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Mit eintretendem Grundwasser, Rohrbrüchen oder Überschwemmungen sehen sich Immobilienbesitzer leider immer wieder konfrontiert. Besonders hoch ist das Risiko während der Bauphase. Als Bauherr sollten Sie sich deshalb umfassend versichern.
(pg) Gerade bei Neubauten resp. sich im Bau befindlichen Gebäuden kann immer etwas schief gehen, auch weil sich die Bauten noch nicht in ihrem endgültigen Zustand befinden und eine Baustelle unzählige Gefahrenherde in sich birgt. Ein Ziegel fällt herunter, das Gerüst kippt um oder es kommt zu Wasserschäden - deren Ursachen vielfältiger Natur sein können:
Auch ein hoher Grundwasserspiegel wird beim Hausbau oftmals zum Problem, vor allem in Gebieten mit vielen Seen oder Flüssen. Am häufigsten betroffen von einsickerndem Grundwasser sind Kellergeschosse oder Garagen unter der Bodenoberfläche. Bis das Wasser abgepumpt, die Räume ausgetrocknet und der Schaden behoben ist, dauert es einige Zeit. Denn in diesem Fall müssen die im Boden versenkten Betonbauteile zusätzlich oder erneut von aussen mit Dichtungsbahnen aus Kunststoff, Bitumen oder auch einem Asphaltmix abgedichtet werden.
Das kostet viel Geld. Unabhängig von der Ursache des Wasserschadens ist es für Bauherren deshalb wichtig, sich bei Bau- oder Umbauprojekten richtig zu versichern. Im Zentrum stehen dabei drei Versicherungen:
Die Bauzeitversicherung ist mit der Gebäudeversicherung gleichzusetzen, nur dass sie eben Feuer- und Elementarschäden während der Bauphase abdeckt. Die Bauzeitversicherung ist in den Kantonen mit einer kantonalen Gebäudeversicherung obligatorisch. Sie sollte jedoch auch abgeschlossen werden, wenn sie nicht gesetzlich verlangt wird.
Die Bauwesenversicherung ist eine Art Vollkasko in der Bauphase. Sie deckt an Neu- oder Umbauten entstandene Schäden und übernimmt Folgekosten. Dabei spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat und dafür haftbar ist. Die Bauwesenversicherung übernimmt zum Beispiel
Der Teufel liegt allerdings wie so oft im Detail: Achten Sie darauf, dass je nach Versicherungsanbieter Schäden und Verluste durch Wasser abgesehen von Elementarereignissen nur aufgrund besonderer Vereinbarungen abgedeckt sind. Zum Beispiel sind in der Regel blosse Undichtigkeit oder Wasserdurchlässigkeit des Betons oder einer allfälligen Abdichtung nicht versichert.
Lassen Sie sich vor dem Abschluss einer entsprechenden Versicherung beraten und sprechen Sie bei einem Neu- oder Umbauprojekt mit allen beteiligten Parteien die Haftung im Unglücksfall ab. Lesen Sie auch das Kleingedruckte und informieren Sie sich über die einzelnen Klauseln.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wiederum bietet Schutz gegen Haftpflichtansprüche Dritter, denn durch die Bautätigkeit kann es auch zu Schäden beim Nachbarn kommen, für die der Bauherr haftet.
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