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Eine Kooperation mit den Fachpersonen der GVB

Blitzschutz für Ihr Gebäude - innen und aussen

Vor allem im Sommer bei entsprechender Wetterlage steigt die Gewitter- und Blitzhäufigkeit in der Schweiz stark an. Mit einer Blitzschutzanlage können Hausbesitzer ihr Gebäude vor den Folgen eines Blitzeinschlages schützen. Ein umfassendes Blitzschutzsystem besteht aus dem äusseren und dem inneren Blitzschutz. Wir sagen Ihnen, auf was Sie achten müssen.

Schutz vor Gewitter mit einer Blitzschutzanlage.
Mit einer Blitzschutzanlage können Hausbesitzer ihr Gebäude vor den Folgen eines Blitzeinschlages schützen.

(pg) Blitzeinschläge in oder in der näheren Umgebung von Gebäuden verursachen schweizweit jährlich Schäden in der Höhe von mehreren Millionen Franken. Darunter fallen nicht nur niedergebrannte Gebäude, sondern Beschädigungen an elektrischen Installationen und Geräten, ausgelöst durch die hohen Spannungen als Folge eines Blitzschlages. Nebst dem materiellen Schaden eines kaputten Computers oder Handys, wiegt bei diesen Schäden der Verlust von gespeicherten Daten oder Erinnerungsstücken besonders schwer.   

Blitzschutz innen und aussen

Mit einem umfassenden Blitzschutz lassen sich diese Schäden vermeiden. Umfassend bedeutet, dass eine Anlage aussen wie auch innen vor Blitzen schützt, sprich, ein uns wohlbekannter Blitzableiter alleine genügt nicht. Vielmehr sorgt ein ganzes Blitzschutzsystem für Sicherheit vor den Blitzen.

Der äussere Blitzschutz, also der Blitzableiter, leitet den Blitzstrom über eine Ableitungseinrichtung kontrolliert ins Erdreich ab und verteilt ihn dort über eine Erdungsanlage. 

Blitzschutzsystem leitet den Blitzstrom ab

Doch auch wenn eine entsprechende Fangeinrichtung installiert ist, kann eine Überspannung im Stromnetz entstehen. Verursacht wird diese nicht nur wegen direkten Einschlägen ins Gebäude, sondern auch durch indirekte Einschläge im Umkreis von bis zu zwei Kilometern. Durch die Blitzströme und sehr hohen elektrischen Spannungen können einerseits elektronische Geräte beschädigt oder zerstört werden oder sie führen eben im schlimmsten Fall zu Bränden in elektrischen Installationen.

Um dies zu verhindern, wird ein inneres Blitzschutzsystem benötigt, dass die Überspannung ableitet und elektrische und elektronische Anlagen schützt.  Dieses System umfasst sowohl den Potentialausgleich als auch den Überspannungsschutz.

Für den Potenzialausgleich von elektrischen Leitungen werden Überspannunsschutzgeräte - sogenannte Surge Protective Devices - eingesetzt. Sie sind nach der Norm EN 61643-11 in drei Kategorien eingeteilt:

  • SPD Typ 1: Müssen an allen Einführungen von elektrischen Leitungen in den Schutzbereich des äusseren Blitzschutzes eingesetzt werden. Sie leiten den vollen Blitzstrom ab.
  • SPD Typ 2: SPD Typ 1 belassen es aber bei einem für elektronische Geräte gefährlichen Überspannungsschutz. SPD Typ 2 reduzieren entsprechend das von SPD Typ 1 hergestellte Spannungsniveau weiter. Sie werden in Verteilern eingesetzt.
  • SPD Typ 3 schliesslich reduzieren das von SPD Typ 2 hergestellte Spannungsniveau auf ein auch für elektronische Geräte ungefährliches Mass. Sie werden in Überspannungsschutz-Steckdosen, Überspannungsschutz-Steckdosenadaptern und Endgeräten eingesetzt.

Mit einem kompletten Blitzschutzsystem ist Ihre Immobilie gut gegen die Folgen eines direkten Blitzschlags aber auch indirekten Einschlägen geschützt. Auch wenn der Begriff Blitzableiter gang und gäbe ist - eine Blitzschutz-Pflicht für private Wohnhäuser in der Schweiz besteht nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen wie beispielsweise bei

  • Räumen mit einer Belegung von mehr als 300 Personen
  • Gebäuden zur Beherbergung von Personen wie Hotels oder Krankenhäusern
  • oder besonders hohen Gebäuden wie Hochhäusern, Hochkaminen oder Türmen

Gemäss den Brandschutzrichtlinien der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen müssen entsprechende Blitzschutzsysteme

  • Bauten und Anlagen sowie die sich darin aufhaltenden Personen und Tiere vor den Auswirkungen von Blitzeinschlägen schützen,
  • den Blitzstrom auf ungefährlichen Bahnen in die Erde leiten. Sie bestehen aus Massnahmen für den äusseren Blitzschutz (z. B. Fangleiter, Ableitungen, Erdungen) sowie dem Potenzialausgleich.
  • ganze Gebäude umfassen. Zusammengebaute Gebäude sind gesamthaft zu schützen oder die Gebäude müssen mit Feuerwiderstand voneinander getrennt sein.

GVB schenkt Ihnen 250 Franken zu Ihrem inneren Blitzschutz

Für jeden eingebauten Kombi-Überspannungsableiter erhalten Sie als Eigentümer:in eines Hauses im Kanton Bern 250 Franken von der Gebäudeversicherung Bern (GVB). So erhalten Sie den Beitrag:

  • Beauftragen Sie eine konzessionierte Elektrofachperson mit der Installation des Kombi-Überspannungsableiters.
  • Senden Sie die Rechnung inkl. GVB-Versicherungsnummer und Ihrer Bankverbindung nach erfolgreicher Installation per Mail an die GVB: blitz@gvb.ch
  • Die GVB überweist Ihnen 250 Franken auf Ihr Konto. Mehr Informationen zum Angebot finden Sie unter: feuerstopp.ch/blitz
  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto