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Adressänderungen bei einem Umzug

Bei einem Umzug gibt es viel zu tun und viel zu beachten. Was auf keinen Fall vergessen gehen sollte: Wenn Sie die Wohngemeinde wechseln, müssen Sie sich in der alten Gemeinde ab- und in der neuen Gemeinde anmelden. Dazu sind Sie laut Gesetz verpflichtet. Wir sagen Ihnen, was Sie dabei beachten müssen.

Adressänderungen bei einem Umzug
Bei einem Umzug muss eine Ab- oder Anmeldung in den Gemeinden erfolgen.

(pg) Wenn sich die Wohnsituation verändert, müssen Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz dies an verschiedenen Stellen melden. So sind spätestens am Tag des Wegzugs aus der Wohngemeinde deren Behörden darüber zu informieren – sprich, Sie müssen sich abmelden.

In der Regel erfolgt dieser Schritt auf der Einwohnergemeinde, wo Ihnen auch Ihr Heimatschein ausgehändigt wird, ohne den Sie sich am neuen Wohnort gar nicht anmelden können. Dafür haben Sie nach dem Umzug je nach Kanton unterschiedlich lange Zeit. In der Regel beträgt die Frist aber 14 Tage. Im Rahmen der persönlichen Meldepflicht müssen Sie zur Anmeldung am neuen Wohnort folgende Dokumente mitbringen:

  • Heimatschein
  • Personalausweis
  • Krankenversicherungsnachweis/AHV-Nummer
  • Familienbüchlein, Geburtsschein der Kinder
  • Familienbüchlein

Während bei der Abmeldung keine Kosten anfallen, werden bei der Anmeldung Gebühren erhoben. Die Höhe unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. 

An- und Abmeldung online melden

Über eUmzugCH ist die Ab- resp. Anmeldung mittlerweile in vielen Gemeinden auch online möglich. Sie benötigen dazu Angaben zu Ihrer Person (Angaben auf der Meldebestätigung, Schriftenempfangsschein oder Reisepass/Identitätskarte), den Mietvertrag, die 13-stellige AHV-Nummer und eventuell eine Kreditkarte für die Bezahlung der Gebühren. Mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen Sie ausserdem Ihren Pass oder Ihre ID, den Ausländerausweis und die Geburtsurkunde zur Hand haben.

Adressänderung auch für den Hund

Abmelden müssen Sie sich aber nicht nur bei der Gemeinde, sondern auch beim zuständigen Sektionschef, der Zivildienststelle oder Zivilschutzstelle – natürlich nur, wenn Sie (noch) Militär- oder Zivildienst leisten.

Sind Sie Hundebesitzerin oder Hundebesitzer, dürfen Sie nicht vergessen, dass auch Ihr(e) Hund(e) ab- und angemeldet werden müssen.

Wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, entfällt eine Abmeldung. Es reicht aus, der Gemeinde die neue Adresse mitzuteilen.

Strassenverkehrsamt, Post, Bank und andere

Natürlich müssen auch die Strassenverkehrsämter Ihre neue Adresse kennen. Ist mit dem Umzug ein Kantonswechsel verbunden, müssen Sie das Strassenverkehrsamt des neuen Wohnkantons informieren.

Hinterlegen Sie Ihre neuen Daten vor dem Umzug auch bei der Post und lassen Sie sämtliche Post, die noch an den alten Wohnort adressiert ist, an die neue Adresse weiterleiten. Damit möglichst wenig Sendungen an die alte Wohnadresse verschickt und dann möglicherweise an den Absender retourniert werden, sollten Sie Ihre neue Wohnadresse ebenso Ihrer Bank, dem Arbeitgeber, Arzt oder Zahnarzt, der Krankenkasse, Ihrem Versicherungsanbieter oder auch dem Zeitungsverlag mitteilen. Auch die Umzugsmeldungen sind in der Regel online möglich.

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto