fahrzeugeigentümer auf den Schadenkosten sitzen - es sei denn, er kann nachweisen, dass der Hauseigentümer seine vorgängig beschriebenen Pflichten verletzt hat.  

Abschluss einer Privathaftpflicht- oder Gebäudehaftpflichtversicherung

Da es trotz aller Sorgfaltspflichten nie eine hundertprozentige Sicherheit gibt, empfiehlt sich für Hauseigentümer der Abschluss einer Privathaftplichtversicherung, wenn das Wohneigentum selber bewohnt wird und nicht mehr als drei Wohnungen enthält, oder einer Gebäudehaftpflichtversicherung, wenn die Wohnung nicht selber bewohnt wird.  

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto