Versicherungen im Überblick

Versicherung wechseln: So gehen Sie vor

Jede Versicherung kann, wenn bestimmte Punkte gegeben sind, gekündigt werden. Auch Versicherungen für Wohneigentum. Wir haben zusammengefasst, wann und wie Sie kündigen können – und auf was Sie achten müssen.

Vorgehen bei Versicherungswechsel
Kündigen müssen Sie auf alle Fälle schriftlich. Ihr Kündigungsscheiben ist ein einfacher Brief und muss einige zwingende Informationen enthalten.

(pg) Geht es um Versicherungen, egal ob Krankenkasse, Hausrat- oder Autoversicherung, sind in der Schweiz lebende Personen treu. Die Wechselwahrscheinlichkeit unterscheidet sich je nach Versicherung, ist aber generell tief. Wir wechseln also ungern unsere Versicherung, obwohl der Markt so transparent ist wie noch nie und wechseln einfach wäre.

Kündigungsrecht als Bedingung des Versicherungswechsels

Auch Wohneigentümer:innen könn(t)en Versicherungen problemlos wechseln. Sie haben das Kündigungsrecht, wenn der Vertrag ausläuft, ein Schadenfall eintritt oder die Prämie erhöht wird:

  • Wenn der Vertrag ausläuft, müssen Sie ihn fristgerecht schriftlich kündigen. Falls Sie das vergessen, verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Drei Monate vor Ablauf der Police muss das Kündigungsschreiben bei der Versicherung sein. Alle Informationen zu Fristen oder Vertragsablauf finden sich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
  • Wenn ein Schadenfall eintritt, können Sie den Vertrag fristgerecht schriftlich kündigen, sobald der Schadenersatz ausbezahlt worden ist. In der Regel haben Sie 14 Tage Zeit. Die Prämie wird pro rata temporis anteilmässig zurückbezahlt – ausser im ersten Jahr nach Vertragsabschluss.
  • Wenn die Prämie erhöht wird, können Sie den Vertrag fristgerecht schriftlich kündigen, auch wenn die Prämienerhöhung nur einen Teil der Police betreffen sollte. Wenn die Gesellschaft die Prämie jedoch aufgrund einer Veränderung des Risikoprofils oder einer zusätzlichen Deckung erhöht hat, entfällt das Kündigungsrecht. Ihre Kündigung muss in der Regel spätestens am 31. Dezember bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen.
  • Wenn Sie Ihr Wohneigentum verkaufen, gehen alle Rechte und Pflichten aus den Versicherungsverträgen auf den neuen Eigentümer:innen über (Artikel 54 VVG). Diese können wählen, ob sie die Versicherungen nach der Handänderung weiterführen oder neue abschliessen wollen. Falls sie die Käufer:innen weiterführen wollen, erstatten sie Ihnen die bereits bezahlten Prämien pro rata temporis.

Versicherungswechsel: Formvorschriften für eine Kündigung

Kündigen müssen Sie auf alle Fälle schriftlich. Ihr Kündigungsscheiben ist ein einfacher Brief und muss zwingend diese Informationen enthalten:

  • Nummer der Police
  • Kündigungsdatum
  • Kündigungsgrund (Ablauf der Police, Schadenfall, Prämienerhöhung, Handänderung)

Selbstverständlich müssen Sie das Kündigungsschreiben rechtsgültig unterzeichnen. Dafür müssen Sie die Kündigung nicht einschreiben. Allerdings empfiehlt es sich, das Kündigungsschreiben immer eingeschrieben zu verschicken. Vor allem, wenn Sie den Vertrag erst kurz vor dem Kündigungsdatum auflösen wollen. So haben Sie einen Beweis in der Hand, fristgerecht gekündigt zu haben. Vorlagen für das Kündigungsschreiben haben viele Versicherungsgesellschaften im Internet online geschaltet. Schauen Sie unter «Services» oder ähnlich nach.

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