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Die Interessen sind unterschiedlich. Der Mietenden wollen keinen Rappen für Schäden bezahlen, die Vermietenden wollen die Wohnung in einem anständigen Zustand zurück, damit sie sie problemlos vermieten können. Je besser Sie sich auf die Wohnungsabgabe vorbereiten, desto einfacher läuft sie ab.
(rh) Die Mietenden müssen die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer während den üblichen Geschäftszeiten abgeben. Im Mietvertrag wird in der Regel der auf das Mietende folgende Tag (bis 12 Uhr) als Rückgabetag vereinbart. Bei der Wohnungsabgabe müssen die Mietenden alle Schlüssel abgeben, auch nachgemachte.
Der Mietenden müssen die Wohnung und alle Nebenräume (Keller, Estrich usw.) räumen und die Wohnung gründlich reinigen. Neben einer Grundreinigung in der ganzen Wohnung (inklusive Fenster, Fensterrahmen, Fensterläden, Rollläden und Jalousien) müssen Küche und Bad gründlich gereinigt werden. Die Mietenden müssen zum Beispiel Kalkablagerungen im Badezimmer und WC oder Fettrückstände im Dunstabzug entfernen, alle Teppiche shampoonieren, Selbstklebefolien in Einbauschränken entfernen und Löcher in den Wänden verputzen.
Lassen die Mietenden ein Reinigungsinstitut die Wohnung putzen, sollten sie darauf bestehen, dass im Pauschalpreis eine Abnahmegarantie enthalten ist, ein Vertreter oder eine Vertreterin des Reinigungsinstituts bei der Abgabe anwesend ist und allfällige Nachreinigungsarbeiten sofort erledigt werden.
Wenn Mietende ausziehen, müssen sie das Mietobjekt den Vermietenden ordnungsgemäss zurückgeben. Artikel 267 des Obligationenrechts definiert, was das konkret heisst:
Die Vermietenden müssen den Zustand der Sache prüfen, darum ist eine Wohnungsabnahme mit den Mietenden unumgänglich. Nachträglich können die Vermietenden keine Mängel geltend machen, die die neuen Mietenden rügen. Vermietende und Mietende können eine Fachperson für die Wohnungsabnahme beiziehen.
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