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Diebstähle auf Baustellen sind ein häufiges Phänomen – und das leider mit einer tiefen Aufklärungsquote. Wir sagen Ihnen, mit welchen Massnahmen Sie Baustellendiebstählen vorbeugen können.
(stö) Auf Baustellen wird mehrheitlich Kleingerät entwendet, Diebesgut sind aber auch Maschinen, ganze Küchen oder sogar kleine Bagger. Immer häufiger haben es Diebe jedoch auf wertvolle Metalle und Brennstoffe abgesehen. Kupfer und Diesel beispielsweise werden denn auch im grossen Stil entwendet. Von den Dieben werden vor allem grosse, unübersichtliche, aber auch abgelegene Baustellen heimgesucht.
Gibt es auch keinen hundertprozentigen Schutz, so können doch präventive Vorkehrungen getroffen werden: Sämtliches Material auf der Baustelle sollte – zumindest nachtsüber – eingeschlossen werden. Viele Baufirmen sind dazu übergegangen, anstelle einer Baubaracke einen abschliessbaren Frachtcontainer als Lagerstätte zu verwenden. Da ein solcher Container nicht gerade mit einfachstem Einbruchswerkzeug geknackt werden kann, besteht auf diese Weise bereits ein zusätzlicher Schutz.
Eine unorthodoxe, aber sehr wirksame Methode, um Baustellendiebstähle zu verhindern besteht darin, wertvolles Gerät oder Material über Nacht oder über das Wochenende an einem Kran in luftiger Höhe zu «parken». Vorausgesetzt, der Kran ist abgeschlossen und kann nicht in Betrieb gesetzt werden. Das Problem an dieser Methode ist: Sie bietet zwar Sicherheit, ist aber meistens verboten. Und zwar nicht von Gesetzes wegen, sondern von den meisten Kranherstellern, die es nicht gestatten, Lasten an Krane zu hängen, die nicht in Betrieb sind.
Dauerhaft oder via Bewegungsmelder ausgeleuchtete Areale werden von den Dieben ebenfalls gemieden. Ausserdem haben viele Überwachungsfirmen ihre Dienstleistungen auf den Baubereich ausgeweitet. Eine weitere Präventionsmöglichkeit ist die Videoüberwachung. Der gesetzliche Rahmen dazu ist allerdings recht eng. So dürfen Baustellen nur während der Nacht problemlos videoüberwacht werden. Da Kameras tagsüber mitunter zur Verhaltensüberwachung der Bauarbeiter missbraucht werden können, dürfen sie nur unter bestimmten Umständen eingesetzt werden.
Die meisten Präventionsmassnahmen gegen Baustellendiebstahl zielen auf Langfinger, die nach Arbeitsschluss auf der Baustelle ihr Unwesen treiben. Doch geklaut wird oftmals auch dreist am helllichten Tag und unweit von Bauarbeitern. Deshalb rät die Polizei:
Versicherungstechnisch lässt sich das Risiko minimieren, aber nicht hundertprozentig ausschliessen. Weder die Privat- noch die Gebäude- oder Bauherren-Haftpflichtversicherung deckt Diebstähle während der Bauzeit. Den einzigen Schutz bietet eine Bauwesenversicherung. Diese auch Bauleistungsversicherung genannte Vorkehrung deckt nicht nur unvorhergesehene Bauunfälle und Schäden am Bau selbst, sondern auch Diebstähle. Allerdings bezieht sich der Versicherungsschutz bei Diebstählen nur auf fest eingebaute Teile. So ist z.B. eine bereits montierte und angeschlossene Waschmaschine gegen Entwendung versichert. Steht der Apparat aber noch verpackt auf der Baustelle, ist er im Falle eines Diebstahls durch die Bauwesenversicherung nicht gedeckt oder höchstens durch allfällige Zusatzversicherungen.
Der Abschluss einer Bauwesenversicherung ist Sache des Bauherrn. Diese stellt eine Art Kasko-Versicherung für die Baustelle dar und versichert somit nicht Personen gegenüber Haftansprüchen, sondern die Baustelle an sich. Alle am Bau Beteiligten geniessen den gleichen Schutz und sind somit automatisch mitversichert. Entsprechend werden die Prämien oftmals auf alle involvierten Firmen überwälzt. Unternehmerseitig wiederum anerbieten sich Betriebs- oder Geschäftsversicherungen, welche – je nach Ausgestaltung der Police – beispielsweise auch für Diebstähle von eingeschlossenen Gegenständen aufkommen. Andere Unternehmen setzen auf den Abschluss einer Diebstahl- und Einbruchversicherung.
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