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Sicherheit in Treppenhäusern – diese Regeln gelten

In Mehrfamilienhäuern sind Treppenhäuser einerseits Fluchtwege für die Bewohner, andererseits dienen sie als Zugangsweg für Sicherheits- und Rettungsdienste. Entsprechend wichtig ist es, dass Treppenhäuser und Fluchtwege frei zugänglich sind und sich in einwandfreiem Zustand befinden.

Treppenhäuser sind auch Fluchtwege in Notfällen und müssen jederzeit frei passierbar sein.
Treppenhäuser sind auch Fluchtwege in Notfällen und müssen jederzeit frei passierbar sein.

(pg) In grossen Gebäuden und Mehrfamilienhäusern hat die Sicherheit in Treppenhäusern oberste Priorität. Dies aus gutem Grund: Die Treppenhäuser müssen jederzeit frei passierbar sein, weil sie gleichzeitig auch Fluchtwege für die Bewohner und Zugangswege für Rettungsdienste und Feuerwehr sind.

Diese Regeln gelten für Treppenhäuser

  • Wohnungszugänge, Ausgänge und Vorplätze sind jederzeit freizuhalten.
  • Kinderwagen und Velos dürfen Fluchtwege nicht behindern.
  • Brennbares Material wie Elektrogeräte, Brennholz, Chemikalien, Kehricht etc. hat in Treppenhäusern nichts zu suchen.
  • Benzinbetriebene Fahrzeuge dürfen nicht parkiert werden.
  • Das Laden von E-Bikes ist ebenfalls verboten.
  • Offenes Feuer wie Kerzen etc. zu Dekorationszwecken ist untersagt.
  • Merken Sie sich Fluchtwege, Standorte von Löschgeräten oder - falls vorhanden – Brandmeldeanlagen.
  • Melden Sie Brandschutzmängel am Gebäude dem Hauswart oder der Hausverwaltung.

Was darf ins Treppenhaus?

Ausnahmen sind nur möglich, wenn sie von den Gebäudeeigentümern bewilligt werden. Auch diese müssen sich aber an Brandschutzvorschriften halten. Und sie sind generell gut beraten, wenn sie weiterreichende Nutzungen des Treppenhauses ablehnen.

Eine mögliche Ausnahme ist ein Schuhschrank pro Wohnung, wenn:

  • die Hausordnung dies ausdrücklich zulässt.
  • der Schuhschrank nicht brennbar und fest an der Wand montiert ist.
  • die max. Grösse 1 m2 (Tiefe max. 20 cm) oder max. 0.2 m3 nicht übersteigt.
  • eine Durchgangsbreite von mind. 1.20 m frei bleibt und Lösch- und Sicherheitseinrichtungen jederzeit zugänglich sind.

Generell sollten Mieter beherzigen, dass das Treppenhaus kein erweiterter Wohnraum ist, sondern ein reines Mittel zum Zweck.

Das gilt für den Zustand des Treppenhauses

Aber natürlich haben auch Vermieter und Gebäudeeigentümer Pflichten wahrzunehmen. Sie haben dafür zu sorgen, dass Fluchtwege und Treppenhäuser in einwandfreiem Zustand sind und allfällige Evakuierungen im Notfall nicht erschweren. Sie haben zu gewährleisten, dass:

  • Schäden an Treppen sofort behoben werden.
  • normgerechte Geländer und Handläufe montiert sind.
  • die Treppen gut ausgeleuchtet sind.
  • ein rutschfester Belag verbaut ist.
  • die Vorderkante der Stufen gut sichtbar sind.
  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bild:
  • istockphoto