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Sicherheit in Treppenhäusern

In Mehrfamilienhäuern sind Treppenhäuser einerseits Fluchtwege für die Bewohner, andererseits dienen sie als Zugangsweg für Sicherheits- und Rettungsdienste. Umso wichtiger ist es, dass die Treppen frei zugänglich sind und sich in einwandfreiem Zustand befinden.

Treppenhäuser sind auch Fluchtwege in Notfällen und müssen jederzeit frei passierbar sein.
Treppenhäuser sind auch Fluchtwege in Notfällen und müssen jederzeit frei passierbar sein.

(pg) In grossen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern hat die Sicherheit in Treppenhäusern oberste Priorität. Dies aus gutem Grund: Die Treppenhäuser müssen jederzeit frei passierbar sein, weil sie gleichzeitig auch Fluchtwege für die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch Zugangswege für Rettungsdienste und Feuerwehr sind.

Diese Sicherheitsregeln gelten für Treppenhäuser

Im Falle eines Brandes mit starker Rauchentwicklung können Gegenstände im Treppenhaus zu einer tödlichen Falle werden. Aber auch aus Gründen der freien Zugänglichkeit sind die nachstehenden Regeln von grosser Wichtigkeit:

  • Wohnungszugänge, Ausgänge und Vorplätze sind jederzeit freizuhalten.
  • Kinderwagen und Velos dürfen Fluchtwege nicht behindern.
  • Brennbare Gegenstände oder Materialien wie Elektrogeräte, Brennholz, Chemikalien, Kehricht etc. hat in Treppenhäusern nichts zu suchen.
  • Benzinbetriebene Fahrzeuge dürfen nicht parkiert werden.
  • Das Laden von E-Bikes ist ebenfalls verboten.
  • Offenes Feuer wie Kerzen etc. zu Dekorationszwecken ist untersagt.
  • Merken Sie sich Fluchtwege, Standorte von Löschgeräten oder – falls vorhanden – Taster von Brandmeldeanlagen.
  • Melden Sie Brandschutzmängel am Gebäude der Hausverwaltung.

Feuerpolizeiliche Vorschriften

Zudem sind die Feuerpolizeilichen Vorschriften in Bezug auf die Brandsicherheit in Treppenhäusern klar und deutlich. Sie lauten:

  • Treppenhäuser als Flucht- und Rettungswege frei und sicher benutzbar halten.
  • Ausgänge, Vorplätze und Zwischenpodeste freihalten.
  • Kein Altpapier, Brennholz, keine Gasflaschen usw. lagern.
  • Türen stets schliessen.
  • Freie Durchgangsbreite mind. 1,20 m.
  • Keine brennbaren Wand- und Deckenbekleidungen anbringen.

Was darf ins Treppenhaus?

Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie von der Gebäudeeigentümerschaft bewilligt werden. Auch diese muss sich aber an Brandschutzvorschriften halten. Und die Eigentümerschaft ist generell gut beraten, wenn sie weiterreichende Nutzungen des Treppenhauses ablehnen.

Eine mögliche Ausnahme ist ein Schuhschrank pro Wohnung, wenn:

  • Die Hausordnung dies ausdrücklich zulässt.
  • Der Schuhschrank nicht brennbar und fest an der Wand montiert ist.
  • Die max. Grösse 1 m2 (Tiefe max. 20 cm) oder max. 0.2 m3 nicht übersteigt.
  • Eine Durchgangsbreite von mind. 1.20 m frei bleibt und Lösch- und Sicherheitseinrichtungen jederzeit zugänglich sind.

Im Weiteren können in Treppenhäusern selbstverständlich Fussmatten hinterlegt werden. Was Schuhe oder Topfpflanzen anbelangt, so gilt hier das «stillschweigende Einverständnis» der Vermietenden oder der Nachbarn. Wird dieses von einer der Parteien widerrufen, so müssen Schuhe und Pflanzen aus dem Treppenhaus entfernt werden. 

Generell sollten Mietende beherzigen, dass das Treppenhaus kein erweiterter Wohnraum ist, sondern ein reines Mittel zum Zweck.

Das gilt für den Zustand des Treppenhauses

Pflichten gelten aber auch für Vermietende bzw. die Gebäudeeigentümerschaft. Sie haben dafür zu sorgen, dass Fluchtwege und Treppenhäuser in einwandfreiem Zustand sind und allfällige Evakuierungen im Notfall nicht erschweren. Sie haben somit zu gewährleisten, dass:

  • Schäden an Treppen sofort behoben werden.
  • Normgerechte Geländer und Handläufe montiert sind.
  • Die Treppen gut ausgeleuchtet sind.
  • Ein rutschfester Belag verbaut ist.
  • Die Vorderkanten der Stufen gut sichtbar sind.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto