Wünschen Sie sich mehr Tipps rund um Sicherheit und Versicherungen?
Versicherungen, Brandschutz und Schädlinge: Erhalten Sie mit unserem Newsletter die wichtigsten Tipps rund um Sicherheit zuhause.
Jede Versicherung kann, wenn bestimmte Punkte gegeben sind, gekündigt werden. Auch Versicherungen für Wohneigentum. Wir haben zusammengefasst, wann und wie Sie kündigen können – und auf was Sie achten müssen.
(pg) Geht es um Versicherungen, egal ob Krankenkasse, Hausrat- oder Autoversicherung, sind Herr und Frau Schweizer treu. Die Wechselwahrscheinlichkeit unterscheidet sich je nach Versicherung, ist aber generell recht tief. 2021 haben laut dem Versicherungsmonitor der Universität Luzern 28% der befragten Personen eine Versicherung gewechselt und/oder neu abgeschlossen. Grundsätzlich wechseln wir also ungern unsere Versicherung, obwohl der Markt so transparent ist wie noch nie. Möglicherweise hat das auch damit zu tun, dass wir die Umtriebe einer Versicherungskündigung überschätzen.
Denn Versicherungen können problemlos gewechselt werden. Oft gilt zwar bei Versicherungen eine Mindestvertragslaufzeit, vor deren Ablauf keine ordentliche Kündigung möglich ist. Diese darf aber drei Jahre nicht überschreiten. Und Sie haben das Kündigungsrecht, wenn der Vertrag ausläuft, ein Schadenfall eintritt oder die Prämie erhöht wird.
Die Details zu den Kündigungsbedingungen sind meist vertraglich geregelt. Kündigen müssen Sie auf alle Fälle schriftlich. Ihr Kündigungsscheiben erfolgt als einfach oder besser eingeschriebener Brief oder mit eingescannten Dokumenten per E-Mail. Diese Informationen sind zwingend aufzuführen:
Selbstverständlich müssen Sie das Kündigungsschreiben rechtsgültig unterzeichnen. Mit einem eingeschriebenen Brief haben Sie auch den Beweis, in der Hand, fristgerecht gekündigt zu haben. Eine Kündigung per E-Mail sollten Sie sich vom Versicherer bestätigen lassen. Vorlagen für das Kündigungsschreiben haben viele Versicherungsgesellschaften im Internet online geschaltet. Schauen Sie unter «Services» oder ähnlich nach.
Mit dem revidierten Versicherungsgesetz, dass auf den 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, haben Versicherte mehr Rechte. Dazu gehört auch, dass nach Abschluss einer Versicherung ein Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht.
Versicherungen, Brandschutz und Schädlinge: Erhalten Sie mit unserem Newsletter die wichtigsten Tipps rund um Sicherheit zuhause.