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Obwohl das Gesetz für die meisten privaten Wohnbauten keinen Blitzschutz vorsieht, ist diese Form von Vorbeugen aber mehr als sinnvoll. Erfahren Sie, wie private Wohneigentümer bei der Errichtung von Blitzschutzanlagen unterstützt werden und wie solche Systeme funktionieren.
(stö) Moderne Blitzschutzanlagen bieten grösstmöglichen Schutz, weil sie den Blitz aussen am Gebäude ableiten. Voraussetzung ist aber, dass Blitzschutzsysteme fachgerecht installiert und gewartet werden.
Blitzschutzanlagen sind von Gesetzes wegen Pflicht bei:
Im Grundsatz werden einschlagende Blitze über die äussere Gebäudehülle ins Erdreich abgeleitet, wo sie neutralisiert werden. Eine Blitzschutzanlage besteht aus:
Wichtig: Überspannungen entstehen nicht nur durch direkte Treffer, sondern auch durch Blitzschläge in der Umgebung: Wird zum Beispiel eine bis zu 2000 Meter entfernte Stromleitung getroffen, können elektrische Spannungen bis ins Haus vordringen. Als Folge davon können Elektronikkomponenten zerstört und im Extremfall sogar Brände oder Explosionen ausgelöst werden.
Bei Neubauten wird die Erdung in der Regel ins Fundament eingelegt. Um später Kosten zu sparen, lassen sich gleichzeitig auch die Anschlusspunkte für die Ableitungen verlegen. Die Installation einer Blitzschutzanlage ist aber auch bei bestehenden Bauten möglich.
Die Installationskosten für eine Blitzschutzanlage sind von Form und Grösse des Gebäudes sowie von den verwendeten Baumaterialien abhängig. Eine Blitzschutzanlage für ein Einfamilienhaus kostet ca. 1 bis 2% des Gebäudeversicherungswertes.
Blitzschutzanlagen sind landesweit genormt. Da feuerpolizeiliche Belange aber in die Zuständigkeit der Kantone fallen, können in einzelnen Kantonen geringfügige Änderungen bzw. Ergänzungen geltend gemacht werden. So akzeptiert die GVB als sogenanntes Fangsystem (Ab- und Fangleitungen sowie Erdungsanlage) ausschliesslich Maschennetze (verbundenes, äusseres Blitzschutzsystem), da dies die effizienteste Variante des Blitzschutzes ist. Die Prüfung von Alternativkonzepten ist gemäss Angabe GVB jedoch möglich.
Eine fachgerecht installierte und kontrollierte Blitzschutzanlage benötigt kaum Unterhalt. Es ist empfehlenswert, die Anlage alle 10 Jahre und immer nach einem Blitzschlag durch den Ersteller kontrollieren zu lassen.
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