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Umfassender Versicherungsschutz für Hauseigentum

Als Hauseigentümer können Sie fast alles versichern. Dabei hängt der Versicherungsschutz von Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab - aber nicht nur, denn es gibt auch obligatorische Versicherungen. Nicht zu viel - aber auch nicht zu wenig: Wir verschaffen Ihnen einen Überblick.

Als Hauseigentümer können Sie fast alles versichern. Dabei hängt der Versicherungsschutz von Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab
Als Hauseigentümer können Sie fast alles versichern. Dabei hängt der Versicherungsschutz von Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab

(pg) Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, tätigt in der Regel die grösste finanzielle Investition seines Lebens. Damit im Schadenfall nicht die gesamte Finanzsituation aus dem Lot gerät, können Sie diese Investition mit zahlreichen Versicherungen schützen. Dabei sollte der Versicherungsschutz einerseits auf das Objekt, andererseits auf Ihre finanzielle Situation abgestimmt sein. Je mehr Vermögen vorhanden ist, desto weniger Versicherungsschutz ist – zumindest theoretisch – notwendig. Umgekehrt gilt: Je fragiler sich die finanzielle Situation präsentiert, desto umfassender sollte das Versicherungspaket sein.

Obligatorischer Schutz mit der Gebäudeversicherung

Im Zentrum des Versicherungsschutzes für Hauseigentümer steht die Gebäudeversicherung. Sie übernimmt die Kosten für Schäden, die von Feuer oder Elementarereignissen verursacht werden. Die Gebäudeversicherung ist ausser in den Kantonen Genf, Tessin und Wallis sowie Appenzell-Innerrhoden, ohne den Bezirk Oberegg, obligatorisch. Doch auch dort empfiehlt es sich, eine Gebäudeversicherung abzuschliessen, weil Feuer, Brand, Rauch, Blitzschlag und Explosionen oder Hagel, Hochwasser und Überschwemmungen, Lawinen, Sturmwinde, Schneedruck und Schneerutsch, Erdrutsche, Felsstürze und Steinschlag grosse Schäden anrichten können.

In fast allen Kantonen mit Obligatorium versichert eine staatliche Monopolversicherung die Gebäude. In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden können die Wohneigentümer ihre Gebäudeversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschliessen.

Auch bei einem weitergehenden Versicherungsschutz sind private Anbieter die Ansprechpartner für freiwillige Zusatzversicherungen. 

Wie versichere ich mein Wohneigentum richtig?

Die wichtigsten Zusatzversicherungen für umfassenden Versicherungsschutz

  • Wasserversicherung: Die Gebäudeversicherung kommt nur bei Wasserschäden auf, die durch Überschwemmungen oder Hochwasser verursacht worden sind. Für alle anderen Wasserschäden - beispielsweise durch defekte Wasserleitungen im Haus oder gestautes Abwasser - sollten Sie eine Gebäudewasserversicherung abschliessen.
  • Hausratversicherung: Während in der Gebäudeversicherung das Gebäude selbst und seine baulichen Einrichtungen versichert sind, können mit der Hausratversicherung zum Beispiel Möbel oder Kleider versichert werden, kurz - alles, was nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Die Hausratversicherung deckt Feuer-, Wasser- und Elementarschäden sowie Diebstahl und Glasbruch ab. Achten Sie darauf, dass die Versicherungsprämie auch dem Gesamtwert des Hausrats entspricht- und zwar dem Wiederbeschaffungswert.
  • Bruchversicherung: Gegen Glasbruch versichert wie erwähnt die Hausratversicherung, oder aber Sie schliessen eine Bruchversicherung als Zusatz in der Gebäudeversicherung ab. Unterschieden wird generell zwischen Mobiliarverglasung (Spiegel, Tischplatte etc.) und Gebäudeverglasung (Fenster, Wintergärten etc.)
  • Gebäudetechnik-Versicherung: In Gebäuden wird immer mehr Technik verbaut. Mit einer Gebäude- oder Haustechnik-Versicherung lassen sich Schäden beispielsweise an der Heizung, Klimaanlagen, Solaranlagen, Waschmaschinen oder Kücheneinbaugeräten versichern.
  • Umgebungsversicherung: Die Umgebungsversicherung deckt Schäden auf Ihrem Grundstück oder im Garten, die in der Gebäudeversicherung ausgeschlossen sind. Beispielsweise, wenn ein Sturm einen Baum fällt, Wildtiere Ihren Kräutergarten zerstören oder die Umzäunung beschädigt ist.
  •  Gebäudehaftpflichtversicherung/Haftpflichtversicherung:  Mit einer Gebäudehaftpflichtversicherung werden nicht Schäden am Gebäude versichert, sondern Schäden an Dritten die indirekt durch oder in Ihrem Wohneigentum entstanden sind, beispielsweise wenn sich ein Ziegel vom Dach löst und auf ein parkiertes Auto fällt, oder wenn bei Ihnen zu Hause jemand die Treppe herunterfällt. Bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern bezahlt die Privathaftpflichtversicherung. Stockwerkeigentümer sollten aber eine gemeinsame Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen, um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden.
  • Ergänzungsversicherung: Auch ohne Feuer- oder Elementarereignisse sind Gebäude nicht vor Unbill geschützt. So ist zum Beispiel Vandalismus ein grosses Thema. Im Kanton Bern sichert eine Ergänzungsversicherung die Reparatur oder den Wiederaufbau zum Neuwert der beschädigten Gebäudeteile. Dasselbe gilt bei Insektenschäden und Schäden durch Marder, andere Nager oder Wildtiere.
  • Erdbebenversicherung: Schwere Erdbeben sind in der Schweiz zwar äusserst selten, um so höher ist aber deren Zerstörungs- und Schadenpotenzial. Eine Erdbebenversicherung deckt Schäden am Gebäude nach einem Erdbeben. Dazu gehören Risse im Mauerwerk oder in der Fassade, statische Schäden und geborstene Leitungen, die in der Gebäudeversicherung nicht oder nur ungenügend versichert sind. 

Häufige Fragen

  • Artikel von:
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