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In Mehrfamilienhäuern sind Treppenhäuser einerseits Fluchtwege für die Bewohner, andererseits dienen sie als Zugangsweg für Sicherheits- und Rettungsdienste. Umso wichtiger ist es, dass die Treppen frei zugänglich sind und sich in einwandfreiem Zustand befinden.
(pg) In grossen Gebäuden generell hat die Sicherheit in Treppenhäusern oberste Priorität. Dies aus gutem Grund: Die Treppenhäuser müssen jederzeit frei passierbar sein, weil sie gleichzeitig auch Fluchtwege für die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch Zugangswege für Rettungsdienste und Feuerwehr sind.
Im Falle eines Brandes mit starker Rauchentwicklung können Gegenstände im Treppenhaus zu einer tödlichen Falle werden. Aber auch aus Gründen der freien Zugänglichkeit sind die nachstehenden Regeln von grosser Wichtigkeit:
Zudem sind die Feuerpolizeilichen Vorschriften in Bezug auf die Brandsicherheit in Treppenhäusern klar und deutlich. Sie lauten:
Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie von der Gebäudeeigentümerschaft bewilligt werden. Auch diese muss sich aber an Brandschutzvorschriften halten. Und die Eigentümerschaft ist generell gut beraten, wenn sie weiterreichende Nutzungen des Treppenhauses ablehnen.
Eine mögliche Ausnahme ist ein Schuhschrank pro Wohnung, wenn:
Im Weiteren können in Treppenhäusern selbstverständlich Fussmatten hinterlegt werden. Was Schuhe oder Topfpflanzen anbelangt, so gilt hier das «stillschweigende Einverständnis» der Vermietenden oder der Nachbarn. Wird dieses von einer der Parteien widerrufen, so müssen Schuhe und Pflanzen aus dem Treppenhaus entfernt werden. Auch hier gilt eine minimale Durchgangsbreite von 1.20m freizuhalten.
Generell sollten Mietende beherzigen, dass das Treppenhaus kein erweiterter Wohnraum ist, sondern ein reines Mittel zum Zweck.
Pflichten gelten aber auch für Vermietende bzw. die Gebäudeeigentümerschaft. Sie haben dafür zu sorgen, dass Fluchtwege und Treppenhäuser in einwandfreiem Zustand sind und allfällige Evakuierungen im Notfall nicht erschweren. Sie haben somit zu gewährleisten, dass:
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