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Die Interessen sind unterschiedlich. Der Mieter will keinen Rappen für Schäden bezahlen, der Vermieter will die Wohnung in einem anständigen Zustand zurück, damit er sie problemlos vermieten kann. Je besser Sie sich auf die Wohnungsabgabe vorbereiten, desto einfacher läuft sie ab.
(rh) Der Mieter muss die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer während den üblichen Geschäftszeiten abgeben. Im Mietvertrag wird in der Regel der auf das Mietende folgende Tag (bis 12 Uhr) als Rückgabetag vereinbart. Bei der Wohnungsabgabe muss der Mieter alle Schlüssel abgeben, auch nachgemachte.
Der Mieter muss die Wohnung und alle Nebenräume (Keller, Estrich usw.) räumen und die Wohnung gründlich reinigen. Neben einer Grundreinigung in der ganzen Wohnung (inklusive Fenster, Fensterrahmen, Fensterläden, Rollläden und Jalousien) müssen Küche und Bad gründlich gereinigt werden. Der Mieter muss zum Beispiel Kalkablagerungen im Badezimmer und WC oder Fettrückstände im Dunstabzug entfernen, alle Teppiche shampoonieren, Selbstklebefolien in Einbauschränken entfernen und Löcher in den Wänden verputzen.
Lässt der Mieter ein Reinigungsinstitut die Wohnung putzen, sollte er darauf bestehen, dass im Pauschalpreis eine Abnahmegarantie enthalten ist, ein Vertreter des Reinigungsinstituts bei der Abgabe anwesend ist und allfällige Nachreinigungsarbeiten sofort erledigt werden.
Wenn ein Mieter auszieht, muss er das Mietobjekt dem Vermieter ordnungsgemäss zurückgeben. Artikel 267 des Obligationenrechts definiert, was das konkret heisst:
Der Vermieter muss den Zustand der Sache prüfen, darum ist eine Wohnungsabnahme mit dem Mieter unumgänglich. Nachträglich kann der Vermieter keine Mängel geltend machen, die der neue Mieter rügt. Vermieter und Mieter können eine Fachperson für die Wohnungsabnahme beiziehen.
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