Wünschen Sie sich mehr Tipps rund ums Wohnen?
Abonnieren Sie jetzt den Themen-Newsletter «Wohnen».
Je nach Preis, Lage oder Ausstattung sind Mietwohnungen oftmals heiss begehrt. Umso wichtiger ist es, beim Bewerbungsschreiben zu punkten und nicht zu patzen. Mit unseren Tipps erhöhen sich Ihre Chancen auf den Zuschlag einer Wohnung.
(stö) Zumeist liegen bei der Besichtigung einer Mietwohnung Bewerbungsformulare auf. Warten Sie nicht zu lange mit dem Ausfüllen. Mit einer raschen Zustellung des vollständigen und sauber ausgefüllten Formulars bekunden Sie Ihr Interesse an einer Wohnung.
An und für sich brauchen Sie lediglich Fragen zu beantworten, die in direktem Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen wie Einkommen (Jahreseinkommen auf Fr. 10'000.- genau), Arbeitgeber, Zivilstand, Anzahl Kinder, Haustiere etc. Weitergehende Fragen zu Ihren persönlichen Verhältnissen, wie z.B. nach Konfession oder Gebrechen, sind nicht erlaubt. Oftmals werden sie trotzdem gestellt und es liegt an Ihnen zu entscheiden, ob Ihnen die Beantwortung dieser Fragen zum Erhalt der Wohnung dienlich erscheint.
Ein «Tolggen im Reinheft», wie z.B. eine Betreibung, muss nicht a priori ein Absagegrund sein – Betreibungen können sich mitunter auch unverschuldet ergeben, wie beispielsweise durch eine Krankheit oder einen Unfall. Auch wenn der Vermieter nicht auf einen Auszug aus dem Betreibungsregister besteht, so hat er ohne weiteres die Möglichkeit, Ihre Betreibungsverhältnisse nachzuprüfen, da die Betreibungsregister in der Regel öffentlich sind.
Ehrlich währt am längsten gilt auch bei der Angabe von Referenzen. Verfügt die Auflistung Ihrer bisherigen Mietverhältnisse über Lücken, müssen Sie sich auf entsprechende Fragen des Vermieters gefasst machen. Sind Ihre Mietverhältnisse etwas gar kurz, können Sie mit stichhaltigen Erläuterungen (Wechsel des Arbeitsortes, Zusammenziehen zu zweit etc.) auch hier wieder Boden gut machen.
Sorgen Sie dafür, dass Sie unter den angegebenen Koordinaten wie Anschrift, Telefonnummer(n) oder E-Mail-Adressen auch erreichbar sind. Ein Vermieter wird sich nicht die Mühe machen, Ihnen als möglichen Mieter nachzuspringen, wenn andere hierfür bereitstehen.
Abonnieren Sie jetzt den Themen-Newsletter «Wohnen».